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		<title><![CDATA[Allgemeiner Deutscher Computer-Club - Alle Foren]]></title>
		<link>http://www.adcc-ev.de/forum/</link>
		<description><![CDATA[Allgemeiner Deutscher Computer-Club - http://www.adcc-ev.de/forum]]></description>
		<pubDate>Sat, 19 May 2012 17:50:20 +0200</pubDate>
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		<item>
			<title><![CDATA[Windows 8 kommt im Sommer]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=366</link>
			<pubDate>Wed, 09 May 2012 19:01:56 +0200</pubDate>
			<dc:creator>MacUser91</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=366</guid>
			<description><![CDATA[Hallo Leute,<br />
<br />
es dauert ja gar nicht mehr lange, bis <a href="http://www.techfacts.de/news/software/windows-8-ab-sommer-2012-erhaeltlich" target="_blank">Windows 8 </a>endlich veröffentlicht wird und ich bin auch schon sehr gespannt, wie der Start verlaufen wird.<br />
<br />
Wahrscheinlich wird es dann jedoch mehr Tablets mit Windows 8 als Computer geben! <img src="http://www.adcc-ev.de/forum/images/smilies/biggrin.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Big Grin" title="Big Grin" /> <br />
<br />
Windows 8 auf dem Tablets wird aber bestimmt der Renner!<br />
<br />
Freue mich sehr!<br />
<br />
Was meint ihr?<br />
<br />
LG]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Hallo Leute,<br />
<br />
es dauert ja gar nicht mehr lange, bis <a href="http://www.techfacts.de/news/software/windows-8-ab-sommer-2012-erhaeltlich" target="_blank">Windows 8 </a>endlich veröffentlicht wird und ich bin auch schon sehr gespannt, wie der Start verlaufen wird.<br />
<br />
Wahrscheinlich wird es dann jedoch mehr Tablets mit Windows 8 als Computer geben! <img src="http://www.adcc-ev.de/forum/images/smilies/biggrin.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Big Grin" title="Big Grin" /> <br />
<br />
Windows 8 auf dem Tablets wird aber bestimmt der Renner!<br />
<br />
Freue mich sehr!<br />
<br />
Was meint ihr?<br />
<br />
LG]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[der ADCC e.V. warnt vor WLAN-Schlupfloch bei aktuellen DSL-Routern]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=365</link>
			<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 08:26:12 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=365</guid>
			<description><![CDATA[Die Deutsche Telekom hat auf eine kritische Sicherheitslücke bei drei aktuellen DSL-Routern hingewiesen und Kunden zum Handeln aufgefordert. Betroffen sind die WLAN-fähigen Modelle Speedport W 504V, W 723V Typ B und Speedport W 921V. <br />
<br />
<span style="color: #FF0000;"><span style="font-weight: bold;">Alle Speedport sind vom Hersteller Arcadyan</span></span><br />
<br />
Die Schwachstelle ermögliche es einem Angreifer, der sich innerhalb der Reichweite des Funknetzwerks aufhalte, sich unbefugt Zugang zu dem WLAN zu beschaffen. "Das heißt, er kann beispielsweise über den Anschluss im Internet surfen oder auf Dienste oder Komponenten in dem Heimnetzwerk zugreifen, zum Beispiel auf einen Netzwerkspeicher, der nicht durch ein Passwort geschützt ist", warnte der Telekommunikationsanbieter.<br />
<br />
Bei den Modellen Speedport W 504V und Speedport W 723V Typ B empfiehlt die Telekom betroffenen Kunden, die WPS-Funktion des Geräts zu deaktivieren, bis eine fehlerbereinigte Softwareversion vorliegt. Mit der WPS-Funktion (WiFi Protected Setup) kann normalerweise ein sicherer Abgleich der WLAN-Sicherheitseinstellungen zwischen Router und Computer vorgenommen werden. Ergänzend sollte ein neues, sicheres WLAN-Passwort vergeben werden. <br />
 <br />
Beim Speedport W 921V empfiehlt das Unternehmen, die WLAN-Funktion komplett auszuschalten. An einem Update für die drei Modelle werde mit Hochdruck gearbeitet. Wenn die Funktion "Easy Support" aktiviert ist, wird dieses Update automatisch aufgespielt.<br />
Quelle: Digitalfernsehen, ar<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Speedport" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Speedport</a><br />
<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. warnte schon in der Vergangenheit im Jahr 2011 vor den ALICE WLAN Router Alice IAD 7570 vDSL von AVM wo es möglich ist über ein VoIP Call die Controlle über den Router zu übernehmen und Passwörter auszulesen und zu änderen. <br />
Natürlich ist es auch möglich den WLAN Key auszulesen oder zu ändern und später sich mit dem gestohlenen Wlan Key einzuloggen.<br />
<br />
Von diesen AVM - Bug sind folgenden AVM Fritz Boxen betroffen:<br />
<br />
FRITZ!Box 7390<br />
FRITZ!Box 7330<br />
FRITZ!Box 7270 <br />
FRITZ!Box 6360 Cable <br />
FRITZ!Box 6840 LTE ????? (noch nicht getestet)<br />
FRITZ!Box Fon WLAN 7570 (ALICE)<br />
<br />
 cu]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Deutsche Telekom hat auf eine kritische Sicherheitslücke bei drei aktuellen DSL-Routern hingewiesen und Kunden zum Handeln aufgefordert. Betroffen sind die WLAN-fähigen Modelle Speedport W 504V, W 723V Typ B und Speedport W 921V. <br />
<br />
<span style="color: #FF0000;"><span style="font-weight: bold;">Alle Speedport sind vom Hersteller Arcadyan</span></span><br />
<br />
Die Schwachstelle ermögliche es einem Angreifer, der sich innerhalb der Reichweite des Funknetzwerks aufhalte, sich unbefugt Zugang zu dem WLAN zu beschaffen. "Das heißt, er kann beispielsweise über den Anschluss im Internet surfen oder auf Dienste oder Komponenten in dem Heimnetzwerk zugreifen, zum Beispiel auf einen Netzwerkspeicher, der nicht durch ein Passwort geschützt ist", warnte der Telekommunikationsanbieter.<br />
<br />
Bei den Modellen Speedport W 504V und Speedport W 723V Typ B empfiehlt die Telekom betroffenen Kunden, die WPS-Funktion des Geräts zu deaktivieren, bis eine fehlerbereinigte Softwareversion vorliegt. Mit der WPS-Funktion (WiFi Protected Setup) kann normalerweise ein sicherer Abgleich der WLAN-Sicherheitseinstellungen zwischen Router und Computer vorgenommen werden. Ergänzend sollte ein neues, sicheres WLAN-Passwort vergeben werden. <br />
 <br />
Beim Speedport W 921V empfiehlt das Unternehmen, die WLAN-Funktion komplett auszuschalten. An einem Update für die drei Modelle werde mit Hochdruck gearbeitet. Wenn die Funktion "Easy Support" aktiviert ist, wird dieses Update automatisch aufgespielt.<br />
Quelle: Digitalfernsehen, ar<br />
<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Speedport" target="_blank">http://de.wikipedia.org/wiki/Speedport</a><br />
<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. warnte schon in der Vergangenheit im Jahr 2011 vor den ALICE WLAN Router Alice IAD 7570 vDSL von AVM wo es möglich ist über ein VoIP Call die Controlle über den Router zu übernehmen und Passwörter auszulesen und zu änderen. <br />
