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		<title><![CDATA[Allgemeiner Deutscher Computer-Club - Alle Foren]]></title>
		<link>http://www.adcc-ev.de/forum/</link>
		<description><![CDATA[Allgemeiner Deutscher Computer-Club - http://www.adcc-ev.de/forum]]></description>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 19:39:53 +0100</pubDate>
		<generator>MyBB</generator>
		<item>
			<title><![CDATA[16GB / 32GB Medion USB Stick Test]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=329</link>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 10:51:47 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=329</guid>
			<description><![CDATA[32 GB USB-Stick Medion Test ./. E89076 (MD 86602)<br />
16 GB USB-Stick Medion Test ./. P89085 (MD 86434) <br />
<br />
Heute testet der ADCC e.V. mal wieder eine Aldi Nord Angebot, den 16 GB USB 2.0 Stick<br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 10.11.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/4d5Hn.jpg" border="0" alt="[Bild: 4d5Hn.jpg&#93;" /><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/BNOzo.jpg" border="0" alt="[Bild: BNOzo.jpg&#93;" /><br />
Der 32GB USB Stick <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 32 GB USB-Stick MEDION® E89076 (MD 86602)</span><br />
• 32 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32) 29,8 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel<br />
<br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434)</span><br />
• 16 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32)  14,9 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel  Robustes Aluminium Gehäuse<br />
  <br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Benchmark Testsoftware:</span><br />
• HD Tune 2.55<br />
• ChkFlsh 1.16.2<br />
• h2testw 1.4<br />
• atto246.bench32<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 32GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum : 24.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 27.7 MB/sec<br />
Transfer Rate Average : 25.2 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage : 6.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/nIDRi.png" border="0" alt="[Bild: nIDRi.png&#93;" /><br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
<img src="http://i.imgur.com/3hmQN.jpg" border="0" alt="[Bild: 3hmQN.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/VpHNg.png" border="0" alt="[Bild: VpHNg.png&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 16GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum :  11.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 17.2MB/sec<br />
Transfer Rate Average :  16.0 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 16.6 MB/sec<br />
CPU Usage : 5.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/Q4VBI.jpg" border="0" alt="[Bild: Q4VBI.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 10,8 MByte/s<br />
Leserate: 17,7 MByte/s<br />
H2testw v1.4<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/SCf5k.jpg" border="0" alt="[Bild: SCf5k.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/UuiTq.jpg" border="0" alt="[Bild: UuiTq.jpg&#93;" /><br />
<br />
Fazit:<br />
<br />
Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s<br />
<br />
ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro und den MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434) für 13,99 Euro die sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss. Der Medion E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[32 GB USB-Stick Medion Test ./. E89076 (MD 86602)<br />
16 GB USB-Stick Medion Test ./. P89085 (MD 86434) <br />
<br />
Heute testet der ADCC e.V. mal wieder eine Aldi Nord Angebot, den 16 GB USB 2.0 Stick<br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 10.11.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/4d5Hn.jpg" border="0" alt="[Bild: 4d5Hn.jpg]" /><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/BNOzo.jpg" border="0" alt="[Bild: BNOzo.jpg]" /><br />
Der 32GB USB Stick <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 32 GB USB-Stick MEDION® E89076 (MD 86602)</span><br />
• 32 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32) 29,8 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel<br />
<br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434)</span><br />
• 16 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32)  14,9 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel  Robustes Aluminium Gehäuse<br />
  <br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Benchmark Testsoftware:</span><br />
• HD Tune 2.55<br />
• ChkFlsh 1.16.2<br />
• h2testw 1.4<br />
• atto246.bench32<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 32GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum : 24.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 27.7 MB/sec<br />
Transfer Rate Average : 25.2 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage : 6.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/nIDRi.png" border="0" alt="[Bild: nIDRi.png]" /><br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
<img src="http://i.imgur.com/3hmQN.jpg" border="0" alt="[Bild: 3hmQN.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/VpHNg.png" border="0" alt="[Bild: VpHNg.png]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 16GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum :  11.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 17.2MB/sec<br />
Transfer Rate Average :  16.0 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 16.6 MB/sec<br />
CPU Usage : 5.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/Q4VBI.jpg" border="0" alt="[Bild: Q4VBI.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 10,8 MByte/s<br />
Leserate: 17,7 MByte/s<br />
H2testw v1.4<br />
<br />
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<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/UuiTq.jpg" border="0" alt="[Bild: UuiTq.jpg]" /><br />
<br />
Fazit:<br />
<br />
Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s<br />
<br />
ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro und den MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434) für 13,99 Euro die sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss. Der Medion E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Geplanter Schultrojaner sorgt für Wirbel]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=327</link>
			<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 05:52:54 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=327</guid>
			<description><![CDATA[Die Öffentlichkeit reagiert zurzeit empfindlich, wenn der Begriff "Trojaner" im Zusammenhang mit Behörden und staatlichen Organisationen fällt. Seit dem netzpolitik.org am heutigen Montag berichtete, dass deutsche Schulbuchverlage angeblich einen "Schultrojaner" planen, ist in Blogs und auf Twitter eine Menge los. netzpolitik.org bezieht sich auf den "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (PDF-Datei), der im Dezember 2010 von Vertretern der Bundesländer und verschiedenen Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde<br />
<br />
Hauptbestandteil dieses Vertrags ist eine pauschale Vergütung für das Kopieren von Lehrmaterial, wie es an Schulen gang und gäbe ist. Für das Jahr 2011 haben die Vertragspartner beispielsweise festgelegt, dass die vertragsgemäßen Vervielfältigungen mit der Zahlung von 7,3 Millionen Euro abgegolten sind. Im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, durch im Vertrag erwähnte technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die unerlaubte Verbreitung digitalisierter Unterrichtsmaterialien möglichst unterbleibt.<br />
<br />
Woher nun die Aufregung rührt, ist die Art der technischen Maßnahme. Im Vertrag heißt es: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können." Die Länder haben sich dazu verpflichtet, dass "jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt."<br />
<br />
Im Vertrag ist weder ausgeführt, wie diese Software genau funktionieren soll, noch, auf welchen Rechnern in den Schulen sie eingesetzt werden soll. "Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen", kritisierte Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby." netzpolitik.org spricht von "Schnüffel-Software", die auf Schulen losgelassen werde, um "Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren."<br />
<br />
Noch ist allerdings völlig unklar, ob, wann und welche Software zum Einsatz kommen soll. Zuständig wäre der Verband der Schulbuchverlage und Hersteller von Bildungsmedien (VdS Bildungsmedien), der den Vertrag auch mitunterzeichet hat. VdS-Sprecher Christoph Bornhorn gab sich im Gespräch mit heise online am heutigen Nachmittag überrascht, weil die Plagiatssoftware noch gar nicht existiere: "Wir haben noch nicht einmal einen Entwicklungsauftrag vergeben", sagte er. Wenn jetzt schon von einem Trojaner gesprochen werde, sei das mindestens irreführend.<br />
<br />
Bornhorn zufolge ist noch völlig offen, wie das Vorhaben technisch umgesetzt wird. Es gebe aber auf keinen Fall eine "heimliche Überprüfung" von Rechnern. Ohnehin sei allenfalls geplant, Server zu inspizieren, nicht aber einzelne PCs in Schulen. Und bei allem werde man sich streng an die datenschutzrechtlichen Vorgaben halten, versicherte er. <br />
Quelle: c't Online (hob) <br />
<br />
Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
<br />
Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
<br />
ANZEIGE<br />
Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
<br />
Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Lehrer als Raubkopierer<br />
Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen</span><br />
<br />
Schul-Computerraum: Eine Software soll nach illegalen igitalkopien suchen<br />
<br />
Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
<br />
Info:Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
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Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
<br />
Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
<br />
Grundlage der geplanten elektronischen Kontrollen ist der auf Dezember 2010 datierte "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG", der unter anderem bei Netzpolitik.org, aber auch auf mehreren anderen Web-Seiten einzusehen ist. Unterzeichner des Vertrags sind demnach ein Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministeriums im Namen aller 16 Bundesländer, die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition, die zusammen als "Zentralstelle Fotokopieren an Schulen" (ZFS) auftreten, und der VdS-Bildungsmedien, Interessenvertreter von mehreren Dutzend Schulbuchverlagen.<br />
<br />
Ein Prozent der Schulen soll überprüft werden<br />
<br />
Das Computerprogramm, das die Verlage den Ländern bereitstellen wollen, wird im Vertrag als "Plagiatssoftware" bezeichnet. Im Schulnetzwerk soll sie nach Digitalkopien, etwa aus Lehrbüchern oder Arbeitsheften, suchen. "Zur Zeit existiert die Software noch nicht", sagt Christoph Bornhorn, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des VdS-Bildungsmedien. "Der Auftrag ist noch gar nicht vergeben." Nach Angaben seines Verbands soll das Programm die Schulserver überprüfen, die Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrer dagegen nicht.<br />
<br />
Ein Techniker, der für die Bildungsmedien Service GmbH (BMS) an der Entwicklung des Programms beteiligt ist, erläutert die geplante Funktionsweise so: "Die Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab - wo diese Datenbank liegt, ist noch unklar. Gibt es identische Texte, informiert eine Auswertungsdatei den Schulträger darüber." Von der Schule zum Verlag gebe es keinerlei Datenübertragung. "Wir wissen später nicht, welche Schule wie geprüft wurde."<br />
<br />
Dass die Schulträger, etwa Städte und Gemeinden oder das Land, die Überprüfungen selbst durchführen, ist vertraglich geregelt. Dort heißt es: "Die Länder wirken - die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt - darauf hin, dass jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt." Die Auswahl der Schulen soll dabei "auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens" erfolgen. Starten sollen die Überprüfungen "ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012".<br />
<br />
Die Trojaner-Angst geht um<br />
<br />
Für den Fall, dass die Software auf den Schulservern illegale Kopien entdeckt, heißt es im Vertrag vage: "Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten." Wie diese Maßnahmen aussehen sollen, ist noch nicht bekannt. Verantwortlich dafür seien die Länder, heißt es von Seiten des VdS-Bildungsmedien.<br />
<br />
Bezüglich des Datenschutzes verweist der Verband ebenfalls auf die Schulträger. Sie seien dafür verantwortlich, dass bei den Überprüfungen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Man gehe selbstverständlich davon aus, dass dies gelinge.<br />
<br />
Im Netz sind viele Nutzer skeptisch, dass die Überprüfungen der Computer mit dem Datenschutz vereinbar sind. Auf Plattformen wie Twitter läuft die Diskussion um das Computerprogramm bereits unter dem Schlagwort "Schultrojaner". Das Blog Netzpolitik.org hatte die Software am Montagmorgen in Anlehnung an den Staatstrojaner so bezeichnet. "Irreführend", findet die Bezeichnung Christoph Bornhorn vom VdS-Bildungsmedien. "Natürlich handelt es sich nicht um eine heimliche Überprüfung, sondern um eine ganz offizielle", sagt er.<br />
<br />
"Schulleiter sind keine Hilfspolizisten"<br />
<br />
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<br />
Kritik am geplanten Einsatz des Programms äußert unter anderem die Piratenpartei. Sie spricht in einer Stellungnahme von einem "Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft". "Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby", sagt ihr Bundesvorsitzender Sebastian Nerz.<br />
<br />
Kritisch äußerte sich auch Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die vorgesehene stichprobenartige Überprüfung von Rechnern und Speichersystemen der Schulen halte ich aus rechtlicher und technischer Sicht für völlig unhaltbar", sagt Klingbeil. "Offensichtlich gehen die Verlage davon aus, dass die Schulrechner voll sind von unzulässigen digitalen Kopien, anders ist dieses Misstrauen ja kaum erklärbar." Der VdS-Bildungsmedien wollte keine Schätzung darüber abgeben, wie viele unzulässige digitale Kopien derzeit auf Schulservern liegen.<br />
<br />
Laut Vertragstext beginnt die Kooperation von Ländern und Verlagen mit Vertragsschluss, müsste also bereits laufen. Die öffentlichen Schulen sollen den Ländern innerhalb des ersten Schulhalbjahres 2011/2012 bestätigen, dass sich auf ihren Rechnern keine illegalen Kopien befinden. Wie sie das feststellen, stehe den Ländern frei, so der Sprecher des VdS-Bildungsmedien. Zwei von SPIEGEL ONLINE schriftlich angefragte Landesschulbehörden gaben am Montag keine Stellungnahme zum Inhalt des Vertrages und zur Umsetzung der Vereinbarung ab.<br />
Quelle: SpiegelOnline/Markus Böhm<br />
<br />
Mehr Info dazu:<br />
<br />
    inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/: Nicht nur "Schnüffelsoftware", sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben<br />
    welt.de: Verlage wollen Schulcomputer nach Plagiaten scannen<br />
    fr-online.de: Verlagssoftware: Lehrer sind entsetzt über "Schultrojaner"<br />
    netzpolitik.org: Zweites Update zum Schultrojaner<br />
    meedia.de: Big Brother im Klassenzimmer<br />
    chip.de: Schultrojaner: Raubkopie-Scanner im Lehrerzimmer<br />
    spiegel.de: Lehrer als Raubkopierer: Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen<br />
    bild.de: Verlage kämpfen gegen Schulbuch-Kopien: Schnüffel-Programm soll Lehrer-PCs ausspionieren<br />
    telepolis.de: Schultrojaner-Vertrag: Rechner von Lehrern sollen künftig auf nicht lizenziertes Material durchsucht werden<br />
    netzpolitik.org: Update zum Schultrojaner<br />
    taz.de: Verlage wollen Schulcomputer scannen: Trojaner im Lehrerzimmer<br />
    zeit.de: Software soll Computer an Schulen durchsuchen<br />
    heise.de: Geplanter "Schultrojaner" sorgt für Wirbel<br />
    golem.de: Verlage suchen auf Schulservern nach illegalen Kopien<br />
    lehrerfreund.de: Schulbuchverlage wollen Rechner an Schulen ausspionieren<br />
<br />
    netzpolitik.org: Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Öffentlichkeit reagiert zurzeit empfindlich, wenn der Begriff "Trojaner" im Zusammenhang mit Behörden und staatlichen Organisationen fällt. Seit dem netzpolitik.org am heutigen Montag berichtete, dass deutsche Schulbuchverlage angeblich einen "Schultrojaner" planen, ist in Blogs und auf Twitter eine Menge los. netzpolitik.org bezieht sich auf den "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (PDF-Datei), der im Dezember 2010 von Vertretern der Bundesländer und verschiedenen Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde<br />
<br />
Hauptbestandteil dieses Vertrags ist eine pauschale Vergütung für das Kopieren von Lehrmaterial, wie es an Schulen gang und gäbe ist. Für das Jahr 2011 haben die Vertragspartner beispielsweise festgelegt, dass die vertragsgemäßen Vervielfältigungen mit der Zahlung von 7,3 Millionen Euro abgegolten sind. Im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, durch im Vertrag erwähnte technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die unerlaubte Verbreitung digitalisierter Unterrichtsmaterialien möglichst unterbleibt.<br />
<br />
Woher nun die Aufregung rührt, ist die Art der technischen Maßnahme. Im Vertrag heißt es: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können." Die Länder haben sich dazu verpflichtet, dass "jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt."<br />
<br />
Im Vertrag ist weder ausgeführt, wie diese Software genau funktionieren soll, noch, auf welchen Rechnern in den Schulen sie eingesetzt werden soll. "Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen", kritisierte Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby." netzpolitik.org spricht von "Schnüffel-Software", die auf Schulen losgelassen werde, um "Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren."<br />
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Noch ist allerdings völlig unklar, ob, wann und welche Software zum Einsatz kommen soll. Zuständig wäre der Verband der Schulbuchverlage und Hersteller von Bildungsmedien (VdS Bildungsmedien), der den Vertrag auch mitunterzeichet hat. VdS-Sprecher Christoph Bornhorn gab sich im Gespräch mit heise online am heutigen Nachmittag überrascht, weil die Plagiatssoftware noch gar nicht existiere: "Wir haben noch nicht einmal einen Entwicklungsauftrag vergeben", sagte er. Wenn jetzt schon von einem Trojaner gesprochen werde, sei das mindestens irreführend.<br />
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Bornhorn zufolge ist noch völlig offen, wie das Vorhaben technisch umgesetzt wird. Es gebe aber auf keinen Fall eine "heimliche Überprüfung" von Rechnern. Ohnehin sei allenfalls geplant, Server zu inspizieren, nicht aber einzelne PCs in Schulen. Und bei allem werde man sich streng an die datenschutzrechtlichen Vorgaben halten, versicherte er. <br />
Quelle: c't Online (hob) <br />
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Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
<br />
Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
<br />
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Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
<br />
Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
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<span style="font-weight: bold;">Lehrer als Raubkopierer<br />
Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen</span><br />
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Schul-Computerraum: Eine Software soll nach illegalen igitalkopien suchen<br />
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Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
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Info:Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
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Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
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Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
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Grundlage der geplanten elektronischen Kontrollen ist der auf Dezember 2010 datierte "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG", der unter anderem bei Netzpolitik.org, aber auch auf mehreren anderen Web-Seiten einzusehen ist. Unterzeichner des Vertrags sind demnach ein Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministeriums im Namen aller 16 Bundesländer, die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition, die zusammen als "Zentralstelle Fotokopieren an Schulen" (ZFS) auftreten, und der VdS-Bildungsmedien, Interessenvertreter von mehreren Dutzend Schulbuchverlagen.<br />
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Ein Prozent der Schulen soll überprüft werden<br />
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Das Computerprogramm, das die Verlage den Ländern bereitstellen wollen, wird im Vertrag als "Plagiatssoftware" bezeichnet. Im Schulnetzwerk soll sie nach Digitalkopien, etwa aus Lehrbüchern oder Arbeitsheften, suchen. "Zur Zeit existiert die Software noch nicht", sagt Christoph Bornhorn, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des VdS-Bildungsmedien. "Der Auftrag ist noch gar nicht vergeben." Nach Angaben seines Verbands soll das Programm die Schulserver überprüfen, die Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrer dagegen nicht.<br />
<br />
Ein Techniker, der für die Bildungsmedien Service GmbH (BMS) an der Entwicklung des Programms beteiligt ist, erläutert die geplante Funktionsweise so: "Die Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab - wo diese Datenbank liegt, ist noch unklar. Gibt es identische Texte, informiert eine Auswertungsdatei den Schulträger darüber." Von der Schule zum Verlag gebe es keinerlei Datenübertragung. "Wir wissen später nicht, welche Schule wie geprüft wurde."<br />
<br />
Dass die Schulträger, etwa Städte und Gemeinden oder das Land, die Überprüfungen selbst durchführen, ist vertraglich geregelt. Dort heißt es: "Die Länder wirken - die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt - darauf hin, dass jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt." Die Auswahl der Schulen soll dabei "auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens" erfolgen. Starten sollen die Überprüfungen "ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012".<br />
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Die Trojaner-Angst geht um<br />
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Für den Fall, dass die Software auf den Schulservern illegale Kopien entdeckt, heißt es im Vertrag vage: "Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten." Wie diese Maßnahmen aussehen sollen, ist noch nicht bekannt. Verantwortlich dafür seien die Länder, heißt es von Seiten des VdS-Bildungsmedien.<br />
<br />
Bezüglich des Datenschutzes verweist der Verband ebenfalls auf die Schulträger. Sie seien dafür verantwortlich, dass bei den Überprüfungen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Man gehe selbstverständlich davon aus, dass dies gelinge.<br />
<br />
Im Netz sind viele Nutzer skeptisch, dass die Überprüfungen der Computer mit dem Datenschutz vereinbar sind. Auf Plattformen wie Twitter läuft die Diskussion um das Computerprogramm bereits unter dem Schlagwort "Schultrojaner". Das Blog Netzpolitik.org hatte die Software am Montagmorgen in Anlehnung an den Staatstrojaner so bezeichnet. "Irreführend", findet die Bezeichnung Christoph Bornhorn vom VdS-Bildungsmedien. "Natürlich handelt es sich nicht um eine heimliche Überprüfung, sondern um eine ganz offizielle", sagt er.<br />
<br />
"Schulleiter sind keine Hilfspolizisten"<br />
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<br />
Kritik am geplanten Einsatz des Programms äußert unter anderem die Piratenpartei. Sie spricht in einer Stellungnahme von einem "Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft". "Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby", sagt ihr Bundesvorsitzender Sebastian Nerz.<br />
<br />
Kritisch äußerte sich auch Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die vorgesehene stichprobenartige Überprüfung von Rechnern und Speichersystemen der Schulen halte ich aus rechtlicher und technischer Sicht für völlig unhaltbar", sagt Klingbeil. "Offensichtlich gehen die Verlage davon aus, dass die Schulrechner voll sind von unzulässigen digitalen Kopien, anders ist dieses Misstrauen ja kaum erklärbar." Der VdS-Bildungsmedien wollte keine Schätzung darüber abgeben, wie viele unzulässige digitale Kopien derzeit auf Schulservern liegen.<br />
<br />
Laut Vertragstext beginnt die Kooperation von Ländern und Verlagen mit Vertragsschluss, müsste also bereits laufen. Die öffentlichen Schulen sollen den Ländern innerhalb des ersten Schulhalbjahres 2011/2012 bestätigen, dass sich auf ihren Rechnern keine illegalen Kopien befinden. Wie sie das feststellen, stehe den Ländern frei, so der Sprecher des VdS-Bildungsmedien. Zwei von SPIEGEL ONLINE schriftlich angefragte Landesschulbehörden gaben am Montag keine Stellungnahme zum Inhalt des Vertrages und zur Umsetzung der Vereinbarung ab.<br />
Quelle: SpiegelOnline/Markus Böhm<br />
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Mehr Info dazu:<br />
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    inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/: Nicht nur "Schnüffelsoftware", sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben<br />
    welt.de: Verlage wollen Schulcomputer nach Plagiaten scannen<br />
    fr-online.de: Verlagssoftware: Lehrer sind entsetzt über "Schultrojaner"<br />
    netzpolitik.org: Zweites Update zum Schultrojaner<br />
    meedia.de: Big Brother im Klassenzimmer<br />
    chip.de: Schultrojaner: Raubkopie-Scanner im Lehrerzimmer<br />
    spiegel.de: Lehrer als Raubkopierer: Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen<br />
    bild.de: Verlage kämpfen gegen Schulbuch-Kopien: Schnüffel-Programm soll Lehrer-PCs ausspionieren<br />
    telepolis.de: Schultrojaner-Vertrag: Rechner von Lehrern sollen künftig auf nicht lizenziertes Material durchsucht werden<br />
    netzpolitik.org: Update zum Schultrojaner<br />
    taz.de: Verlage wollen Schulcomputer scannen: Trojaner im Lehrerzimmer<br />
    zeit.de: Software soll Computer an Schulen durchsuchen<br />
    heise.de: Geplanter "Schultrojaner" sorgt für Wirbel<br />
    golem.de: Verlage suchen auf Schulservern nach illegalen Kopien<br />
    lehrerfreund.de: Schulbuchverlage wollen Rechner an Schulen ausspionieren<br />
<br />
    netzpolitik.org: Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Justizministerin will gegen Abmahnunwesen und Datensammler vorgehen]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=326</link>
			<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 07:47:24 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=326</guid>
			<description><![CDATA[Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu "Perspektiven liberaler Netzpolitik" an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde "als sehr entwickeltes Geschäftsmodell" zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.<br />
<br />
Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.<br />
<br />
Auch beim Datenschutz, den die Ministerin bei ihrem Amtsantritt grundlegend reformieren wollte, schloss Leutheusser-Schnarrenberger ein baldiges Tätigwerden ihres Hauses nicht aus. Die Politik tue sich in diesem Bereich schwer, "konkrete Antworten auf die digitale Revolution zu geben", räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein. Mit einer kleinen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sei hier nicht alles erledigt. Vorrangig sieht die Justizministerin Brüssel in der Pflicht, mit dem lange erwarteten und für Januar angekündigten Plan zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie verbindliche einheitliche Standards zu schaffen. Sie halte es aber auch für richtig, ergänzend schon einmal beim nationalen Rahmen nachzubessern.<br />
<br />
Im Vordergrund müsse dabei das Problem der Profilbildung stehen, also des Zusammentragens personenbezogener Informationen aus unterschiedlichen Diensten, meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Einzelne solle sich auch im Internet selbstbestimmt verwirklichen können. Eine hundertprozentige Einwilligungspflicht in allen Fällen der Verarbeitung seiner Daten könne wohl nicht verwirklicht werden. Zumindest sei es aber denkbar, Widerspruchsrechte zu stärken. Wenn es von allen Akteuren Selbstverpflichtungen gebe, würde dies der Linie der Liberalen freilich noch mehr entsprechen.<br />