Natürlich ist es auch möglich den WLAN Key auszulesen oder zu ändern und später sich mit dem gestohlenen Wlan Key einzuloggen.<br />
<br />
Von diesen AVM - Bug sind folgenden AVM Fritz Boxen betroffen:<br />
<br />
FRITZ!Box 7390<br />
FRITZ!Box 7330<br />
FRITZ!Box 7270 <br />
FRITZ!Box 6360 Cable <br />
FRITZ!Box 6840 LTE ????? (noch nicht getestet)<br />
FRITZ!Box Fon WLAN 7570 (ALICE)<br />
<br />
 cu]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Erstabmahnung im Internet soll weniger als 100 Euro kosten]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=364</link>
			<pubDate>Sat, 21 Apr 2012 05:38:27 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=364</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Erstabmahnung im Internet soll weniger als 100 Euro kosten</span><br />
<br />
Die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden. Dies teilte das Justizministerium am Freitag in Berlin mit. Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden, ergänzte ein Sprecher des Verbraucherministeriums.<br />
<br />
Grundsätzlich unterstütze sein Ministerium den Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums, der zur Zeit in der Ressortabstimmung sei, sagte der Sprecher weiter. Die Bundesregierung präzisiert mit dieser Neuregelung die bestehende Rechtsprechung. Auch bisher waren für die Erstabmahnung maximal 100 Euro veranschlagt. Das Gesetz funktionierte dem Vernehmen nach aber nicht, weil es zu viel Interpretationsmöglichkeiten ließ.<br />
<br />
Nach Angaben der Bundesregierung sind 2010 insgesamt 575.000 Fälle überhöhter Abmahngebühren wegen Verletzung des Urheberrechtes im Internet registriert worden. Gesamtvolumen: mehr als 412 Millionen Euro. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen gingen diese Fälle 2011 um deutlich über die Hälfte auf knapp 220.000 zurück.<br />
<br />
Der Sprecher des Verbraucherministeriums betonte jedoch auch, der Schutz geistigen Eigentums sei in einer Wissensgesellschaft unabdingbar. Deshalb seien Rechte und Interessen sowohl von Künstlern als auch von Nutzern angemessen zu berücksichtigen. Aber: Bei der Bekämpfung von Verstößen gegen Urheberrechte besonders im Zusammenhang mit Tauschbörsen sei es zu einer Pervertierung des Durchsetzungssystems Abmahnung gekommen, die teilweise unberechtigt oder teilweise überhöht gewesen seien.<br />
<br />
In der schwarz-gelben Koalition gibt es Unzufriedenheit mit dem bisherigen Gesetzentwurf. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte dessen grundlegende Überarbeitung. In der Frankfurter Rundschau bemängelte er: "Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird." Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) stellte sich jedoch hinter die Pläne des Justizministeriums. "Für mich steht hier der Kampf gegen Abzocke im Vordergrund."<br />
<br />
Die Deckelung von Abmahngebühren sei Bestandteil eines umfassenden Verbraucherschutzpakets, das auch Regelungen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen und unzulässige Telefonwerbung beinhalte. Das Bußgeld soll bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden. Gewinnspielverträge sollen nicht mehr am Telefon geschlossen werden können. <br />
Quelle: (dpa) / (anw) heise.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Erstabmahnung im Internet soll weniger als 100 Euro kosten</span><br />
<br />
Die Abmahn-Abzocke bei verbotenem Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet soll massiv eingedämmt werden. Für die erste Abmahnung bei derartigen Verletzungen des Urheberrechts durch Privatpersonen dürften künftig nur noch weniger als 100 Euro verlangt werden. Dies teilte das Justizministerium am Freitag in Berlin mit. Abmahnungen dürften kein eigenständiges Geschäftsmodell werden, ergänzte ein Sprecher des Verbraucherministeriums.<br />
<br />
Grundsätzlich unterstütze sein Ministerium den Gesetzentwurf des Verbraucherministeriums, der zur Zeit in der Ressortabstimmung sei, sagte der Sprecher weiter. Die Bundesregierung präzisiert mit dieser Neuregelung die bestehende Rechtsprechung. Auch bisher waren für die Erstabmahnung maximal 100 Euro veranschlagt. Das Gesetz funktionierte dem Vernehmen nach aber nicht, weil es zu viel Interpretationsmöglichkeiten ließ.<br />
<br />
Nach Angaben der Bundesregierung sind 2010 insgesamt 575.000 Fälle überhöhter Abmahngebühren wegen Verletzung des Urheberrechtes im Internet registriert worden. Gesamtvolumen: mehr als 412 Millionen Euro. Nach Darstellung der Verbraucherzentralen gingen diese Fälle 2011 um deutlich über die Hälfte auf knapp 220.000 zurück.<br />
<br />
Der Sprecher des Verbraucherministeriums betonte jedoch auch, der Schutz geistigen Eigentums sei in einer Wissensgesellschaft unabdingbar. Deshalb seien Rechte und Interessen sowohl von Künstlern als auch von Nutzern angemessen zu berücksichtigen. Aber: Bei der Bekämpfung von Verstößen gegen Urheberrechte besonders im Zusammenhang mit Tauschbörsen sei es zu einer Pervertierung des Durchsetzungssystems Abmahnung gekommen, die teilweise unberechtigt oder teilweise überhöht gewesen seien.<br />
<br />
In der schwarz-gelben Koalition gibt es Unzufriedenheit mit dem bisherigen Gesetzentwurf. Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) forderte dessen grundlegende Überarbeitung. In der Frankfurter Rundschau bemängelte er: "Es bleibt komplett unbeachtet, dass das geistige Eigentum im Internet mit den Füßen getreten wird." Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) stellte sich jedoch hinter die Pläne des Justizministeriums. "Für mich steht hier der Kampf gegen Abzocke im Vordergrund."<br />
<br />
Die Deckelung von Abmahngebühren sei Bestandteil eines umfassenden Verbraucherschutzpakets, das auch Regelungen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen und unzulässige Telefonwerbung beinhalte. Das Bußgeld soll bei unerlaubter Telefonwerbung von 50.000 auf 300.000 Euro angehoben werden. Gewinnspielverträge sollen nicht mehr am Telefon geschlossen werden können. <br />
Quelle: (dpa) / (anw) heise.de]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Kneipen-WLANs schließen]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=360</link>
			<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 14:42:54 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=360</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Abmahnanwälte im Nacken <br />
Kneipen-WLANs schließen</span> <img src="http://www.adcc-ev.de/forum/images/smilies/huh.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Huh" title="Huh" /><br />
<br />
Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Dabei ist gar nicht klar, ob sie dafür verantwortlich zu machen sind. Wenn sich die Café-Betreiber schützen, wird es für ihre Gäste kompliziert.<br />
<br />
<img src="http://www.n-tv.de/img/59/5939511/O_1000_680_680_Oberholz-02.jpg" border="0" alt="[Bild: O_1000_680_680_Oberholz-02.jpg&#93;" /><br />