<br />
Der Appell richtete sich insbesondere an Facebook. Die Linie des US-Konzerns, der seine europäische Konzernzentrale in Dublin hat, sich in Fragen der Privatsphäre seiner Mitglieder nur auf irisches Recht beziehen zu wollen, hält die Ministerin für unzureichend. Facebook werde sich nicht dem nachhaltigen Druck der Nutzer auf eine bessere Kontrolle über ihre Daten entziehen können. Man wolle dem Unternehmen nicht genau vorschreiben, welche Dienste es anbieten dürfe. Wenn ein Mitglied sein Konto aber aufgebe, müsse sichergestellt werden, dass auch die zugehörigen umfangreichen Nutzungsdaten gelöscht würden. Die FDP unterhält selbst eine Fanseite auf Facebook, die derzeit knapp 16.000 Mitgliedern "gefällt".<br />
<br />
Das Private an sich komme in der digitalen Welt in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck, verschwinde aber nicht, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Nur, weil sich jeder mit jedem vernetzten könne, werde nicht gleich alles öffentlich oder das "Post-Privacy-Zeitalter" eingeläutet. Es sei falsch, den "Facebook-Exhibitionismus Einzelner" als soziologischen Trend zu verallgemeinern. Der Blogger, der in China auf Missstände der Menschenrechte hinweise, wolle genauso unerkannt und anonym bleiben wie syrische Online-Aktivisten im Kampf gegen das Regime. Einen generellen Klarnamenzwang im Internet dürfe es nicht geben. Ohne letzten Rest des Privaten seien Entfaltungsmöglichkeiten und Menschsein nicht mehr gegeben.<br />
<br />
Da vor allem Aufklärung und Transparenz rund um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger Not täten, forderte die Ministerin ihren Kollegen im Innenressort, Hans-Peter Friedrich (CSU), auf, alles dafür zu tun, um die verabredete Stiftung Datenschutz bis spätestens Anfang nächsten Jahres auf den Weg zu bringen. Zuvor war bekannt geworden, dass sich das Prestigeprojekt der Liberalen weiter verzögert. Andere Stichworte, die Leutheusser-Schnarrenberger nannte, waren offene Standards und offene Schnittstellen, "um die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu verringern und technischen Wettbewerb einzelner Lösungen zu ermöglichen". Einig sei man sich auch bei der Betonung der Netzneutralität, da niemand ein Internet möge, in dem Inhalte zensiert würden. Eine allgemeine Kontrolle oder Diskriminierung von Anwendungen oder Diensten dürfe es nicht geben, ohne eine gewisse Form von Verkehrsmanagement gehe es aber auch nicht.<br />
<br />
Allgemein plädierte die FDP-Politikerin für den "autonomen User". Dieser dürfe durch den Staat nicht gläsern werden. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei zu stärken. Einer Logik, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als "Mindestspeicherfrist" verniedliche oder Staatstrojaner im Kampf gegen jegliche Kriminalität einsetzen wolle, erteilte sie eine Absage: "Wir stehen nicht zur Verfügung, um in die Strafprozessordnung die heimliche Online-Durchsuchung einzuführen." Web- oder Internetsperren werde es mit den Liberalen ebenfalls weiterhin nicht geben. Mit keinem Wort erwähnte die Ministerin dagegen den lange angekündigten 3. Korb der Urheberrechtsreform und damit verknüpfte Streitpunkte wie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz. <br />
Quelle: C't  28.10.2011 von (Stefan Krempl) / (jk)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu "Perspektiven liberaler Netzpolitik" an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde "als sehr entwickeltes Geschäftsmodell" zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.<br />
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Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.<br />
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Auch beim Datenschutz, den die Ministerin bei ihrem Amtsantritt grundlegend reformieren wollte, schloss Leutheusser-Schnarrenberger ein baldiges Tätigwerden ihres Hauses nicht aus. Die Politik tue sich in diesem Bereich schwer, "konkrete Antworten auf die digitale Revolution zu geben", räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein. Mit einer kleinen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sei hier nicht alles erledigt. Vorrangig sieht die Justizministerin Brüssel in der Pflicht, mit dem lange erwarteten und für Januar angekündigten Plan zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie verbindliche einheitliche Standards zu schaffen. Sie halte es aber auch für richtig, ergänzend schon einmal beim nationalen Rahmen nachzubessern.<br />
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Im Vordergrund müsse dabei das Problem der Profilbildung stehen, also des Zusammentragens personenbezogener Informationen aus unterschiedlichen Diensten, meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Einzelne solle sich auch im Internet selbstbestimmt verwirklichen können. Eine hundertprozentige Einwilligungspflicht in allen Fällen der Verarbeitung seiner Daten könne wohl nicht verwirklicht werden. Zumindest sei es aber denkbar, Widerspruchsrechte zu stärken. Wenn es von allen Akteuren Selbstverpflichtungen gebe, würde dies der Linie der Liberalen freilich noch mehr entsprechen.<br />
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Der Appell richtete sich insbesondere an Facebook. Die Linie des US-Konzerns, der seine europäische Konzernzentrale in Dublin hat, sich in Fragen der Privatsphäre seiner Mitglieder nur auf irisches Recht beziehen zu wollen, hält die Ministerin für unzureichend. Facebook werde sich nicht dem nachhaltigen Druck der Nutzer auf eine bessere Kontrolle über ihre Daten entziehen können. Man wolle dem Unternehmen nicht genau vorschreiben, welche Dienste es anbieten dürfe. Wenn ein Mitglied sein Konto aber aufgebe, müsse sichergestellt werden, dass auch die zugehörigen umfangreichen Nutzungsdaten gelöscht würden. Die FDP unterhält selbst eine Fanseite auf Facebook, die derzeit knapp 16.000 Mitgliedern "gefällt".<br />
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Das Private an sich komme in der digitalen Welt in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck, verschwinde aber nicht, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Nur, weil sich jeder mit jedem vernetzten könne, werde nicht gleich alles öffentlich oder das "Post-Privacy-Zeitalter" eingeläutet. Es sei falsch, den "Facebook-Exhibitionismus Einzelner" als soziologischen Trend zu verallgemeinern. Der Blogger, der in China auf Missstände der Menschenrechte hinweise, wolle genauso unerkannt und anonym bleiben wie syrische Online-Aktivisten im Kampf gegen das Regime. Einen generellen Klarnamenzwang im Internet dürfe es nicht geben. Ohne letzten Rest des Privaten seien Entfaltungsmöglichkeiten und Menschsein nicht mehr gegeben.<br />
<br />
Da vor allem Aufklärung und Transparenz rund um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger Not täten, forderte die Ministerin ihren Kollegen im Innenressort, Hans-Peter Friedrich (CSU), auf, alles dafür zu tun, um die verabredete Stiftung Datenschutz bis spätestens Anfang nächsten Jahres auf den Weg zu bringen. Zuvor war bekannt geworden, dass sich das Prestigeprojekt der Liberalen weiter verzögert. Andere Stichworte, die Leutheusser-Schnarrenberger nannte, waren offene Standards und offene Schnittstellen, "um die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu verringern und technischen Wettbewerb einzelner Lösungen zu ermöglichen". Einig sei man sich auch bei der Betonung der Netzneutralität, da niemand ein Internet möge, in dem Inhalte zensiert würden. Eine allgemeine Kontrolle oder Diskriminierung von Anwendungen oder Diensten dürfe es nicht geben, ohne eine gewisse Form von Verkehrsmanagement gehe es aber auch nicht.<br />
<br />
Allgemein plädierte die FDP-Politikerin für den "autonomen User". Dieser dürfe durch den Staat nicht gläsern werden. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei zu stärken. Einer Logik, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als "Mindestspeicherfrist" verniedliche oder Staatstrojaner im Kampf gegen jegliche Kriminalität einsetzen wolle, erteilte sie eine Absage: "Wir stehen nicht zur Verfügung, um in die Strafprozessordnung die heimliche Online-Durchsuchung einzuführen." Web- oder Internetsperren werde es mit den Liberalen ebenfalls weiterhin nicht geben. Mit keinem Wort erwähnte die Ministerin dagegen den lange angekündigten 3. Korb der Urheberrechtsreform und damit verknüpfte Streitpunkte wie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz. <br />
Quelle: C't  28.10.2011 von (Stefan Krempl) / (jk)]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Spendensammler(in) für die Spendenakquisition gesucht]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=325</link>
			<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 15:25:21 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=325</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span><br />
sucht Ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) als <br />
Spendensammler(in) für die Spendenakquisition <br />
<br />
für Oberhausen &amp; Nachbarstädte.<br />
Haus- und Straßensammlung<br />
<br />
Arbeitszeiten unterschiedlich, Guter Job, nettes Team, <br />
Die Aufwandsentschädigung wird wöchendlich ausgezahlt<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kontakt:</span><br />
ADCC e.V Oberhausen<br />
Haus- und Straßensammlung<br />
Telefon <span style="font-weight: bold;">0208 - 9939989</span><br />
Handy  <span style="font-weight: bold;">0157-83838623</span><br />
<br />
<a href="http://www.adcc-ev.de" target="_blank">http://www.adcc-ev.de</a>  info@adcc-ev.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span><br />
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Handy  <span style="font-weight: bold;">0157-83838623</span><br />
<br />
<a href="http://www.adcc-ev.de" target="_blank">http://www.adcc-ev.de</a>  info@adcc-ev.de]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[32 GB USB-Stick Medion Test ./. E89076 (MD 86602)]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=324</link>
			<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 10:16:52 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=324</guid>
			<description><![CDATA[Heute testet der ADCC e.V. ein Aldi Nord Angebot, den 32GB USB 2.0 Stick <br />
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<img src="http://i.imgur.com/4d5Hn.jpg" border="0" alt="[Bild: 4d5Hn.jpg&#93;" /><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/BNOzo.jpg" border="0" alt="[Bild: BNOzo.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 32 GB USB-Stick MEDION® E89076 (MD 86602)</span><br />
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<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse:<br />
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Access Time         : 0.8 ms<br />
Burst Rate            : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage           : 6.6%<br />
<br />
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<span style="font-weight: bold;">ChkFlsh  1.16.2</span><br />
Write speed : 15,87 MB/s<br />
Read speed :  27,18 MB/s<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/3hmQN.jpg" border="0" alt="[Bild: 3hmQN.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
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<br />
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<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Fazit:</span><br />
<br />
<span style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s</span></span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion  E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro der sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss.  Der Medion  E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.</span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Heute testet der ADCC e.V. ein Aldi Nord Angebot, den 32GB USB 2.0 Stick <br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 06.10.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/4d5Hn.jpg" border="0" alt="[Bild: 4d5Hn.jpg]" /><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/BNOzo.jpg" border="0" alt="[Bild: BNOzo.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 32 GB USB-Stick MEDION® E89076 (MD 86602)</span><br />
•	32 GB interner Speicher<br />
•	Netto (FAT32) 29,8 GB<br />
•	Robustes Aluminium Gehäuse<br />
•	USB 2.0<br />
•	Plug &amp; Play <br />
•	Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel<br />
<br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
•	ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
•	Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Benchmark Testsoftware:</span><br />
<br />
•	SiSoftware Sandra 2010.SP3 (16.67) Pro Business<br />
•	HD Tune 2.55<br />
•	ChkFlsh  1.16.2<br />
•	h2testw 1.4<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse:<br />
<br />
SiSoftware Sandra 2010.SP3 (16.67) Pro Business:</span><br />
(kommt noch)<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55:</span><br />
HD Tune:         USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum : 24.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 27.7 MB/sec<br />
Transfer Rate Average : 25.2 MB/sec<br />
Access Time         : 0.8 ms<br />
Burst Rate            : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage           : 6.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/nIDRi.png" border="0" alt="[Bild: nIDRi.png]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">ChkFlsh  1.16.2</span><br />
Write speed : 15,87 MB/s<br />
Read speed :  27,18 MB/s<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/3hmQN.jpg" border="0" alt="[Bild: 3hmQN.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Fazit:</span><br />
<br />
<span style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s</span></span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion  E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro der sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss.  Der Medion  E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.</span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Steve Jobs ist Tod]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=323</link>
			<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 07:15:11 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=323</guid>
			<description><![CDATA[Samsung betrübt über Tod von Steve Jobs<br />
<br />
SEOUL (dpa-AFX) - Der südkoreanische Apple-Wettbewerber<br />
Samsung hat Steve Jobs als innovativen Geist und großen<br />
Unternehmer beschrieben. Zum Tod des Apple-Mitbegründers sprach der<br />
Geschäftsführer und Vizevorsitzende, G.S. Choi, am Donnerstag im Namen des<br />
Elektronikkonzerns zugleich der Familie und den Kollegen von Jobs sein "tiefstes<br />
Mitgefühl" aus. Jobs habe "zahlreiche revolutionäre Änderungen der<br />
Informationstechnologie-Industrie eingeführt". "Sein innovativer Geist und seine<br />
bemerkenswerten Errungenschaften werden den Menschen in aller Welt für immer im<br />
Gedächtnis bleiben."<br />
<br />
Einige Stunden vor der Nachricht von Jobs Tod hatte Samsung mitgeteilt, dass<br />
es den Verkauf des neuen iPhone 4S von Apple in Frankreich<br />
und Italien verhindern wolle. Bei Gerichten in Paris und Mailand seien eine<br />
Einstweilige Verfügung beantragt worden. Die beiden Unternehmen liefern sich<br />
einen weltweiten Konflikt um Patente und Schutzrechte bei ihren Smartphones und<br />
Tablet-Computern. Jobs war am Mittwoch im Alter von 56 Jahren in Kalifornien<br />
gestorben./DP/zb<br />
<br />
Quelle: dpa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Samsung betrübt über Tod von Steve Jobs<br />
<br />
SEOUL (dpa-AFX) - Der südkoreanische Apple-Wettbewerber<br />
Samsung hat Steve Jobs als innovativen Geist und großen<br />
Unternehmer beschrieben. Zum Tod des Apple-Mitbegründers sprach der<br />
Geschäftsführer und Vizevorsitzende, G.S. Choi, am Donnerstag im Namen des<br />
Elektronikkonzerns zugleich der Familie und den Kollegen von Jobs sein "tiefstes<br />
Mitgefühl" aus. Jobs habe "zahlreiche revolutionäre Änderungen der<br />
Informationstechnologie-Industrie eingeführt". "Sein innovativer Geist und seine<br />
bemerkenswerten Errungenschaften werden den Menschen in aller Welt für immer im<br />
Gedächtnis bleiben."<br />
<br />
Einige Stunden vor der Nachricht von Jobs Tod hatte Samsung mitgeteilt, dass<br />
es den Verkauf des neuen iPhone 4S von Apple in Frankreich<br />
und Italien verhindern wolle. Bei Gerichten in Paris und Mailand seien eine<br />
Einstweilige Verfügung beantragt worden. Die beiden Unternehmen liefern sich<br />
einen weltweiten Konflikt um Patente und Schutzrechte bei ihren Smartphones und<br />
Tablet-Computern. Jobs war am Mittwoch im Alter von 56 Jahren in Kalifornien<br />
gestorben./DP/zb<br />
<br />
Quelle: dpa]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Samsung Server Störung?]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=322</link>
			<pubDate>Sun, 18 Sep 2011 07:04:31 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=322</guid>
			<description><![CDATA[hi, <br />
<br />
Wie viele Besitzer eines Samsung Fernseher seit Freitag den 16.09.2011 gemerkt haben funktionieren die Geräte nicht ! <br />
Ursache ist wohl laut Samsung Service ein Serverausfall bei Samsung selber. Der Fehler tritt wohl NUR bei TV's auf die am Internet angeschlossen sind.<br />
<br />
Störungsbeschreibung: <br />
Der  Samsung Fernseher C oder D Type geht nach den Einschalten nach ca. 1 Minute wieder aus und direkt wieder an, das wiederholt sich endlos. Auch die Sender, Ton u.s.w. lassen sich nicht einstellen.<br />
<br />
Störungsbeseitigung:<br />
Samsung Fernseher ca. 1 bis 2 Stunden vom Stromnetzt nehmen. <br />
die Internetverbindung (LAN oder WLAN Kabel) kappen<br />
das Internet Gateway im Samsung TV deaktivieren.<br />
<br />
jetzt müste der Samsung TV erstmal wieder laufen. <br />
<br />
Hinweis: Samsung Service Hotline<br />
Wir sind für Sie da! Unsere technischen Fachberater helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Samsung Produkt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Rufnummern und Servicezeiten der einzelnen Produktbereiche. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.<br />
<br />
TV, Audio &amp; Video, Hausgeräte, Monitore &amp; Projektoren, Notebooks<br />
    Telefon 0180 5 SAMSUNG bzw. 0180 5 7267864*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
Telefax 0180 5 121214*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
    Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr<br />
    Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr <br />
<br />
wenn die 0180er Rufnummer gestört sein sollte, oder man aus dem Ausland anrufen will, kann man auch die 06196-9340275 wählen<br />
<br />
cu<br />
<br />
ADCC &copy;/r) 2011]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hi, <br />
<br />
Wie viele Besitzer eines Samsung Fernseher seit Freitag den 16.09.2011 gemerkt haben funktionieren die Geräte nicht ! <br />
Ursache ist wohl laut Samsung Service ein Serverausfall bei Samsung selber. Der Fehler tritt wohl NUR bei TV's auf die am Internet angeschlossen sind.<br />
<br />
Störungsbeschreibung: <br />
Der  Samsung Fernseher C oder D Type geht nach den Einschalten nach ca. 1 Minute wieder aus und direkt wieder an, das wiederholt sich endlos. Auch die Sender, Ton u.s.w. lassen sich nicht einstellen.<br />
<br />
Störungsbeseitigung:<br />
Samsung Fernseher ca. 1 bis 2 Stunden vom Stromnetzt nehmen. <br />
die Internetverbindung (LAN oder WLAN Kabel) kappen<br />
das Internet Gateway im Samsung TV deaktivieren.<br />
<br />
jetzt müste der Samsung TV erstmal wieder laufen. <br />
<br />
Hinweis: Samsung Service Hotline<br />
Wir sind für Sie da! Unsere technischen Fachberater helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Samsung Produkt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Rufnummern und Servicezeiten der einzelnen Produktbereiche. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.<br />
<br />
TV, Audio &amp; Video, Hausgeräte, Monitore &amp; Projektoren, Notebooks<br />
    Telefon 0180 5 SAMSUNG bzw. 0180 5 7267864*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
Telefax 0180 5 121214*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
    Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr<br />
    Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr <br />
<br />
wenn die 0180er Rufnummer gestört sein sollte, oder man aus dem Ausland anrufen will, kann man auch die 06196-9340275 wählen<br />
<br />
cu<br />
<br />
ADCC &copy;/r) 2011]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Hyperlinks in einer Präsentation auf dem Ipad?]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=321</link>
			<pubDate>Sun, 28 Aug 2011 11:09:40 +0200</pubDate>
			<dc:creator>Johnetta</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=321</guid>
			<description><![CDATA[Hyperlinks in einer Präsentation auf dem Ipad?<br />
Hallo zusammen,<br />
ich muss für meine Arbeit eine Präsentation erstellen die Hyperlinks beinhaltet. Jetzt will ich die Präsentation auf mein Ipad importieren und von dort aus präsentieren. Das Problem ist, Keynote entfernt alle Hyperlinks beim Import auf das Ipad... Was kann man da machen? Ich habe die Präsentation übrigens mit ppt und mit keynote erstellt, mit beiden werden die hyperlinks entfernt...<br />
Danke für Eure hilfe!!!<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
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--------------------		<br />
		<br />
		<br />
<a href="http://www.708buy.com/deal/ipad-2-case" target="_blank">ipad2 case</a>  <a href="http://www.708buy.com/deal/ipad-2-covers" target="_blank">ipad2 covers</a>  <a href="http://www.708buy.com/deal/ipad-2-leather-cases" target="_blank">ipad 2 leather cases</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hyperlinks in einer Präsentation auf dem Ipad?<br />
Hallo zusammen,<br />
ich muss für meine Arbeit eine Präsentation erstellen die Hyperlinks beinhaltet. Jetzt will ich die Präsentation auf mein Ipad importieren und von dort aus präsentieren. Das Problem ist, Keynote entfernt alle Hyperlinks beim Import auf das Ipad... Was kann man da machen? Ich habe die Präsentation übrigens mit ppt und mit keynote erstellt, mit beiden werden die hyperlinks entfernt...<br />
Danke für Eure hilfe!!!<br />
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Problem bei Windows Start]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=320</link>
			<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 23:26:30 +0200</pubDate>
			<dc:creator>Andreas245</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=320</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag, ich habe vor kurzer Zeit nen Rechner mit Win 7 bekommen. Das Notebook funktionierte auch zu Beginn prächtig, aber seit kurzem bleibt er laufend hängen wenn die Startgrafik mit dem Windows Logo kommt. <br />
<br />
Hat irgendjemand ne Idee woran das liegen könnte? Habe nichts installiert etc.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag, ich habe vor kurzer Zeit nen Rechner mit Win 7 bekommen. Das Notebook funktionierte auch zu Beginn prächtig, aber seit kurzem bleibt er laufend hängen wenn die Startgrafik mit dem Windows Logo kommt. <br />
<br />
Hat irgendjemand ne Idee woran das liegen könnte? Habe nichts installiert etc.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[neue Webadresse adcc.tk und ICQ/Facebook]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=316</link>
			<pubDate>Mon, 18 Jul 2011 09:01:10 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=316</guid>
			<description><![CDATA[hi, Liebe Computerfreunde <br />
<br />
ab Heute ist der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. auch unter der Webadresse / Top-Level-Domain ADCC.TK erreichbar<br />
<br />
im ICQ sind wir unter 554.969.013 als ADCC e.V. erreichbar<br />
bei Facebook einfach unter ADCC e.V. suchen <br />
<br />
mit Grüssen aus Oberhausen <br />
R. Heine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hi, Liebe Computerfreunde <br />
<br />
ab Heute ist der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. auch unter der Webadresse / Top-Level-Domain ADCC.TK erreichbar<br />
<br />
im ICQ sind wir unter 554.969.013 als ADCC e.V. erreichbar<br />
bei Facebook einfach unter ADCC e.V. suchen <br />
<br />
mit Grüssen aus Oberhausen <br />
R. Heine]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Deutsche Forscher entdecken großes Datenloch in Googles Android]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=311</link>
			<pubDate>Wed, 18 May 2011 10:13:29 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=311</guid>
			<description><![CDATA[Deutsche Forscher entdecken großes Datenloch in Googles Android<br />
<br />
Berlin. Deutsche Forscher haben ein Datenleck im Handybetriebssystem von Google entdeckt. Nach Medieninformationen können Hacker auf persönliche Kalender, Kontakte und Fotos zugreifen, wenn der Nutzer offenes W-Lan benutzt.<br />
<img src="http://www.derwesten.de/img/4662385-35818256/0273_543_38762920-543x199.jpg" border="0" alt="[Bild: 0273_543_38762920-543x199.jpg&#93;" /><br />
Der Internetkonzern Google sieht sich mit Vorwürfen beim Umgang mit den Daten seiner Nutzer konfrontiert. IT-Experten der Universität Ulm wollen eine Sicherheitslücke in der Plattform Android entdeckt haben, die Google Herstellern sogenannter Smartphones kostenfrei zur Verfügung stellt. Wie „Spiegel Online“ in der Nacht zum Mittwoch weiter berichtete, könnten Hacker in WLAN-Netzen, mit denen Nutzer unter anderem in Cafés oder in Unternehmen frei im Internet surften, „sämtliche Daten mitlesen, die ein Benutzer seinem Handy-Kalender, seiner Kontaktliste oder dem Android-Fotoprogramm anvertraut“ - zumindest solange diese nicht verschlüsselt seien.<br />
<br />
Schnittstellen seien von Google selbst dokumentiert <br />
<br />
Bastian Könings, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ulmer Institut für Medieninformatik, sagte dem Portal zufolge zu der von seinem Team entdeckten Schwachstelle in Android: „Dafür muss man noch nicht einmal studiert haben.“ Die Schnittstellen, derer sich Kriminelle bedienen könnten, seien von Google selbst sehr gut dokumentiert. „Diese Angriffe sind sehr einfach“, sagte Könings.<br />
<br />
Google prüfe derzeit die Vorwürfe, äußere sich zunächst aber nicht zu den Details, hieß es. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur dapd wurde zunächst nicht beantwortet. Könings hingegen wurde mit der Aussage zitiert, er habe Google schon vor einiger Zeit auf das Problem hingewiesen. Die Antworten des Unternehmens seien jedoch „immer sehr knapp“ ausgefallen. <br />
<br />
Quelle: DerWesten &amp; (dapd)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Deutsche Forscher entdecken großes Datenloch in Googles Android<br />
<br />
Berlin. Deutsche Forscher haben ein Datenleck im Handybetriebssystem von Google entdeckt. Nach Medieninformationen können Hacker auf persönliche Kalender, Kontakte und Fotos zugreifen, wenn der Nutzer offenes W-Lan benutzt.<br />
<img src="http://www.derwesten.de/img/4662385-35818256/0273_543_38762920-543x199.jpg" border="0" alt="[Bild: 0273_543_38762920-543x199.jpg]" /><br />
Der Internetkonzern Google sieht sich mit Vorwürfen beim Umgang mit den Daten seiner Nutzer konfrontiert. IT-Experten der Universität Ulm wollen eine Sicherheitslücke in der Plattform Android entdeckt haben, die Google Herstellern sogenannter Smartphones kostenfrei zur Verfügung stellt. Wie „Spiegel Online“ in der Nacht zum Mittwoch weiter berichtete, könnten Hacker in WLAN-Netzen, mit denen Nutzer unter anderem in Cafés oder in Unternehmen frei im Internet surften, „sämtliche Daten mitlesen, die ein Benutzer seinem Handy-Kalender, seiner Kontaktliste oder dem Android-Fotoprogramm anvertraut“ - zumindest solange diese nicht verschlüsselt seien.<br />
<br />
Schnittstellen seien von Google selbst dokumentiert <br />
<br />
Bastian Könings, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ulmer Institut für Medieninformatik, sagte dem Portal zufolge zu der von seinem Team entdeckten Schwachstelle in Android: „Dafür muss man noch nicht einmal studiert haben.“ Die Schnittstellen, derer sich Kriminelle bedienen könnten, seien von Google selbst sehr gut dokumentiert. „Diese Angriffe sind sehr einfach“, sagte Könings.<br />
<br />
Google prüfe derzeit die Vorwürfe, äußere sich zunächst aber nicht zu den Details, hieß es. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur dapd wurde zunächst nicht beantwortet. Könings hingegen wurde mit der Aussage zitiert, er habe Google schon vor einiger Zeit auf das Problem hingewiesen. Die Antworten des Unternehmens seien jedoch „immer sehr knapp“ ausgefallen. <br />