<br />
Zum Milchkaffee gibt es Facebook, zur Focaccia Twitter und zur Suppe werden Blogs konsumiert. Im Café St. Oberholz in Berlin-Mitte trifft sich die digitale Bohème zum Arbeiten und zum Plausch. Selbstverständlich steht deswegen auf der Speisekarte neben Kuchen und Gebäck auch kostenloser Internetzugang. Bis vor kurzem musste, wer online gehen wollte, im St. Oberholz nur ein allseits bekanntes Passwort eintippen. So einfach ist das heute nicht mehr.<br />
<br />
"Jetzt muss man sich einer nervigen Anmeldeprozedur unterziehen", ärgert sich Ansgar Oberholz. Bislang hatte der Café-Besitzer selbst einen Router aufgestellt, über den seine Gäste unbeschränkt im Netz surfen konnten, nun hat er die Aufgabe an einen Provider abgegeben. Denn in den vergangenen Monaten flatterten mehrere Abmahnschreiben von Kanzleien herein, weil Gäste in seinem Haus Urheberrechte verletzten.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">"Abmahnindustrie"</span><br />
<br />
Wie viele andere Café-, Restaurantbesitzer und Hoteliers hat Oberholz Angst vor hohen Geldbußen und Strafen. Er weiß ja nicht, wer im Café illegal Musik herunterlädt, geschützte Filme teilt oder unrechtmäßig Spiele weitergibt. "Als Gastwirt darf er wegen des Fernmeldegeheimnisses auch gar nicht überprüfen, was seine Gäste über sein WLAN treiben", sagt Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, der solche Fälle wie den von Oberholz ständig auf dem Tisch hat. Er spricht von einer regelrechten "Abmahnindustrie".<br />
<br />
Die Kanzleien behaupten, der Betreiber eines WLANs sei haftbar für das, was von dort aus geschehe. Doch ist das nicht sicher. "Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden", sagt Stadler. Es gibt zwar ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2010, wonach eine Privatperson zur Kasse gebeten werden kann, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Internetzugang illegal Musik ziehen. Doch könne diese Entscheidung nicht 1:1 auf Geschäftsleute übertragen werden, sagt sogar die Kanzlei Kornmeier &amp; Partner, die damals das Urteil erstritt.<br />
<br />
Verteidiger Stadler glaubt, dass der BGH bei Gastwirten zu einem anderen Ergebnis kommen würde. "Heutzutage wird ja allgemein erwartet, dass ein Café-Betreiber den Kunden Internet zur Verfügung stellt." Damit sei ohne WLAN das Geschäftsmodell der Gastwirte gefährdet.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Musterurteil fehlt</span><br />
<br />
Doch haben Anwälte wie Stadler bislang niemanden gefunden, der einen solchen Fall durch alle Instanzen durchfechten möchte, um Klarheit zu schaffen. Schließlich würde das mehrere tausend Euro kosten - Geld, das kleine Cafébesitzer normalerweise nicht haben. Medienrecht-Anwalt Lars Jaeschke erklärt, dass die Abmahner auf der anderen Seite nicht klagten, weil sie kein Interesse an einem Musterurteil hätten. Schließlich zeigten die Tendenzen des BGH, dass er wohl im Sinne der Gastwirte entscheiden würde. "Momentan leben die Abmahner wohl ganz gut von der Rechtsunsicherheit."<br />
Sind dies die Hände einer Raubkopiererin? Der Wirt kann es nicht wissen.<br />
<br />
Björn Frommer vertritt die Rechte der Urheber und findet, dass die Gastwirte eigentlich wissen sollten, wie sie sich absichern. "Das sind Profis im Umgang mit gesellschaftlichen Regeln wie Jugendschutz und Alkohol." Frommer und viele seiner Kollegen empfehlen: Gäste sollen auf einer Startseite den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Cafés zustimmen, dass sie nichts Illegales tun. Außerdem könnten Tauschbörsen und bestimmte Internetseiten technisch ausgeschaltet werden.<br />
<br />
Von der aktuellen Lage profitieren auch Internet-Service-Provider - wie etwa die Firma Hotsplots, die nun das WLAN im St. Oberholz betreibt, oder große Unternehmen wie die Deutsche Telekom, deren Hotspots in vielen Raststätten, Flughäfen, Hotels und McDonald's-Restaurants zu finden sind. "Wir hatten selbst überlegt, ob wir Provider werden", sagt Oberholz. Aber eigentlich wolle er doch nur sein Café weiter betreiben. "Und das klang alles sehr aufwendig und kompliziert, deswegen haben wir es nicht weiter verfolgt."<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Hotspots zu heiß für Abmahnanwälte</span><br />
<br />
Nun, resümiert Oberholz, sei eigentlich alles wie vorher - nur werde er nicht mehr abgemahnt. Und an Hotsplots schicken die Anwälte keine Schreiben, meint dessen Geschäftsführer Ulrich Meier. "Ich nehme an, dass sie schnell die Finger davon lassen, wenn sie sehen, dass der Internetanschluss von uns ist." Denn bei ihm hätten sie keinen Erfolg. Dabei sei ein Gastwirt, der WLAN zur Verfügung stellt, doch nichts anderes als ein Hotspot-Betreiber, sagt Anwalt Stadler. "Kafkaesk" sei das, meint Oberholz.<br />
<br />
Aus dem Bundesjustizministerium heißt es hingegen, die Pflicht zu prüfen, was im WLAN passiert, stelle "keine unzumutbare Belastung dar". Die Pflichten für Privatleute oder Gastwirte richteten sich danach, was ihnen im Einzelfall jeweils abverlangt werden könne. Außerdem sei die Haftung der Gastwirte sinnvoll, "denn sie ist für den Anspruchsinhaber in der Praxis häufig die einzige Möglichkeit, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Die Täter selbst können oft nicht herangezogen werden".<br />
Tatsächlich ist es nicht nur für die Einkläger von Urheberrechten, sondern sogar für Polizei und Staatsanwaltschaften oft nicht möglich, an den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu kommen. In Cafés und Restaurants gibt es die WLAN-Zugangsdaten manchmal per Handy, mal per E-Mail-Adresse oder auch auf dem Kassenbon oder mündlich vom Kellner - ohne dass man persönliche Daten angeben muss. Anwälte wie Kornmeier &amp; Partner raten den WLAN-Betreibern, nur eine Anmeldung mit persönlichen Daten wie etwa einer Kreditkarte anzubieten.<br />
<br />
Der mit dem Internetrecht vertraute Jurist Dieter Ferner findet, dass dies unpraktikabel ist und deswegen die Gesetze der Realität angepasst werden müssen. "Momentan vertrauen die Gastwirte wildfremden Menschen, dass sie nichts Verbotenes machen." Doch für die unbeschränkte Kommunikation müsse die Gesellschaft auch einen Preis zahlen: "Dann werden Rechtsbrüche begangenen, ohne dass der Verursacher dazu in Haftung genommen werden kann."<br />
Quelle: n-tv.de, dpa -  (Foto: picture alliance / dpa)<br />
<br />
Wir vom Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. meinen - Damit muss "Schluß" sein. Darum unterstützen Sie uns im Kampf gegen die die Abmahnindustrieunterstützen. Sprechen Sie uns an.<br />
<br />
R. Heine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Abmahnanwälte im Nacken <br />
Kneipen-WLANs schließen</span> <img src="http://www.adcc-ev.de/forum/images/smilies/huh.gif" style="vertical-align: middle;" border="0" alt="Huh" title="Huh" /><br />
<br />
Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Dabei ist gar nicht klar, ob sie dafür verantwortlich zu machen sind. Wenn sich die Café-Betreiber schützen, wird es für ihre Gäste kompliziert.<br />
<br />
<img src="http://www.n-tv.de/img/59/5939511/O_1000_680_680_Oberholz-02.jpg" border="0" alt="[Bild: O_1000_680_680_Oberholz-02.jpg]" /><br />
<br />
Zum Milchkaffee gibt es Facebook, zur Focaccia Twitter und zur Suppe werden Blogs konsumiert. Im Café St. Oberholz in Berlin-Mitte trifft sich die digitale Bohème zum Arbeiten und zum Plausch. Selbstverständlich steht deswegen auf der Speisekarte neben Kuchen und Gebäck auch kostenloser Internetzugang. Bis vor kurzem musste, wer online gehen wollte, im St. Oberholz nur ein allseits bekanntes Passwort eintippen. So einfach ist das heute nicht mehr.<br />
<br />
"Jetzt muss man sich einer nervigen Anmeldeprozedur unterziehen", ärgert sich Ansgar Oberholz. Bislang hatte der Café-Besitzer selbst einen Router aufgestellt, über den seine Gäste unbeschränkt im Netz surfen konnten, nun hat er die Aufgabe an einen Provider abgegeben. Denn in den vergangenen Monaten flatterten mehrere Abmahnschreiben von Kanzleien herein, weil Gäste in seinem Haus Urheberrechte verletzten.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">"Abmahnindustrie"</span><br />
<br />
Wie viele andere Café-, Restaurantbesitzer und Hoteliers hat Oberholz Angst vor hohen Geldbußen und Strafen. Er weiß ja nicht, wer im Café illegal Musik herunterlädt, geschützte Filme teilt oder unrechtmäßig Spiele weitergibt. "Als Gastwirt darf er wegen des Fernmeldegeheimnisses auch gar nicht überprüfen, was seine Gäste über sein WLAN treiben", sagt Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, der solche Fälle wie den von Oberholz ständig auf dem Tisch hat. Er spricht von einer regelrechten "Abmahnindustrie".<br />
<br />
Die Kanzleien behaupten, der Betreiber eines WLANs sei haftbar für das, was von dort aus geschehe. Doch ist das nicht sicher. "Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden", sagt Stadler. Es gibt zwar ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2010, wonach eine Privatperson zur Kasse gebeten werden kann, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Internetzugang illegal Musik ziehen. Doch könne diese Entscheidung nicht 1:1 auf Geschäftsleute übertragen werden, sagt sogar die Kanzlei Kornmeier &amp; Partner, die damals das Urteil erstritt.<br />
<br />
Verteidiger Stadler glaubt, dass der BGH bei Gastwirten zu einem anderen Ergebnis kommen würde. "Heutzutage wird ja allgemein erwartet, dass ein Café-Betreiber den Kunden Internet zur Verfügung stellt." Damit sei ohne WLAN das Geschäftsmodell der Gastwirte gefährdet.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Musterurteil fehlt</span><br />
<br />
Doch haben Anwälte wie Stadler bislang niemanden gefunden, der einen solchen Fall durch alle Instanzen durchfechten möchte, um Klarheit zu schaffen. Schließlich würde das mehrere tausend Euro kosten - Geld, das kleine Cafébesitzer normalerweise nicht haben. Medienrecht-Anwalt Lars Jaeschke erklärt, dass die Abmahner auf der anderen Seite nicht klagten, weil sie kein Interesse an einem Musterurteil hätten. Schließlich zeigten die Tendenzen des BGH, dass er wohl im Sinne der Gastwirte entscheiden würde. "Momentan leben die Abmahner wohl ganz gut von der Rechtsunsicherheit."<br />
Sind dies die Hände einer Raubkopiererin? Der Wirt kann es nicht wissen.<br />
<br />
Björn Frommer vertritt die Rechte der Urheber und findet, dass die Gastwirte eigentlich wissen sollten, wie sie sich absichern. "Das sind Profis im Umgang mit gesellschaftlichen Regeln wie Jugendschutz und Alkohol." Frommer und viele seiner Kollegen empfehlen: Gäste sollen auf einer Startseite den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Cafés zustimmen, dass sie nichts Illegales tun. Außerdem könnten Tauschbörsen und bestimmte Internetseiten technisch ausgeschaltet werden.<br />
<br />
Von der aktuellen Lage profitieren auch Internet-Service-Provider - wie etwa die Firma Hotsplots, die nun das WLAN im St. Oberholz betreibt, oder große Unternehmen wie die Deutsche Telekom, deren Hotspots in vielen Raststätten, Flughäfen, Hotels und McDonald's-Restaurants zu finden sind. "Wir hatten selbst überlegt, ob wir Provider werden", sagt Oberholz. Aber eigentlich wolle er doch nur sein Café weiter betreiben. "Und das klang alles sehr aufwendig und kompliziert, deswegen haben wir es nicht weiter verfolgt."<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Hotspots zu heiß für Abmahnanwälte</span><br />
<br />
Nun, resümiert Oberholz, sei eigentlich alles wie vorher - nur werde er nicht mehr abgemahnt. Und an Hotsplots schicken die Anwälte keine Schreiben, meint dessen Geschäftsführer Ulrich Meier. "Ich nehme an, dass sie schnell die Finger davon lassen, wenn sie sehen, dass der Internetanschluss von uns ist." Denn bei ihm hätten sie keinen Erfolg. Dabei sei ein Gastwirt, der WLAN zur Verfügung stellt, doch nichts anderes als ein Hotspot-Betreiber, sagt Anwalt Stadler. "Kafkaesk" sei das, meint Oberholz.<br />
<br />
Aus dem Bundesjustizministerium heißt es hingegen, die Pflicht zu prüfen, was im WLAN passiert, stelle "keine unzumutbare Belastung dar". Die Pflichten für Privatleute oder Gastwirte richteten sich danach, was ihnen im Einzelfall jeweils abverlangt werden könne. Außerdem sei die Haftung der Gastwirte sinnvoll, "denn sie ist für den Anspruchsinhaber in der Praxis häufig die einzige Möglichkeit, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Die Täter selbst können oft nicht herangezogen werden".<br />
Tatsächlich ist es nicht nur für die Einkläger von Urheberrechten, sondern sogar für Polizei und Staatsanwaltschaften oft nicht möglich, an den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu kommen. In Cafés und Restaurants gibt es die WLAN-Zugangsdaten manchmal per Handy, mal per E-Mail-Adresse oder auch auf dem Kassenbon oder mündlich vom Kellner - ohne dass man persönliche Daten angeben muss. Anwälte wie Kornmeier &amp; Partner raten den WLAN-Betreibern, nur eine Anmeldung mit persönlichen Daten wie etwa einer Kreditkarte anzubieten.<br />
<br />
Der mit dem Internetrecht vertraute Jurist Dieter Ferner findet, dass dies unpraktikabel ist und deswegen die Gesetze der Realität angepasst werden müssen. "Momentan vertrauen die Gastwirte wildfremden Menschen, dass sie nichts Verbotenes machen." Doch für die unbeschränkte Kommunikation müsse die Gesellschaft auch einen Preis zahlen: "Dann werden Rechtsbrüche begangenen, ohne dass der Verursacher dazu in Haftung genommen werden kann."<br />
Quelle: n-tv.de, dpa -  (Foto: picture alliance / dpa)<br />
<br />
Wir vom Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. meinen - Damit muss "Schluß" sein. Darum unterstützen Sie uns im Kampf gegen die die Abmahnindustrieunterstützen. Sprechen Sie uns an.<br />
<br />
R. Heine]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Spendenmonitor des Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=359</link>
			<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 14:01:36 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=359</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Spendenmonitor des Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span><br />
<br />
Der aktuelle Spendenstand; Stand vom 01.04.2012 <br />
<br />
Projekt "<span style="font-weight: bold;">Computer an Schulen</span>"  12.586,56 €<br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 2 Schulen in Dortmund / NRW</span><br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 3 Schulen in Essen / NRW</span><br />
<br />
Projekt "<span style="font-weight: bold;">Computer in Lateinamerika</span>" 33.589.12 €<br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 5 Öffentliches Internet Cafe in Hawanna / Cuba</span><br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 6 Öffentliches Internet Cafe in Holguín / Cuba</span><br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 6 Öffentliches Internet Cafe in Santiago de Cuba / Cuba</span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">für die Arbeit des Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.<br />
Vielen Dank</span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Spendenmonitor des Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span><br />
<br />
Der aktuelle Spendenstand; Stand vom 01.04.2012 <br />
<br />
Projekt "<span style="font-weight: bold;">Computer an Schulen</span>"  12.586,56 €<br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 2 Schulen in Dortmund / NRW</span><br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 3 Schulen in Essen / NRW</span><br />
<br />
Projekt "<span style="font-weight: bold;">Computer in Lateinamerika</span>" 33.589.12 €<br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 5 Öffentliches Internet Cafe in Hawanna / Cuba</span><br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 6 Öffentliches Internet Cafe in Holguín / Cuba</span><br />
<span style="color: #FF0000;">&gt; 6 Öffentliches Internet Cafe in Santiago de Cuba / Cuba</span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">für die Arbeit des Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.<br />
Vielen Dank</span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Spendenaufruf]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=358</link>
			<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 12:41:15 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=358</guid>
			<description><![CDATA[Spenden Sie hier sicher online für Unsere IT und Computer Projekte<br />
<br />
Computer an Schulen<br />
Computer in Lateinamerika<br />
oder für die Arbeit des ADCC e.V. z.B. Computer Kurse u.s.w.<br />
<br />
<br />
Unsere Spendenkonto: <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kto-Nr. 107 827 309 <br />
Postbank Hannover<br />
BLZ: 250 100 30 </span><br />
<br />
IBAN: DE93250100300107827309<br />
BIC-/SWIFT-Code: PBNKDEFF<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kto-Nr. 120 423 21<br />
Stadtsparkasse Oberhausen<br />
BLZ 365 500 00</span><br />
<br />
IBAN: DE43365500000012042321<br />
BIC-/SWIFT-Code: WELADED1OBH<br />
<br />
<a href="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&amp;hosted_button_id=5UJ5KDD44Q2LY" target="_blank"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Spenden mit PayPal für den Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span></span></a><br />
<a href="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&amp;hosted_button_id=U8EZ5QQVLKNM8" target="_blank"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Spenden mit PayPal für dad ADCC e.V. Projekt "Computer an Schulen"</span></span></a><br />
<a href="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&amp;hosted_button_id=R3ZWE7DG52ZTA" target="_blank"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Spenden mit PayPal für dad ADCC e.V. Projekt "Computer in Lateinamerika"</span></span></a><br />
<br />
<span style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Bitte beachten Sie das ein Teil der Spende die über PayPal gezahlt werden mit PayPal Gebühren in Höhe von 2,5% bis 9% anfallen können </span></span></span><br />
<br />
<br />
Bitte vergessen nicht, bei der Überweisung den Verwendungszweck Ihrer Spende (Purpose of Payment) anzugeben.<br />
<br />
Wichtige Information: Wenn Sie einen Überweisungsträger ausfüllen, vergessen Sie bitte nicht, das Stichwort (z.B. "Computer an Schulen") anzugeben. Tragen Sie bitte im Feld für den Verwendungszweck noch Ihre Postleitzahl, Straße und Hausnummer ein. So können wir Ihnen Ihre Spendenbescheinigung zusenden. Häufig leiten die Banken die Anschriften der Spender nicht oder nur unvollständig an uns weiter. Vielen Dank Ihr ADCC e.v.!<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Spendenbescheinigung</span><br />
Bei einer Spende unter 200 Euro reicht der Zahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Bei Spenden ab 200 Euro sendet der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. <br />
<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Spenden Sie hier sicher online für Unsere IT und Computer Projekte<br />
<br />
Computer an Schulen<br />
Computer in Lateinamerika<br />
oder für die Arbeit des ADCC e.V. z.B. Computer Kurse u.s.w.<br />
<br />
<br />
Unsere Spendenkonto: <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kto-Nr. 107 827 309 <br />
Postbank Hannover<br />
BLZ: 250 100 30 </span><br />
<br />
IBAN: DE93250100300107827309<br />
BIC-/SWIFT-Code: PBNKDEFF<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kto-Nr. 120 423 21<br />
Stadtsparkasse Oberhausen<br />
BLZ 365 500 00</span><br />
<br />
IBAN: DE43365500000012042321<br />
BIC-/SWIFT-Code: WELADED1OBH<br />
<br />
<a href="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&amp;hosted_button_id=5UJ5KDD44Q2LY" target="_blank"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Spenden mit PayPal für den Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span></span></a><br />
<a href="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&amp;hosted_button_id=U8EZ5QQVLKNM8" target="_blank"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Spenden mit PayPal für dad ADCC e.V. Projekt "Computer an Schulen"</span></span></a><br />
<a href="https://www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_s-xclick&amp;hosted_button_id=R3ZWE7DG52ZTA" target="_blank"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Spenden mit PayPal für dad ADCC e.V. Projekt "Computer in Lateinamerika"</span></span></a><br />
<br />