<br />
Quelle: DerWesten &amp; (dapd)]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Telekom: IT muss für intelligente Stromnetze drastisch ausgebaut werden]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=310</link>
			<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 05:55:53 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=310</guid>
			<description><![CDATA[Telekom: IT muss für intelligente Stromnetze drastisch ausgebaut werden<br />
Die Deutsche Telekom meint, dass sich die Diskussion um den Stromumstieg auf erneuerbare Energien nicht allein mit Stromtrassen, Windparks und Photovoltaikanlagen befassen sollte. Auch bewältigt werde müsse die damit einhergehende Verhundertfachung der Abrechnungsdaten im Energiesektor.<br />
<br />
Mit intelligenten Stromzählern, wie sie von der Telekom in ihrer T-City Friedrichshafen getestet werden, können alle 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen werden. So entstünden nach Rechnung der Telekom pro Haushalt 35.000 Datensätze, die sich bei 40 Millionen Haushalte in Deutschland auf 1,4 Billionen jährlich summieren. Nach Angaben von Reinhard Clemens, CEO von T-Systems, stehen 800 Energieversorger in Deutschland vor der Aufgabe, jeden Abrechnungscomputer um 99 weitere Systeme zu ergänzen – oder an Dienstleister wie T-Systems auszulagern. Für diesen Bedarf planen Telekom und T-Systems den Bau von Deutschlands größtem Rechenzentrum in Magdeburg.<br />
<br />
Die geplante viertelstündliche zentrale Erfassung der Verbrauchswerte wird von Datenschützern seit einiger Zeit kritisiert. Datenschutz in intelligenten Stromnetzen besteht ihrer Ansicht nach auch in der Beachtung der Datensparsamkeit. Dementsprechend arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Schutzprofilen für intelligente Stromzähler, damit vertrauliche Verbrauchsinformationen (PDF-Datei) erst gar nicht im Rechenzentrum aufschlagen. Smart Metering ist eines der Themen auf dem IT-Sicherheitskongress des BSI, auf dem Reinhard Clemens einer der Keynote-Redner sein wird. <br />
(Quelle: C't Online - Detlef Borchers)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Telekom: IT muss für intelligente Stromnetze drastisch ausgebaut werden<br />
Die Deutsche Telekom meint, dass sich die Diskussion um den Stromumstieg auf erneuerbare Energien nicht allein mit Stromtrassen, Windparks und Photovoltaikanlagen befassen sollte. Auch bewältigt werde müsse die damit einhergehende Verhundertfachung der Abrechnungsdaten im Energiesektor.<br />
<br />
Mit intelligenten Stromzählern, wie sie von der Telekom in ihrer T-City Friedrichshafen getestet werden, können alle 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen werden. So entstünden nach Rechnung der Telekom pro Haushalt 35.000 Datensätze, die sich bei 40 Millionen Haushalte in Deutschland auf 1,4 Billionen jährlich summieren. Nach Angaben von Reinhard Clemens, CEO von T-Systems, stehen 800 Energieversorger in Deutschland vor der Aufgabe, jeden Abrechnungscomputer um 99 weitere Systeme zu ergänzen – oder an Dienstleister wie T-Systems auszulagern. Für diesen Bedarf planen Telekom und T-Systems den Bau von Deutschlands größtem Rechenzentrum in Magdeburg.<br />
<br />
Die geplante viertelstündliche zentrale Erfassung der Verbrauchswerte wird von Datenschützern seit einiger Zeit kritisiert. Datenschutz in intelligenten Stromnetzen besteht ihrer Ansicht nach auch in der Beachtung der Datensparsamkeit. Dementsprechend arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Schutzprofilen für intelligente Stromzähler, damit vertrauliche Verbrauchsinformationen (PDF-Datei) erst gar nicht im Rechenzentrum aufschlagen. Smart Metering ist eines der Themen auf dem IT-Sicherheitskongress des BSI, auf dem Reinhard Clemens einer der Keynote-Redner sein wird. <br />
(Quelle: C't Online - Detlef Borchers)]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[iPhone und iPad überwachen ihre Besitzer]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=309</link>
			<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 07:47:08 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=309</guid>
			<description><![CDATA[Zwei Forscher haben herausgefunden: Apples iPhone und das iPad protokollieren die Aufenthaltsorte ihrer Besitzer – und speichern die Bewegungsprofile unverschlüsselt ab.<br />
<br />
Smartphones, Notebooks, Tablet-Computer – die Liste der Geräte, mit denen wir auch unterwegs online gehen, wird immer länger. Und vor allem auf Handys nutzen zahlreiche Apps die Möglichkeit, den Besitzer des Gerätes mit seiner Erlaubnis über die Mobilfunkmasten oder per GPS zu orten, um ihm ortsbezogene Inhalte anzubieten. Das ist in vielen Fällen sehr praktisch, stellt aber immer wieder eine Frage in den Raum: Welche Datenspuren hinterlassen wir dabei – und wer speichert diese eventuell?<br />
<br />
Aufenthaltsort mit Zeitstempel<br />
Die US-Forscher Alasdair Allan und Pete Warden haben diese Frage nun teilweise beantwortet. Sie haben auf Geräten mit Apples mobilem Betriebsystem iOS4 eine Datei entdeckt, die ein Bewegungsprofil ihrer Besitzer enthält. Betroffen sind nach Angaben der beiden Männer, die ihre Analyse der Log-Datei auf der US-Internetkonferenz Where 2.0 präsentierten, sowohl das iPhone als auch das iPad mit Mobilfunkmodul. Beides sind sehr populäre Geräte und millionenfach im Betrieb – ein Horrorszenario des digitalen Alltags.<br />
<br />
Die Datei mit dem Namen „consolidated.db.“ enthält nach Angaben von Allan nicht nur die Koordinaten der Aufenthaltsorte, sondern speichert dazu auch noch den Zeitpunkt ab, an dem sich der Besitzer des Gerätes an dem Standort aufgehalten hat. Die Ortskoordinaten seien nicht immer ganz exakt, jedoch könnten Zehntausende Datensätze in der Datei zu finden sein. Vor allem aber, so Allan in einem Blogeintrag, seien die Daten nicht verschlüsselt – und würden bei der Synchronisation des iPhones oder iPads mit Apples iTunes-Software auf den jeweiligen Computer übertragen werden. Und dort ließen sie sich mit einfachen Hilfsmitteln auslesen.<br />
<br />
Wie einfach das geht, haben Allan und Warden mit einer selbstprogrammierten Software demonstriert, die den Inhalt der Protokolldatei auswertet und auf einer Karte visualisiert. Erste Tests von unterschiedlichen Medien und iPhone-Nutzern im Netz bestätigen die Erkenntnisse der beiden Amerikaner. Es gibt jedoch bislang keinerlei Hinweise, aus welchem Grund Apple die Bewegungsprotokolle erstellt. Auch nicht darauf, dass der Hersteller von iPhone, iPad und iPod die Daten selber abruft.<br />
<br />
Quelle: focusonline<hr />
Datensammler Apple - Your iPhone is watching you<br />
<br />
Diese Daten haben es in sich: iPhones speichern, wo sich ihre Besitzer aufhalten - unverschlüsselt. Einen Freibrief für diese Praxis stellte sich Apple mithilfe einer Datenschutzrichtlinie selbst aus. Zwei Software-Entwickler zeigten nun, wie leicht Dritte an die Informationen herankommen können.<br />
<img src="http://www.spiegel.de/images/image-205834-galleryV9-pcyj.jpg" border="0" alt="[Bild: image-205834-galleryV9-pcyj.jpg&#93;" /><br />
Bislang war es nur eine vage Formulierung in Apples neuer Datenschutzrichtlinie: Im Juni 2010 ergänzte der Konzern das Dokument um einen interessanten Absatz. Darin lässt es sich das Unternehmen pauschal erlauben, "präzise Standortdaten" zu erheben, zu nutzen und diese weiterzugeben, einschließlich "des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit".<br />
<br />
Nun haben zwei Entwickler nachvollzogen, wie umfangreich Apples Datensammlung tatsächlich ist. Das iPhone zeichnet ständig standardmäßig auf, wo sich der Nutzer aufhält - und speichert diese Information in eine Datei auf dem Telefon. Schließt man das iPhone an den Rechner an und startet eine Synchronisierung, wird die Datei auf den Computer überspielt - unverschlüsselt. Dort kann sie praktisch von jedem ausgelesen werden, der Zugang zu dem Gerät hat.<br />
<br />
Diese Darstellung bestätigt eine erste Analyse der iPhone-Daten eines SPIEGEL-ONLINE-Redakteurs. Aus den Backups dieses Geräts geht hervor, dass von Juni 2010 Standortdaten inklusive Uhrzeit bei allen Auslandsaufenthalten, aber auch an vielen Orten in Hamburg und Norddeutschland aufgezeichnet wurden. In welchen Intervallen das iPhone die Daten speichert, konnten wir bei der ersten Analyse nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Das iPhone hat den Griechenland-Urlaub zwar gespeichert, dabei aber auch zahlreiche Grenzübertritte in der Datenbank verzeichnet. Angeblich haben sich Telefon und Nutzer auch in der Türkei aufgehalten - eine große Ungenauigkeit. Offenbar speichert Apple die Ortsdaten nicht mittels GPS, was auch mehr Strom benötigen würde, sondern anhand der Signallaufzeiten zu den Funktürmen, über die das iPhone gerade ins Netz eingebucht ist.<br />
<br />
iPhone-Nutzer können in den Geräteeinstellungen das Erfassen von Standortdaten abschalten - oder jeder einzelnen App den Zugriff gesondert erlauben oder untersagen. Ob sich diese Einstellung auch auf die Daten bezieht, die ein Gerät bereits gesammelt hat, konnte zunächst nicht geklärt werden.<br />
<br />
Eine detaillierte Anleitung zur Auswertung der eigenen iPhone-Standortprotokolle haben die Entwickler Pete Warden und Alasdair Allan auf einer eigens eingerichteten Website veröffentlicht. Warden war fünf Jahre lang bei Apple beschäftigt, vor drei Jahren verließ er die Firma nach eigenen Angaben im Guten. Die beiden haben ihren besorgniserregenden Fund am Mittwoch auf einer Konferenz in San Francisco präsentiert.<br />
<br />
Apple speichert die Positionsdatenbank unverschlüsselt<br />
<br />
Beide betonen, beim Aufspüren des iPhone-Geodatenspeichers habe kein Apple-Mitarbeiter mitgeholfen. Sie schreiben auf ihrer Website: "Wir sind beide große Fans von Apple-Produkten. Das Aufdecken hat uns keine Freude bereitet." Sie bieten ein Programm zum kostenlosen Download an, das die unbemerkt aufgezeichneten Geodaten auf einer Karte verzeichnet. Alasdair Allan hat als Beispiel die Aufzeichnung seiner Positionsdaten während einer Reise von Washington nach New York in einem Video visualisiert.<br />
<br />
Die Entwickler mutmaßen, dass die Tracking-Funktion mit dem Update auf iOS 4 eingeführt worden ist, im Juni 2010. Ältere Daten haben sie demnach offenbar nicht gefunden. Ein erster Test von SPIEGEL ONLINE führte zum gleichen Resultat. Mit einem Zugang zu Telefon oder Computer könne praktisch jeder, etwa ein Privatdetektiv oder eifersüchtiger Partner, detaillierte Informationen über den Aufenthaltsort abrufen, sagte Warden dem " Guardian". Warden und Allan weisen darauf hin, dass die Datensammlung beim Kauf eines neuen iPhones aus den Backups auf das neue Gerät überspielt wird. Die Entwickler interpretieren diesen Vorgang im Gespräch mit dem "Guardian" so: "Das ist ein Beleg dafür, dass die Datensammlung nicht zufällig ist."<br />
<br />
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Standort-Protokolle an Apple übertragen werden.<br />
<br />
Apple hat auf eine Anfrage zu den Entdeckungen bislang nicht geantwortet. Der stellvertretende Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sagte, man "prüfe den Vorgang".<br />
<br />
Apple nutzt iPhone-Besitzer als Umgebungsscanner<br />
<br />
Bekannt ist, dass Apple bestimmte Positionsdaten von iPhones abfragt. Im Juli 2010 informierte Apples Justitiar Bruce Sewell zwei Abgeordnete des US-Abgeordnetenhauses in einem 13-seitigen Brief über diese Sammelpraxis. Das brisanteste Eingeständnis in dem Schreiben: Schon seit 2008 sammelt Apple mit Hilfe der Millionen iPhones weltweit Informationen über Mobilfunkmasten und drahtlose Netzwerke, sogenannte W-Lan-Hotspots. Der Konzern hat aus diesen Informationen eine eigene Datenbank aufgebaut. Seit April 2010 nutzt er diese, um eine wichtige Funktion des iPhones zu verbessern - nämlich ausgerechnet jene Positionsbestimmung, deren Informationen zugleich ausgebeutet werden.<br />
<br />
Es ist unklar, ob für diese Datenübertragung die nun entdeckten Dateien verwendet werden oder ob Apple dafür eine andere Datenbank nutzt.<br />
<br />
Quelle: Siegelonline<br />
Von Konrad Lischka, Ole Reißmann und Matthias Kremp]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Zwei Forscher haben herausgefunden: Apples iPhone und das iPad protokollieren die Aufenthaltsorte ihrer Besitzer – und speichern die Bewegungsprofile unverschlüsselt ab.<br />
<br />
Smartphones, Notebooks, Tablet-Computer – die Liste der Geräte, mit denen wir auch unterwegs online gehen, wird immer länger. Und vor allem auf Handys nutzen zahlreiche Apps die Möglichkeit, den Besitzer des Gerätes mit seiner Erlaubnis über die Mobilfunkmasten oder per GPS zu orten, um ihm ortsbezogene Inhalte anzubieten. Das ist in vielen Fällen sehr praktisch, stellt aber immer wieder eine Frage in den Raum: Welche Datenspuren hinterlassen wir dabei – und wer speichert diese eventuell?<br />
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Aufenthaltsort mit Zeitstempel<br />
Die US-Forscher Alasdair Allan und Pete Warden haben diese Frage nun teilweise beantwortet. Sie haben auf Geräten mit Apples mobilem Betriebsystem iOS4 eine Datei entdeckt, die ein Bewegungsprofil ihrer Besitzer enthält. Betroffen sind nach Angaben der beiden Männer, die ihre Analyse der Log-Datei auf der US-Internetkonferenz Where 2.0 präsentierten, sowohl das iPhone als auch das iPad mit Mobilfunkmodul. Beides sind sehr populäre Geräte und millionenfach im Betrieb – ein Horrorszenario des digitalen Alltags.<br />
<br />
Die Datei mit dem Namen „consolidated.db.“ enthält nach Angaben von Allan nicht nur die Koordinaten der Aufenthaltsorte, sondern speichert dazu auch noch den Zeitpunkt ab, an dem sich der Besitzer des Gerätes an dem Standort aufgehalten hat. Die Ortskoordinaten seien nicht immer ganz exakt, jedoch könnten Zehntausende Datensätze in der Datei zu finden sein. Vor allem aber, so Allan in einem Blogeintrag, seien die Daten nicht verschlüsselt – und würden bei der Synchronisation des iPhones oder iPads mit Apples iTunes-Software auf den jeweiligen Computer übertragen werden. Und dort ließen sie sich mit einfachen Hilfsmitteln auslesen.<br />
<br />
Wie einfach das geht, haben Allan und Warden mit einer selbstprogrammierten Software demonstriert, die den Inhalt der Protokolldatei auswertet und auf einer Karte visualisiert. Erste Tests von unterschiedlichen Medien und iPhone-Nutzern im Netz bestätigen die Erkenntnisse der beiden Amerikaner. Es gibt jedoch bislang keinerlei Hinweise, aus welchem Grund Apple die Bewegungsprotokolle erstellt. Auch nicht darauf, dass der Hersteller von iPhone, iPad und iPod die Daten selber abruft.<br />
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Quelle: focusonline<hr />
Datensammler Apple - Your iPhone is watching you<br />
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Diese Daten haben es in sich: iPhones speichern, wo sich ihre Besitzer aufhalten - unverschlüsselt. Einen Freibrief für diese Praxis stellte sich Apple mithilfe einer Datenschutzrichtlinie selbst aus. Zwei Software-Entwickler zeigten nun, wie leicht Dritte an die Informationen herankommen können.<br />
<img src="http://www.spiegel.de/images/image-205834-galleryV9-pcyj.jpg" border="0" alt="[Bild: image-205834-galleryV9-pcyj.jpg]" /><br />
Bislang war es nur eine vage Formulierung in Apples neuer Datenschutzrichtlinie: Im Juni 2010 ergänzte der Konzern das Dokument um einen interessanten Absatz. Darin lässt es sich das Unternehmen pauschal erlauben, "präzise Standortdaten" zu erheben, zu nutzen und diese weiterzugeben, einschließlich "des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit".<br />
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Nun haben zwei Entwickler nachvollzogen, wie umfangreich Apples Datensammlung tatsächlich ist. Das iPhone zeichnet ständig standardmäßig auf, wo sich der Nutzer aufhält - und speichert diese Information in eine Datei auf dem Telefon. Schließt man das iPhone an den Rechner an und startet eine Synchronisierung, wird die Datei auf den Computer überspielt - unverschlüsselt. Dort kann sie praktisch von jedem ausgelesen werden, der Zugang zu dem Gerät hat.<br />
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Diese Darstellung bestätigt eine erste Analyse der iPhone-Daten eines SPIEGEL-ONLINE-Redakteurs. Aus den Backups dieses Geräts geht hervor, dass von Juni 2010 Standortdaten inklusive Uhrzeit bei allen Auslandsaufenthalten, aber auch an vielen Orten in Hamburg und Norddeutschland aufgezeichnet wurden. In welchen Intervallen das iPhone die Daten speichert, konnten wir bei der ersten Analyse nicht nachvollziehen.<br />
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Das iPhone hat den Griechenland-Urlaub zwar gespeichert, dabei aber auch zahlreiche Grenzübertritte in der Datenbank verzeichnet. Angeblich haben sich Telefon und Nutzer auch in der Türkei aufgehalten - eine große Ungenauigkeit. Offenbar speichert Apple die Ortsdaten nicht mittels GPS, was auch mehr Strom benötigen würde, sondern anhand der Signallaufzeiten zu den Funktürmen, über die das iPhone gerade ins Netz eingebucht ist.<br />
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iPhone-Nutzer können in den Geräteeinstellungen das Erfassen von Standortdaten abschalten - oder jeder einzelnen App den Zugriff gesondert erlauben oder untersagen. Ob sich diese Einstellung auch auf die Daten bezieht, die ein Gerät bereits gesammelt hat, konnte zunächst nicht geklärt werden.<br />
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Eine detaillierte Anleitung zur Auswertung der eigenen iPhone-Standortprotokolle haben die Entwickler Pete Warden und Alasdair Allan auf einer eigens eingerichteten Website veröffentlicht. Warden war fünf Jahre lang bei Apple beschäftigt, vor drei Jahren verließ er die Firma nach eigenen Angaben im Guten. Die beiden haben ihren besorgniserregenden Fund am Mittwoch auf einer Konferenz in San Francisco präsentiert.<br />
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Apple speichert die Positionsdatenbank unverschlüsselt<br />
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Beide betonen, beim Aufspüren des iPhone-Geodatenspeichers habe kein Apple-Mitarbeiter mitgeholfen. Sie schreiben auf ihrer Website: "Wir sind beide große Fans von Apple-Produkten. Das Aufdecken hat uns keine Freude bereitet." Sie bieten ein Programm zum kostenlosen Download an, das die unbemerkt aufgezeichneten Geodaten auf einer Karte verzeichnet. Alasdair Allan hat als Beispiel die Aufzeichnung seiner Positionsdaten während einer Reise von Washington nach New York in einem Video visualisiert.<br />
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Die Entwickler mutmaßen, dass die Tracking-Funktion mit dem Update auf iOS 4 eingeführt worden ist, im Juni 2010. Ältere Daten haben sie demnach offenbar nicht gefunden. Ein erster Test von SPIEGEL ONLINE führte zum gleichen Resultat. Mit einem Zugang zu Telefon oder Computer könne praktisch jeder, etwa ein Privatdetektiv oder eifersüchtiger Partner, detaillierte Informationen über den Aufenthaltsort abrufen, sagte Warden dem " Guardian". Warden und Allan weisen darauf hin, dass die Datensammlung beim Kauf eines neuen iPhones aus den Backups auf das neue Gerät überspielt wird. Die Entwickler interpretieren diesen Vorgang im Gespräch mit dem "Guardian" so: "Das ist ein Beleg dafür, dass die Datensammlung nicht zufällig ist."<br />
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Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Standort-Protokolle an Apple übertragen werden.<br />
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Apple hat auf eine Anfrage zu den Entdeckungen bislang nicht geantwortet. Der stellvertretende Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sagte, man "prüfe den Vorgang".<br />
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Apple nutzt iPhone-Besitzer als Umgebungsscanner<br />
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Bekannt ist, dass Apple bestimmte Positionsdaten von iPhones abfragt. Im Juli 2010 informierte Apples Justitiar Bruce Sewell zwei Abgeordnete des US-Abgeordnetenhauses in einem 13-seitigen Brief über diese Sammelpraxis. Das brisanteste Eingeständnis in dem Schreiben: Schon seit 2008 sammelt Apple mit Hilfe der Millionen iPhones weltweit Informationen über Mobilfunkmasten und drahtlose Netzwerke, sogenannte W-Lan-Hotspots. Der Konzern hat aus diesen Informationen eine eigene Datenbank aufgebaut. Seit April 2010 nutzt er diese, um eine wichtige Funktion des iPhones zu verbessern - nämlich ausgerechnet jene Positionsbestimmung, deren Informationen zugleich ausgebeutet werden.<br />
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Es ist unklar, ob für diese Datenübertragung die nun entdeckten Dateien verwendet werden oder ob Apple dafür eine andere Datenbank nutzt.<br />
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Quelle: Siegelonline<br />
Von Konrad Lischka, Ole Reißmann und Matthias Kremp]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Selbstverschlüsselnde Festplatten mit eingebauter Löschfunktion]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=308</link>
			<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 06:30:36 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=308</guid>
			<description><![CDATA[Selbstverschlüsselnde Festplatten mit eingebauter Löschfunktion<br />
<br />
Toshibas selbstverschlüsselnde Festplatten versprechen Daten sicher zu löschen, sobald man sie mit einem fremden Rechner verbindet. Vergrößern<br />
Bild: Toshiba Toshiba erweitert sein Angebot an 2,5-Zoll-Festplatten mit Hardware-Datenverschlüsselung -- sogenannte Self-Encrypting Drives ("SED") – um Modelle mit automatischer Löschfunktion ("Wipe"). Die nach der Opal-Spezifikation der Trusted Computing Group (TCG) arbeitenden Laufwerke der Baureihe MKxx61GSYD verschlüsseln sämtliche geschriebenen Daten per AES 256-Bit ohne Geschwindigkeitsverluste. Sie lassen sich etwa mit Hilfe eines Trusted Platform Modules (TPM) an die Hardware eines bestimmten Rechners koppeln. Erfolgt ein unberechtigter Zugriff, machen sie die gespeicherten Daten unlesbar, indem die Plattenfirmware selbsttätig den kryptografischen Schlüssel löscht.<br />
<br />
Der Mechanismus kann je nach Einstellung durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden: durch einen Steuerbefehl, Abschalten der Versorgungsspannung oder sobald das Laufwerk mit einem "unknown host", also einem fremden Rechner verbunden wird. Diese gegenüber anderen selbstverschlüsselnden Festplatten neuartige Funktion soll zusätzlichen Schutz vor dem Zugriff auf vertrauliche Daten bieten, wenn nicht wie im Falle eines Notebooks gleich der ganze Rechner, sondern nur die Platte daraus gestohlen wird – etwa aus Kopierern oder Druckern, die Festplatten als Pufferspeicher benutzen.<br />
<br />
Toshiba will die mit 7200 U/min rotierenden Platten mit Serial-ATA-II-Schnittstelle (3 GBit/s) und 16 MByte Cache in verschiedenen Varianten mit 160 bis 640 GByte Speicherkapazität noch im laufenden Quartal an OEM-Hersteller liefern. Zur Steuerung, der im Festplatten-Controller eingebauten Verschlüsselungsfunktionen braucht es noch Zusatzsoftware. (<a href="http://www.winmagic.com/products/full-disk-encryption)" target="_blank">http://www.winmagic.com/products/full-disk-encryption)</a><br />
<br />
Quelle: C't Heise.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Selbstverschlüsselnde Festplatten mit eingebauter Löschfunktion<br />
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Toshibas selbstverschlüsselnde Festplatten versprechen Daten sicher zu löschen, sobald man sie mit einem fremden Rechner verbindet. Vergrößern<br />
Bild: Toshiba Toshiba erweitert sein Angebot an 2,5-Zoll-Festplatten mit Hardware-Datenverschlüsselung -- sogenannte Self-Encrypting Drives ("SED") – um Modelle mit automatischer Löschfunktion ("Wipe"). Die nach der Opal-Spezifikation der Trusted Computing Group (TCG) arbeitenden Laufwerke der Baureihe MKxx61GSYD verschlüsseln sämtliche geschriebenen Daten per AES 256-Bit ohne Geschwindigkeitsverluste. Sie lassen sich etwa mit Hilfe eines Trusted Platform Modules (TPM) an die Hardware eines bestimmten Rechners koppeln. Erfolgt ein unberechtigter Zugriff, machen sie die gespeicherten Daten unlesbar, indem die Plattenfirmware selbsttätig den kryptografischen Schlüssel löscht.<br />
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Der Mechanismus kann je nach Einstellung durch verschiedene Ereignisse ausgelöst werden: durch einen Steuerbefehl, Abschalten der Versorgungsspannung oder sobald das Laufwerk mit einem "unknown host", also einem fremden Rechner verbunden wird. Diese gegenüber anderen selbstverschlüsselnden Festplatten neuartige Funktion soll zusätzlichen Schutz vor dem Zugriff auf vertrauliche Daten bieten, wenn nicht wie im Falle eines Notebooks gleich der ganze Rechner, sondern nur die Platte daraus gestohlen wird – etwa aus Kopierern oder Druckern, die Festplatten als Pufferspeicher benutzen.<br />
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Toshiba will die mit 7200 U/min rotierenden Platten mit Serial-ATA-II-Schnittstelle (3 GBit/s) und 16 MByte Cache in verschiedenen Varianten mit 160 bis 640 GByte Speicherkapazität noch im laufenden Quartal an OEM-Hersteller liefern. Zur Steuerung, der im Festplatten-Controller eingebauten Verschlüsselungsfunktionen braucht es noch Zusatzsoftware. (<a href="http://www.winmagic.com/products/full-disk-encryption)" target="_blank">http://www.winmagic.com/products/full-disk-encryption)</a><br />
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Quelle: C't Heise.de]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[ich wünsche...]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=307</link>
			<pubDate>Mon, 27 Dec 2010 22:02:37 +0100</pubDate>
			<dc:creator>C. Schell</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=307</guid>
			<description><![CDATA[ich wünsche allen adcc-mitgliedern frohe weihnachten und einen guten rutsch in das neue jahr 2011]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[ich wünsche allen adcc-mitgliedern frohe weihnachten und einen guten rutsch in das neue jahr 2011]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Wikileaks-Gründer Assange: Wir sind die Underdogs]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=306</link>
			<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 06:17:18 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=306</guid>
			<description><![CDATA[Der festgenommene Wikileaks-Gründer Julian Assange hat zu einer scharfen Attacke gegen seine Kritiker ausgeholt. In einem Zeitungsartikel, der am Mittwoch einen Tag nach seiner Festnahme in London in seiner australischen Heimat erschien, schrieb Assange, er fühle sich von seiner Regierung im Stich gelassen. "Wikileaks verdient Schutz, nicht Bedrohungen und Angriffe", schrieb Assange im Australian.<br />
<br />
Premierministerin Julia Gillard bezeichnet die Veröffentlichungen von Wikileaks als unverantwortlich und illegal. Außenminister Kevin Rudd beteuerte aber laut dpa, dass Assange in London alle konsularische Hilfe zu Teil werde. Rudd schob der US-Regierung Mitverantwortung für die Enthüllung Hunderttausender US-Geheimdokumente über Wikileaks zu. "Der ordentliche Schutz vertraulicher Informationen durch die Regierungen selbst muss oberste Priorität haben", sagte er in Brisbane. In den USA hätten offenbar "ein paar Millionen" Menschen Zugang zu solchen Informationen. "Das ist vielleicht ein bisschen viel", sagte Rudd.<br />
<br />
"Wir sind die Underdogs", schrieb Assange. "Die Gillard-Regierung versucht, den Überbringer der Nachrichten abzuschießen, weil sie nicht will, dass die Wahrheit rauskommt, unter anderem über ihre eigenen diplomatischen Aktivitäten." Wikileaks sei nicht das einzige Medium, das die Depeschen veröffentliche. "Premierministerin Gillard und die US-Außenministerium Hillary Clinton haben kein einziges Wort der Kritik über die anderen verloren. Das liegt daran, dass der Guardian, die New York Times und Der Spiegel groß und alteingesessen sind, Wikileaks dagegen klein und neu."<br />
<br />
Assange verteidigte die Rolle von Wikileaks als eine neue Art des Journalismus. Zusammen mit den Nachrichten würden den Lesern gleichzeitig die Originaldokumente zugänglich gemacht, damit jeder sich selbst überzeugen könne, was wahr sei.<br />
<br />
Er und andere Wikileaks-Mitarbeiter seien zahlreichen Drohungen vor allem aus den USA ausgesetzt. "Man hätte erwarten können, dass eine australische Regierungschefin ihre Landleute dagegen verteidigt, stattdessen gab es nur völlig unbegründete Vorwürfe der Illegalität", schrieb Assange. Australiens Regierung biedere sich den Amerikanern an.<br />