<span style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;"><span style="color: #006400;">Bitte beachten Sie das ein Teil der Spende die über PayPal gezahlt werden mit PayPal Gebühren in Höhe von 2,5% bis 9% anfallen können </span></span></span><br />
<br />
<br />
Bitte vergessen nicht, bei der Überweisung den Verwendungszweck Ihrer Spende (Purpose of Payment) anzugeben.<br />
<br />
Wichtige Information: Wenn Sie einen Überweisungsträger ausfüllen, vergessen Sie bitte nicht, das Stichwort (z.B. "Computer an Schulen") anzugeben. Tragen Sie bitte im Feld für den Verwendungszweck noch Ihre Postleitzahl, Straße und Hausnummer ein. So können wir Ihnen Ihre Spendenbescheinigung zusenden. Häufig leiten die Banken die Anschriften der Spender nicht oder nur unvollständig an uns weiter. Vielen Dank Ihr ADCC e.v.!<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Spendenbescheinigung</span><br />
Bei einer Spende unter 200 Euro reicht der Zahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt. Bei Spenden ab 200 Euro sendet der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. <br />
<br />
Vielen Dank für Ihre Unterstützung]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Mitgliedsantrag ist ONLINE für 2012/2013]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=357</link>
			<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 12:11:34 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=357</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag <br />
<br />
Der Mitgliedsantrag steht jetzt für alle Computer Interessierte ab den 01.04.2012 Online <br />
<br />
Download <a href="http://adcc-ev.de/download/ADCC%20Foerdermitgliedsschaft.pdf" target="_blank"><span style="color: #FF6347;">Fördermitgliedsschaft</span></a><br />
<br />
Download <a href="http://adcc-ev.de/download/ADCC.Mitgliedsantrag.pdf" target="_blank"><span style="color: #FF6347;">Mitgliedsantrag</span></a><br />
<br />
Alle Allgemeiner Deutscher Computer-Club Mitglieder bitte nochmal Prüfen ob Sie auch die richtige Mitgliedschaft haben, besonders bei KINDERN und EHEGATTEN u.s.w.<br />
<br />
R.Heine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag <br />
<br />
Der Mitgliedsantrag steht jetzt für alle Computer Interessierte ab den 01.04.2012 Online <br />
<br />
Download <a href="http://adcc-ev.de/download/ADCC%20Foerdermitgliedsschaft.pdf" target="_blank"><span style="color: #FF6347;">Fördermitgliedsschaft</span></a><br />
<br />
Download <a href="http://adcc-ev.de/download/ADCC.Mitgliedsantrag.pdf" target="_blank"><span style="color: #FF6347;">Mitgliedsantrag</span></a><br />
<br />
Alle Allgemeiner Deutscher Computer-Club Mitglieder bitte nochmal Prüfen ob Sie auch die richtige Mitgliedschaft haben, besonders bei KINDERN und EHEGATTEN u.s.w.<br />
<br />
R.Heine]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Spendensammler(in) für die Spendenakquisition gesucht]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=345</link>
			<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:46:13 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=345</guid>
			<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Spendensammler(in) für die Spendenakquisition gesucht<br />
<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span><br />
sucht Mitarbeiter(innen) als<br />
Spendensammler(in) für die Spendenakquisition<br />
<br />
für Oberhausen, Essen, Duisburg &amp; Nachbarstädte.<br />
Haus- und Straßensammlung<br />
<br />
Arbeitszeiten unterschiedlich, Guter Job, nettes Team,<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kontakt:</span><br />
ADCC e.V Oberhausen<br />
Haus- und Straßensammlung<br />
Telefon <span style="font-weight: bold;">0208 - 9939989</span><br />
Handy <span style="font-weight: bold;">0157-83838623</span><br />
<br />
www: <a href="http://www.adcc-ev.de" target="_blank">http://www.adcc-ev.de</a> <br />
e: info@adcc-ev.de]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Spendensammler(in) für die Spendenakquisition gesucht<br />
<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V.</span><br />
sucht Mitarbeiter(innen) als<br />
Spendensammler(in) für die Spendenakquisition<br />
<br />
für Oberhausen, Essen, Duisburg &amp; Nachbarstädte.<br />
Haus- und Straßensammlung<br />
<br />
Arbeitszeiten unterschiedlich, Guter Job, nettes Team,<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Kontakt:</span><br />
ADCC e.V Oberhausen<br />
Haus- und Straßensammlung<br />
Telefon <span style="font-weight: bold;">0208 - 9939989</span><br />
Handy <span style="font-weight: bold;">0157-83838623</span><br />
<br />
www: <a href="http://www.adcc-ev.de" target="_blank">http://www.adcc-ev.de</a> <br />
e: info@adcc-ev.de]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[16GB / 32GB Medion USB Stick Test]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=329</link>
			<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 10:51:47 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=329</guid>
			<description><![CDATA[32 GB USB-Stick Medion Test ./. E89076 (MD 86602)<br />
16 GB USB-Stick Medion Test ./. P89085 (MD 86434) <br />
<br />
Heute testet der ADCC e.V. mal wieder eine Aldi Nord Angebot, den 16 GB USB 2.0 Stick<br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 10.11.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/4d5Hn.jpg" border="0" alt="[Bild: 4d5Hn.jpg&#93;" /><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/BNOzo.jpg" border="0" alt="[Bild: BNOzo.jpg&#93;" /><br />
Der 32GB USB Stick <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 32 GB USB-Stick MEDION® E89076 (MD 86602)</span><br />
• 32 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32) 29,8 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel<br />
<br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434)</span><br />
• 16 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32)  14,9 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel  Robustes Aluminium Gehäuse<br />
  <br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Benchmark Testsoftware:</span><br />
• HD Tune 2.55<br />
• ChkFlsh 1.16.2<br />
• h2testw 1.4<br />
• atto246.bench32<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 32GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum : 24.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 27.7 MB/sec<br />
Transfer Rate Average : 25.2 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage : 6.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/nIDRi.png" border="0" alt="[Bild: nIDRi.png&#93;" /><br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
<img src="http://i.imgur.com/3hmQN.jpg" border="0" alt="[Bild: 3hmQN.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/VpHNg.png" border="0" alt="[Bild: VpHNg.png&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 16GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum :  11.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 17.2MB/sec<br />