<br />
Assange war am Dienstag in London festgenommen worden. Das hat offiziell nichts mit den Wikileaks-Veröffentlichungen zu tun. Die Briten reagierten auf einen Haftbefehl aus Schweden. Dort wird Assange wegen sexueller Vergehen gesucht. Vor seiner Festnahme hatte Assange zwei Monate Unterschlupf bei einem Londoner Journalistenverein bekommen. Assange lebte und arbeitete im Frontline Club im Zentrum Londons, bevor er mit einer Frau zusammenzog. Clubgründer Vaughn Smith bestätigte am späten Dienstagabend die Information, die bei der gerichtlichen Anhörung Assanges in London bekannt geworden war.<br />
<br />
Der Frontline Club kämpft für Pressefreiheit und organisiert Diskussionsrunden. Smith versprach, Assange weiter zu unterstützen. "Ich bin misstrauisch, was die Vorwürfe gegen Herrn Assange angeht, und hoffe, dass dies vor Gericht einwandfrei geregelt wird", sagte Smith. Fast alle der etwa 1500 Mitglieder des Frontline-Clubs stünden hinter Assange.<br />
<br />
Unterdessen ist die Zahl der Mirror, auf denen die Inhalte der Whistleblower-Plattform gespiegelt werden, auf über 1000 angestiegen. Unter der ursprünglichen Adresse wikileaks.org ist die Plattform weiterhin nicht erreichbar, mittlerweile möglicherweise als Vorsichtsmaßnahme, damit US-amerikanische Behörden keinen Zugriff auf den US-Betreiber der .org-Domain haben. Thuy Ledinh von der Public Interest Registry of Reston, die die .org-Registry betreibt, sagte laut einem CNet-Bericht, seine Organisation sei aber nicht von den Behörden aufgefordert worden, wikileaks.org dauerhaft vom Netz zu nehmen. Momentan ist die Plattform über wikileaks.ch sowie unter anderem über wikileaks.de und wikileaks.no erreichbar. Neben den unzähligen Spiegelservern und den unterschiedlichen Domainnamen sind für die derzeitige Hauptdomain wikileaks.ch nunmher auch insgesamt 13 Nameserver eingetragen , um das Abschalten der Domain durch einen einzelnen DNS-Provider zu verhindern<br />
<br />
Derweil gehen die dDoS-Attacken gegen Finanzdienstleister, die Konten oder Zahlungsmöglichkeiten von Wikileaks gesperrt haben, weiter. Die Banksparte der Schweizer Post, postfinance.ch, ist im Internet immer noch nicht wieder verfügbar. Auch unter anderem mastercard.com ist nicht oder nur sehr schwer erreichbar. Für die Aktionen erklärte sich die "Operation Payback " verantwortlich. (anw) <br />
Quelle: C'T Magazin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Der festgenommene Wikileaks-Gründer Julian Assange hat zu einer scharfen Attacke gegen seine Kritiker ausgeholt. In einem Zeitungsartikel, der am Mittwoch einen Tag nach seiner Festnahme in London in seiner australischen Heimat erschien, schrieb Assange, er fühle sich von seiner Regierung im Stich gelassen. "Wikileaks verdient Schutz, nicht Bedrohungen und Angriffe", schrieb Assange im Australian.<br />
<br />
Premierministerin Julia Gillard bezeichnet die Veröffentlichungen von Wikileaks als unverantwortlich und illegal. Außenminister Kevin Rudd beteuerte aber laut dpa, dass Assange in London alle konsularische Hilfe zu Teil werde. Rudd schob der US-Regierung Mitverantwortung für die Enthüllung Hunderttausender US-Geheimdokumente über Wikileaks zu. "Der ordentliche Schutz vertraulicher Informationen durch die Regierungen selbst muss oberste Priorität haben", sagte er in Brisbane. In den USA hätten offenbar "ein paar Millionen" Menschen Zugang zu solchen Informationen. "Das ist vielleicht ein bisschen viel", sagte Rudd.<br />
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"Wir sind die Underdogs", schrieb Assange. "Die Gillard-Regierung versucht, den Überbringer der Nachrichten abzuschießen, weil sie nicht will, dass die Wahrheit rauskommt, unter anderem über ihre eigenen diplomatischen Aktivitäten." Wikileaks sei nicht das einzige Medium, das die Depeschen veröffentliche. "Premierministerin Gillard und die US-Außenministerium Hillary Clinton haben kein einziges Wort der Kritik über die anderen verloren. Das liegt daran, dass der Guardian, die New York Times und Der Spiegel groß und alteingesessen sind, Wikileaks dagegen klein und neu."<br />
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Assange verteidigte die Rolle von Wikileaks als eine neue Art des Journalismus. Zusammen mit den Nachrichten würden den Lesern gleichzeitig die Originaldokumente zugänglich gemacht, damit jeder sich selbst überzeugen könne, was wahr sei.<br />
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Er und andere Wikileaks-Mitarbeiter seien zahlreichen Drohungen vor allem aus den USA ausgesetzt. "Man hätte erwarten können, dass eine australische Regierungschefin ihre Landleute dagegen verteidigt, stattdessen gab es nur völlig unbegründete Vorwürfe der Illegalität", schrieb Assange. Australiens Regierung biedere sich den Amerikanern an.<br />
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Assange war am Dienstag in London festgenommen worden. Das hat offiziell nichts mit den Wikileaks-Veröffentlichungen zu tun. Die Briten reagierten auf einen Haftbefehl aus Schweden. Dort wird Assange wegen sexueller Vergehen gesucht. Vor seiner Festnahme hatte Assange zwei Monate Unterschlupf bei einem Londoner Journalistenverein bekommen. Assange lebte und arbeitete im Frontline Club im Zentrum Londons, bevor er mit einer Frau zusammenzog. Clubgründer Vaughn Smith bestätigte am späten Dienstagabend die Information, die bei der gerichtlichen Anhörung Assanges in London bekannt geworden war.<br />
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Der Frontline Club kämpft für Pressefreiheit und organisiert Diskussionsrunden. Smith versprach, Assange weiter zu unterstützen. "Ich bin misstrauisch, was die Vorwürfe gegen Herrn Assange angeht, und hoffe, dass dies vor Gericht einwandfrei geregelt wird", sagte Smith. Fast alle der etwa 1500 Mitglieder des Frontline-Clubs stünden hinter Assange.<br />
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Unterdessen ist die Zahl der Mirror, auf denen die Inhalte der Whistleblower-Plattform gespiegelt werden, auf über 1000 angestiegen. Unter der ursprünglichen Adresse wikileaks.org ist die Plattform weiterhin nicht erreichbar, mittlerweile möglicherweise als Vorsichtsmaßnahme, damit US-amerikanische Behörden keinen Zugriff auf den US-Betreiber der .org-Domain haben. Thuy Ledinh von der Public Interest Registry of Reston, die die .org-Registry betreibt, sagte laut einem CNet-Bericht, seine Organisation sei aber nicht von den Behörden aufgefordert worden, wikileaks.org dauerhaft vom Netz zu nehmen. Momentan ist die Plattform über wikileaks.ch sowie unter anderem über wikileaks.de und wikileaks.no erreichbar. Neben den unzähligen Spiegelservern und den unterschiedlichen Domainnamen sind für die derzeitige Hauptdomain wikileaks.ch nunmher auch insgesamt 13 Nameserver eingetragen , um das Abschalten der Domain durch einen einzelnen DNS-Provider zu verhindern<br />
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Derweil gehen die dDoS-Attacken gegen Finanzdienstleister, die Konten oder Zahlungsmöglichkeiten von Wikileaks gesperrt haben, weiter. Die Banksparte der Schweizer Post, postfinance.ch, ist im Internet immer noch nicht wieder verfügbar. Auch unter anderem mastercard.com ist nicht oder nur sehr schwer erreichbar. Für die Aktionen erklärte sich die "Operation Payback " verantwortlich. (anw) <br />
Quelle: C'T Magazin]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Besserer Werbeblocker für Internet Explorer 9]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=305</link>
			<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 06:16:04 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=305</guid>
			<description><![CDATA[Microsofts Internet Explorer 9, der sich derzeit in der Beta-Phase befindet, wird einen bequemen Mechanismus zum Unterdrücken unerwünschter Inhalte mitbringen. Die "Tracking Protection" des Browsers wird die im IE8 eingeführte InPrivate-Filterung ersetzen und verbessern.<br />
<br />
Die neue Browser-Funktion arbeitet mit Tracking-Protection-Listen (TPL). Diese enthalten im XML-Format zu blockende und explizit erlaubte Domains und Pfade in Form regulärer Ausdrücke. Passt ein Blockier-Muster auf einen in eine Webseite eingebetteten Inhalt, fordert Internet Explorer diesen nicht vom Server an. Der Benutzer kann die gesperrten Adressen weiterhin erreichen, wenn er sie über einen Link oder per URL-Eingabe ansteuert.<br />
<br />
Internet Explorer sucht im Wochentakt nach Updates der abonnierten TPLs. Ein wesentlicher Unterschied zur InPrivate-Filterung ist, dass der Privatsphärenschutz auch nach dem Neustart des Browsers noch aktiv ist, bis der Benutzer es abschaltet; InPrivate-Filterung lässt sich nur mit Kunstgriffen in der Registry automatisch aktivieren.<br />
<br />
Per Voreinstellung werden keine Inhalte geblockt. Das Format der TPLs will Microsoft über eine Creative-Commons-Lizenz offen gestalten. Den Anstoß für dieses Feature gab der politische Druck durch die EU sowie durch die US-Handelskommission FTC, die kürzlich ein Grundlagendokument für Datenschutz veröffentlicht haben<br />
Quelle c't Magazin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Microsofts Internet Explorer 9, der sich derzeit in der Beta-Phase befindet, wird einen bequemen Mechanismus zum Unterdrücken unerwünschter Inhalte mitbringen. Die "Tracking Protection" des Browsers wird die im IE8 eingeführte InPrivate-Filterung ersetzen und verbessern.<br />
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Die neue Browser-Funktion arbeitet mit Tracking-Protection-Listen (TPL). Diese enthalten im XML-Format zu blockende und explizit erlaubte Domains und Pfade in Form regulärer Ausdrücke. Passt ein Blockier-Muster auf einen in eine Webseite eingebetteten Inhalt, fordert Internet Explorer diesen nicht vom Server an. Der Benutzer kann die gesperrten Adressen weiterhin erreichen, wenn er sie über einen Link oder per URL-Eingabe ansteuert.<br />
<br />
Internet Explorer sucht im Wochentakt nach Updates der abonnierten TPLs. Ein wesentlicher Unterschied zur InPrivate-Filterung ist, dass der Privatsphärenschutz auch nach dem Neustart des Browsers noch aktiv ist, bis der Benutzer es abschaltet; InPrivate-Filterung lässt sich nur mit Kunstgriffen in der Registry automatisch aktivieren.<br />
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Per Voreinstellung werden keine Inhalte geblockt. Das Format der TPLs will Microsoft über eine Creative-Commons-Lizenz offen gestalten. Den Anstoß für dieses Feature gab der politische Druck durch die EU sowie durch die US-Handelskommission FTC, die kürzlich ein Grundlagendokument für Datenschutz veröffentlicht haben<br />
Quelle c't Magazin]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[EU-Kommission verhängt Millionengeldbuße gegen LCD-Hersteller]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=304</link>
			<pubDate>Thu, 09 Dec 2010 06:13:28 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=304</guid>
			<description><![CDATA[Die EU-Kommission hat gegen sechs Hersteller von LC-Displays wegen Kartellbildung eine Geldbuße von insgesamt 649 Millionen Euro verhängt. Sie haben nach Angaben der Kommission europäische Verbraucher durch Preisabsprachen geschädigt. Das südkoreanische Unternehmen LG Display muss 215 Millionen Euro bezahlen, die taiwanischen Unternehmen AU Optronics 117 Millionen, Chimei 300 Millionen sowie Chunghwa und HannStar 9 Millionen beziehungsweise 8 Millionen Euro.<br />
<br />
Da Samsung Electronics als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt habe, sei ihm nach der Kronzeugenregelung die Geldbuße erlassen worden. LG Display, AU Optronics und Chungwa Pictures Tubes wurden wegen ihrer Mitarbeit bei den Ermittlungen die Geldbußen teilweise erlassen.<br />
<br />
Das Kartell habe von Oktober 2001 bis Februar 2006 bestanden, teilte die Kommission weiter mit. In der Zeit hätten die sechs Unternehmen unter anderem Preismargen und Mindestpreise abgesprochen und Informationen über die Produktionsplanung, ihre künftige Kapazitätsauslastung und andere Geschäftsbedingungen untereinander ausgetauscht. Dafür hatten sich die Kartellmitglieder zumeist in taiwanischen Hotels monatlich zu multilateralen und bilateralen Treffen getroffen. In dem Bewusstsein, dass sie damit gegen das Wettbewerbsrecht verstießen, hätten sie die – insgesamt rund 60 – Treffen geheim gehalten und ihre Absprachen verschleiert.<br />
<br />
Die Kommission hatte den Unternehmen im Mai 2009 offiziell ihre Beschwerdepunkte mitgeteilt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Anhörung gegeben. Ende 2008 hatte bereits das US-amerikanische Justizministerium wegen Kartellbildung Strafen über asiatische LCD-Hersteller verhängt. Im Mai dieses Jahres hatte die EU-Kommission eine Geldbuße von insgesamt 331 Millionen Euro über Speicherchiphersteller verhängt. (anw) <br />
Quelle C't Magazin]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die EU-Kommission hat gegen sechs Hersteller von LC-Displays wegen Kartellbildung eine Geldbuße von insgesamt 649 Millionen Euro verhängt. Sie haben nach Angaben der Kommission europäische Verbraucher durch Preisabsprachen geschädigt. Das südkoreanische Unternehmen LG Display muss 215 Millionen Euro bezahlen, die taiwanischen Unternehmen AU Optronics 117 Millionen, Chimei 300 Millionen sowie Chunghwa und HannStar 9 Millionen beziehungsweise 8 Millionen Euro.<br />
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Da Samsung Electronics als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt habe, sei ihm nach der Kronzeugenregelung die Geldbuße erlassen worden. LG Display, AU Optronics und Chungwa Pictures Tubes wurden wegen ihrer Mitarbeit bei den Ermittlungen die Geldbußen teilweise erlassen.<br />
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Das Kartell habe von Oktober 2001 bis Februar 2006 bestanden, teilte die Kommission weiter mit. In der Zeit hätten die sechs Unternehmen unter anderem Preismargen und Mindestpreise abgesprochen und Informationen über die Produktionsplanung, ihre künftige Kapazitätsauslastung und andere Geschäftsbedingungen untereinander ausgetauscht. Dafür hatten sich die Kartellmitglieder zumeist in taiwanischen Hotels monatlich zu multilateralen und bilateralen Treffen getroffen. In dem Bewusstsein, dass sie damit gegen das Wettbewerbsrecht verstießen, hätten sie die – insgesamt rund 60 – Treffen geheim gehalten und ihre Absprachen verschleiert.<br />
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Die Kommission hatte den Unternehmen im Mai 2009 offiziell ihre Beschwerdepunkte mitgeteilt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme und Anhörung gegeben. Ende 2008 hatte bereits das US-amerikanische Justizministerium wegen Kartellbildung Strafen über asiatische LCD-Hersteller verhängt. Im Mai dieses Jahres hatte die EU-Kommission eine Geldbuße von insgesamt 331 Millionen Euro über Speicherchiphersteller verhängt. (anw) <br />
Quelle C't Magazin]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kulturstaatsminister für abgemildertes "Three Strikes"-Modell]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=301</link>
			<pubDate>Sat, 27 Nov 2010 07:59:15 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=301</guid>
			<description><![CDATA[Kulturstaatsminister für abgemildertes "Three Strikes"-Modell<br />
<br />
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), fordert ein Warnhinweismodell zur besseren "Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt". In einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Zwölf-Punkte-Papier zum "Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter" spricht sich der Kulturstaatsminister dafür aus, den rechtlichen Rahmen so zu erweitern, dass "einem (potenziellen) Verletzer" Warnhinweise geschickt werden können. Dabei müsse der verwarnte Nutzer im Wiederholungsfall allerdings mit einer "ernstzunehmenden Reaktion" zu rechnen haben, "zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung".<br />
<br />
Damit spricht sich Neumann für einen Urheberrechtsschutz nach französischem Vorbild aus – allerdings ist im "Three Strikes"-Modell der Staatsministers von Anschlusssperren bisher nicht die Rede. Neben den Nutzern will der Kulturpolitiker auch die Internetwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Die "sogenannte Providerhaftung" sei "fortzuentwickeln". Damit meint Neumann, die für Provider im Telemediengesetz geschaffenen Haftungsprivilegien durch "weitergehende Prüf- und andere Pflichten" einzuschränken.<br />
Grundsätzlich geht es Neumann um einen besseren Schutz der Urheber im digitalen Zeitalter. Der Staatsminister sieht darin eine Voraussetzung für den Erhalt der kulturellen Vielfalt. Verstöße gegen die Rechte der Urheber seien "keine Kavaliersdelikte", heißt es in dem Zwölf-Punkte-Papier. "Für eine zum Teil diskutierte Neuformulierung des Schutzzwecks des Urheberrechts zugunsten der Nutzer besteht kein Anlass", schreibt Neumann. Ein zeitgemäßes Urheberrecht müsse den Urheber schützen und dürfe nicht "letztlich in ein Verbraucherrecht umgedeutet" werden. Der Kulturstaatsminister hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, ein Recht auf Privatkopie gebe es nicht. <br />
<br />
Auch bei digitaler Nutzung müsse eine angemessene Vergütung der Urheber und anderer Rechteinhaber sichergestellt werden. Denn "freier Zugang" sei "nicht gleichbedeutend mit kostenfreiem Zugang", mahnt der Staatsminister. Die "Wertschätzung" und der "Respekt" vor kreativem Schaffen müssten auch im Internet gewährleistet sein. Dafür sei noch Aufklärungsarbeit auch beim Nutzer notwendig. Die nötige Medienkompetenz und der Respekt vor Urhebern sollten schon in der Schule vermittelt werden.<br />
<br />
Nachbesserungsbedarf sieht der Staatsminister bei der Festsetzung der Urheberrechtsvergütung auf Speichermedien und Geräte wie Handys, Drucker oder Kopierer. Hier habe sich das in der Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb") festgeschriebene System der Einigung zwischen Branche und Verwertungsgesellschaften nicht bewährt: "Es besteht deshalb Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Tarifaufstellung, der Vergütungsdurchsetzung und in Bezug auf die Erfassung und Kontrolle der Vergütungsschuldner."<br />
<br />
Neumann fordert, die Rechteverwertung durch die Verwertungsgesellschaften in Europa in Form einer EU-Richtlinie zu harmonisieren. Darüber hinaus steht der Kulturstaatsminister weiter an der Seite der Verleger und erneuert seine Forderung nach einem "Leistungsschutzrecht der Presseverleger". Weiter hält Neumann eine gesetzliche Regelung für die Nutzung sogenannter "verwaister Werke", deren Urheber nicht mehr zu ermitteln sind, sowie für vergriffene Werke "für dringend erforderlich". (vbr) <br />
<br />
Quelle C't]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Kulturstaatsminister für abgemildertes "Three Strikes"-Modell<br />
<br />
Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann (CDU), fordert ein Warnhinweismodell zur besseren "Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte in der digitalen Welt". In einem am Freitag in Berlin veröffentlichten Zwölf-Punkte-Papier zum "Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter" spricht sich der Kulturstaatsminister dafür aus, den rechtlichen Rahmen so zu erweitern, dass "einem (potenziellen) Verletzer" Warnhinweise geschickt werden können. Dabei müsse der verwarnte Nutzer im Wiederholungsfall allerdings mit einer "ernstzunehmenden Reaktion" zu rechnen haben, "zum Beispiel einer kostenträchtigen Abmahnung".<br />
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Damit spricht sich Neumann für einen Urheberrechtsschutz nach französischem Vorbild aus – allerdings ist im "Three Strikes"-Modell der Staatsministers von Anschlusssperren bisher nicht die Rede. Neben den Nutzern will der Kulturpolitiker auch die Internetwirtschaft stärker in die Verantwortung nehmen. Die "sogenannte Providerhaftung" sei "fortzuentwickeln". Damit meint Neumann, die für Provider im Telemediengesetz geschaffenen Haftungsprivilegien durch "weitergehende Prüf- und andere Pflichten" einzuschränken.<br />
Grundsätzlich geht es Neumann um einen besseren Schutz der Urheber im digitalen Zeitalter. Der Staatsminister sieht darin eine Voraussetzung für den Erhalt der kulturellen Vielfalt. Verstöße gegen die Rechte der Urheber seien "keine Kavaliersdelikte", heißt es in dem Zwölf-Punkte-Papier. "Für eine zum Teil diskutierte Neuformulierung des Schutzzwecks des Urheberrechts zugunsten der Nutzer besteht kein Anlass", schreibt Neumann. Ein zeitgemäßes Urheberrecht müsse den Urheber schützen und dürfe nicht "letztlich in ein Verbraucherrecht umgedeutet" werden. Der Kulturstaatsminister hatte bereits im vergangenen Jahr erklärt, ein Recht auf Privatkopie gebe es nicht. <br />
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Auch bei digitaler Nutzung müsse eine angemessene Vergütung der Urheber und anderer Rechteinhaber sichergestellt werden. Denn "freier Zugang" sei "nicht gleichbedeutend mit kostenfreiem Zugang", mahnt der Staatsminister. Die "Wertschätzung" und der "Respekt" vor kreativem Schaffen müssten auch im Internet gewährleistet sein. Dafür sei noch Aufklärungsarbeit auch beim Nutzer notwendig. Die nötige Medienkompetenz und der Respekt vor Urhebern sollten schon in der Schule vermittelt werden.<br />
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Nachbesserungsbedarf sieht der Staatsminister bei der Festsetzung der Urheberrechtsvergütung auf Speichermedien und Geräte wie Handys, Drucker oder Kopierer. Hier habe sich das in der Urheberrechtsnovelle ("Zweiter Korb") festgeschriebene System der Einigung zwischen Branche und Verwertungsgesellschaften nicht bewährt: "Es besteht deshalb Änderungsbedarf insbesondere hinsichtlich des Verfahrens der Tarifaufstellung, der Vergütungsdurchsetzung und in Bezug auf die Erfassung und Kontrolle der Vergütungsschuldner."<br />
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Neumann fordert, die Rechteverwertung durch die Verwertungsgesellschaften in Europa in Form einer EU-Richtlinie zu harmonisieren. Darüber hinaus steht der Kulturstaatsminister weiter an der Seite der Verleger und erneuert seine Forderung nach einem "Leistungsschutzrecht der Presseverleger". Weiter hält Neumann eine gesetzliche Regelung für die Nutzung sogenannter "verwaister Werke", deren Urheber nicht mehr zu ermitteln sind, sowie für vergriffene Werke "für dringend erforderlich". (vbr) <br />
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Quelle C't]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Innenminister mahnt Regelung zur schärferen Internetüberwachung an]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=300</link>
			<pubDate>Sat, 27 Nov 2010 07:57:53 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=300</guid>
			<description><![CDATA[Innenminister mahnt Regelung zur schärferen Internetüberwachung an<br />
<br />
Parallel zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung hat auch die Debatte über eine umfassendere Überwachung der Internet-Telefonie in der Regierungskoalition wieder an Schärfe gewonnen: Laut einem Bericht der Rheinischen Post drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière darauf, Ermittlern die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, das Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- bzw. nach der Entschlüsselung) rasch zu erlauben. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage dürfe Strafverfolgungsbehörden der Zugang zu "Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen" nicht verweigert werden, schrieb der CDU-Politiker laut dem Bericht in einem Brief an das FDP-geführte Bundesjustizministerium vom 12. November.<br />
<br />
Bei der "Quellen-TKÜ" soll ein Abhörprogramm auf einem damit infizierten Rechner Daten laufender Kommunikationsvorgänge vor einer Verschlüsselung beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgreifen. Technisch ähnelt das dem Einsatz des Bundestrojaners für heimliche Online-Durchsuchungen. Die Liberalen befürchten, dass dabei unzulässigerweise auch Informationen erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikation sind.<br />
<br />
Der Innenminister verweist dem Bericht nach nun auf ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft. Zwei der dabei in Visier geratenen "Gefährder" hätten die Fahnder bereits mithilfe der Quellen-TKÜ abgehört, um eine weitere Spur zu verfolgen. Dazu hätten zunächst Anordnungen des Düsseldorfer Amtsgerichts vorgelegen. Die Bundesanwaltschaft habe die Überwachungen aber schließlich aufgrund der unklaren Rechtslage abgelehnt. De Maizière habe die Behörde und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger daher nun aufgefordert, "von ihrer bisherigen restriktiven Haltung" abzurücken. Sonst müsse in der Strafprozessordnung eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ geschaffen werden.<br />
<br />
SPD-Vize Olaf Scholz hat derweil dem früheren Koalitionspartner die Unterstützung bei der Terrorbekämpfung zugesichert. Laut Rheinischer Post forderte Scholz einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Gelb müsse hier "endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen". Karlsruhe hielt im vergangenen Jahr eine verdachtsunabhängige Erfassung der Nutzerspuren nicht prinzipiell für verfassungswidrig, setzte aber hohe datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Hürden. Das von der FDP bevorzugte "Quick-Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsdaten in einem konkreten Verdachtsfall auf Zuruf der Ermittler quasi eingefroren werden, ist für Scholz ein "unvollständiges Instrument". (Stefan Krempl) / (anw) <br />
<br />
Quelle C't]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Innenminister mahnt Regelung zur schärferen Internetüberwachung an<br />
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Parallel zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung hat auch die Debatte über eine umfassendere Überwachung der Internet-Telefonie in der Regierungskoalition wieder an Schärfe gewonnen: Laut einem Bericht der Rheinischen Post drängt Bundesinnenminister Thomas de Maizière darauf, Ermittlern die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, das Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- bzw. nach der Entschlüsselung) rasch zu erlauben. Angesichts der aktuellen Gefährdungslage dürfe Strafverfolgungsbehörden der Zugang zu "Bereichen hochkonspirativer Kommunikation von Terrorismusverdächtigen" nicht verweigert werden, schrieb der CDU-Politiker laut dem Bericht in einem Brief an das FDP-geführte Bundesjustizministerium vom 12. November.<br />
<br />
Bei der "Quellen-TKÜ" soll ein Abhörprogramm auf einem damit infizierten Rechner Daten laufender Kommunikationsvorgänge vor einer Verschlüsselung beziehungsweise nach einer Entschlüsselung abgreifen. Technisch ähnelt das dem Einsatz des Bundestrojaners für heimliche Online-Durchsuchungen. Die Liberalen befürchten, dass dabei unzulässigerweise auch Informationen erfasst werden, die noch nicht oder nicht mehr Gegenstand laufender Telekommunikation sind.<br />
<br />
Der Innenminister verweist dem Bericht nach nun auf ein Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamts und der Bundesanwaltschaft. Zwei der dabei in Visier geratenen "Gefährder" hätten die Fahnder bereits mithilfe der Quellen-TKÜ abgehört, um eine weitere Spur zu verfolgen. Dazu hätten zunächst Anordnungen des Düsseldorfer Amtsgerichts vorgelegen. Die Bundesanwaltschaft habe die Überwachungen aber schließlich aufgrund der unklaren Rechtslage abgelehnt. De Maizière habe die Behörde und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger daher nun aufgefordert, "von ihrer bisherigen restriktiven Haltung" abzurücken. Sonst müsse in der Strafprozessordnung eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ geschaffen werden.<br />
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SPD-Vize Olaf Scholz hat derweil dem früheren Koalitionspartner die Unterstützung bei der Terrorbekämpfung zugesichert. Laut Rheinischer Post forderte Scholz einen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Schwarz-Gelb müsse hier "endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen". Karlsruhe hielt im vergangenen Jahr eine verdachtsunabhängige Erfassung der Nutzerspuren nicht prinzipiell für verfassungswidrig, setzte aber hohe datenschutzrechtliche und sicherheitstechnische Hürden. Das von der FDP bevorzugte "Quick-Freeze"-Verfahren, bei dem Verbindungsdaten in einem konkreten Verdachtsfall auf Zuruf der Ermittler quasi eingefroren werden, ist für Scholz ein "unvollständiges Instrument". (Stefan Krempl) / (anw) <br />
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Quelle C't]]></content:encoded>
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