Transfer Rate Average :  16.0 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 16.6 MB/sec<br />
CPU Usage : 5.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/Q4VBI.jpg" border="0" alt="[Bild: Q4VBI.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 10,8 MByte/s<br />
Leserate: 17,7 MByte/s<br />
H2testw v1.4<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/SCf5k.jpg" border="0" alt="[Bild: SCf5k.jpg&#93;" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/UuiTq.jpg" border="0" alt="[Bild: UuiTq.jpg&#93;" /><br />
<br />
Fazit:<br />
<br />
Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s<br />
<br />
ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro und den MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434) für 13,99 Euro die sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss. Der Medion E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[32 GB USB-Stick Medion Test ./. E89076 (MD 86602)<br />
16 GB USB-Stick Medion Test ./. P89085 (MD 86434) <br />
<br />
Heute testet der ADCC e.V. mal wieder eine Aldi Nord Angebot, den 16 GB USB 2.0 Stick<br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 10.11.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/4d5Hn.jpg" border="0" alt="[Bild: 4d5Hn.jpg]" /><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/BNOzo.jpg" border="0" alt="[Bild: BNOzo.jpg]" /><br />
Der 32GB USB Stick <br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 32 GB USB-Stick MEDION® E89076 (MD 86602)</span><br />
• 32 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32) 29,8 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel<br />
<br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434)</span><br />
• 16 GB interner Speicher<br />
• Netto (FAT32)  14,9 GB<br />
• Robustes Aluminium Gehäuse<br />
• USB 2.0<br />
• Plug &amp; Play<br />
• Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel  Robustes Aluminium Gehäuse<br />
  <br />
Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
• ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
• Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Benchmark Testsoftware:</span><br />
• HD Tune 2.55<br />
• ChkFlsh 1.16.2<br />
• h2testw 1.4<br />
• atto246.bench32<br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 32GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum : 24.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 27.7 MB/sec<br />
Transfer Rate Average : 25.2 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage : 6.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/nIDRi.png" border="0" alt="[Bild: nIDRi.png]" /><br />
<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
<img src="http://i.imgur.com/3hmQN.jpg" border="0" alt="[Bild: 3hmQN.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/VpHNg.png" border="0" alt="[Bild: VpHNg.png]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Ergebnisse: Der 16GB Medion USB 2.0 Sick </span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">HD Tune 2.55: </span><br />
HD Tune: USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum :  11.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 17.2MB/sec<br />
Transfer Rate Average :  16.0 MB/sec<br />
Access Time : 0.8 ms<br />
Burst Rate : 16.6 MB/sec<br />
CPU Usage : 5.6%<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/Q4VBI.jpg" border="0" alt="[Bild: Q4VBI.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">h2testw 1.4</span><br />
Schreibrate: 10,8 MByte/s<br />
Leserate: 17,7 MByte/s<br />
H2testw v1.4<br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/SCf5k.jpg" border="0" alt="[Bild: SCf5k.jpg]" /><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">atto246.bench32</span><br />
<br />
<img src="http://i.imgur.com/UuiTq.jpg" border="0" alt="[Bild: UuiTq.jpg]" /><br />
<br />
Fazit:<br />
<br />
Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s<br />
<br />
ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro und den MEDION® 16 GB USB-Stick MEDION® P89085 (MD 86434) für 13,99 Euro die sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss. Der Medion E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Geplanter Schultrojaner sorgt für Wirbel]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=327</link>
			<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 05:52:54 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=327</guid>
			<description><![CDATA[Die Öffentlichkeit reagiert zurzeit empfindlich, wenn der Begriff "Trojaner" im Zusammenhang mit Behörden und staatlichen Organisationen fällt. Seit dem netzpolitik.org am heutigen Montag berichtete, dass deutsche Schulbuchverlage angeblich einen "Schultrojaner" planen, ist in Blogs und auf Twitter eine Menge los. netzpolitik.org bezieht sich auf den "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (PDF-Datei), der im Dezember 2010 von Vertretern der Bundesländer und verschiedenen Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde<br />
<br />
Hauptbestandteil dieses Vertrags ist eine pauschale Vergütung für das Kopieren von Lehrmaterial, wie es an Schulen gang und gäbe ist. Für das Jahr 2011 haben die Vertragspartner beispielsweise festgelegt, dass die vertragsgemäßen Vervielfältigungen mit der Zahlung von 7,3 Millionen Euro abgegolten sind. Im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, durch im Vertrag erwähnte technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die unerlaubte Verbreitung digitalisierter Unterrichtsmaterialien möglichst unterbleibt.<br />
<br />
Woher nun die Aufregung rührt, ist die Art der technischen Maßnahme. Im Vertrag heißt es: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können." Die Länder haben sich dazu verpflichtet, dass "jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt."<br />
<br />
Im Vertrag ist weder ausgeführt, wie diese Software genau funktionieren soll, noch, auf welchen Rechnern in den Schulen sie eingesetzt werden soll. "Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen", kritisierte Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby." netzpolitik.org spricht von "Schnüffel-Software", die auf Schulen losgelassen werde, um "Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren."<br />
<br />
Noch ist allerdings völlig unklar, ob, wann und welche Software zum Einsatz kommen soll. Zuständig wäre der Verband der Schulbuchverlage und Hersteller von Bildungsmedien (VdS Bildungsmedien), der den Vertrag auch mitunterzeichet hat. VdS-Sprecher Christoph Bornhorn gab sich im Gespräch mit heise online am heutigen Nachmittag überrascht, weil die Plagiatssoftware noch gar nicht existiere: "Wir haben noch nicht einmal einen Entwicklungsauftrag vergeben", sagte er. Wenn jetzt schon von einem Trojaner gesprochen werde, sei das mindestens irreführend.<br />
<br />
Bornhorn zufolge ist noch völlig offen, wie das Vorhaben technisch umgesetzt wird. Es gebe aber auf keinen Fall eine "heimliche Überprüfung" von Rechnern. Ohnehin sei allenfalls geplant, Server zu inspizieren, nicht aber einzelne PCs in Schulen. Und bei allem werde man sich streng an die datenschutzrechtlichen Vorgaben halten, versicherte er. <br />
Quelle: c't Online (hob) <br />
<br />
Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
<br />
Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
<br />
ANZEIGE<br />
Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
<br />
Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">Lehrer als Raubkopierer<br />
Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen</span><br />
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Schul-Computerraum: Eine Software soll nach illegalen igitalkopien suchen<br />
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Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
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Info:Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
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Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
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Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
<br />
Grundlage der geplanten elektronischen Kontrollen ist der auf Dezember 2010 datierte "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG", der unter anderem bei Netzpolitik.org, aber auch auf mehreren anderen Web-Seiten einzusehen ist. Unterzeichner des Vertrags sind demnach ein Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministeriums im Namen aller 16 Bundesländer, die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition, die zusammen als "Zentralstelle Fotokopieren an Schulen" (ZFS) auftreten, und der VdS-Bildungsmedien, Interessenvertreter von mehreren Dutzend Schulbuchverlagen.<br />
<br />
Ein Prozent der Schulen soll überprüft werden<br />
<br />
Das Computerprogramm, das die Verlage den Ländern bereitstellen wollen, wird im Vertrag als "Plagiatssoftware" bezeichnet. Im Schulnetzwerk soll sie nach Digitalkopien, etwa aus Lehrbüchern oder Arbeitsheften, suchen. "Zur Zeit existiert die Software noch nicht", sagt Christoph Bornhorn, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des VdS-Bildungsmedien. "Der Auftrag ist noch gar nicht vergeben." Nach Angaben seines Verbands soll das Programm die Schulserver überprüfen, die Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrer dagegen nicht.<br />
<br />
Ein Techniker, der für die Bildungsmedien Service GmbH (BMS) an der Entwicklung des Programms beteiligt ist, erläutert die geplante Funktionsweise so: "Die Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab - wo diese Datenbank liegt, ist noch unklar. Gibt es identische Texte, informiert eine Auswertungsdatei den Schulträger darüber." Von der Schule zum Verlag gebe es keinerlei Datenübertragung. "Wir wissen später nicht, welche Schule wie geprüft wurde."<br />
<br />
Dass die Schulträger, etwa Städte und Gemeinden oder das Land, die Überprüfungen selbst durchführen, ist vertraglich geregelt. Dort heißt es: "Die Länder wirken - die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt - darauf hin, dass jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt." Die Auswahl der Schulen soll dabei "auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens" erfolgen. Starten sollen die Überprüfungen "ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012".<br />
<br />
Die Trojaner-Angst geht um<br />
<br />
Für den Fall, dass die Software auf den Schulservern illegale Kopien entdeckt, heißt es im Vertrag vage: "Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten." Wie diese Maßnahmen aussehen sollen, ist noch nicht bekannt. Verantwortlich dafür seien die Länder, heißt es von Seiten des VdS-Bildungsmedien.<br />
<br />
Bezüglich des Datenschutzes verweist der Verband ebenfalls auf die Schulträger. Sie seien dafür verantwortlich, dass bei den Überprüfungen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Man gehe selbstverständlich davon aus, dass dies gelinge.<br />
<br />
Im Netz sind viele Nutzer skeptisch, dass die Überprüfungen der Computer mit dem Datenschutz vereinbar sind. Auf Plattformen wie Twitter läuft die Diskussion um das Computerprogramm bereits unter dem Schlagwort "Schultrojaner". Das Blog Netzpolitik.org hatte die Software am Montagmorgen in Anlehnung an den Staatstrojaner so bezeichnet. "Irreführend", findet die Bezeichnung Christoph Bornhorn vom VdS-Bildungsmedien. "Natürlich handelt es sich nicht um eine heimliche Überprüfung, sondern um eine ganz offizielle", sagt er.<br />
<br />
"Schulleiter sind keine Hilfspolizisten"<br />
<br />
Jetzt macht der Ball, was Du willst! Ein neuer Schuh bringt mehr Ball­kon­trolle ins Spiel: Genaue Pässe, sichere Schüsse,... mehr<br />
Glet­schertal Stubai – alles außer Lange­weile 150 km Abfahrten und 67 km Rodel­bahnen faszi­nieren Winter­sport­be­geis­terte. Wunder­schöne... mehr<br />
<br />
Kritik am geplanten Einsatz des Programms äußert unter anderem die Piratenpartei. Sie spricht in einer Stellungnahme von einem "Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft". "Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby", sagt ihr Bundesvorsitzender Sebastian Nerz.<br />
<br />
Kritisch äußerte sich auch Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die vorgesehene stichprobenartige Überprüfung von Rechnern und Speichersystemen der Schulen halte ich aus rechtlicher und technischer Sicht für völlig unhaltbar", sagt Klingbeil. "Offensichtlich gehen die Verlage davon aus, dass die Schulrechner voll sind von unzulässigen digitalen Kopien, anders ist dieses Misstrauen ja kaum erklärbar." Der VdS-Bildungsmedien wollte keine Schätzung darüber abgeben, wie viele unzulässige digitale Kopien derzeit auf Schulservern liegen.<br />
<br />
Laut Vertragstext beginnt die Kooperation von Ländern und Verlagen mit Vertragsschluss, müsste also bereits laufen. Die öffentlichen Schulen sollen den Ländern innerhalb des ersten Schulhalbjahres 2011/2012 bestätigen, dass sich auf ihren Rechnern keine illegalen Kopien befinden. Wie sie das feststellen, stehe den Ländern frei, so der Sprecher des VdS-Bildungsmedien. Zwei von SPIEGEL ONLINE schriftlich angefragte Landesschulbehörden gaben am Montag keine Stellungnahme zum Inhalt des Vertrages und zur Umsetzung der Vereinbarung ab.<br />
Quelle: SpiegelOnline/Markus Böhm<br />
<br />
Mehr Info dazu:<br />
<br />
    inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/: Nicht nur "Schnüffelsoftware", sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben<br />
    welt.de: Verlage wollen Schulcomputer nach Plagiaten scannen<br />
    fr-online.de: Verlagssoftware: Lehrer sind entsetzt über "Schultrojaner"<br />
    netzpolitik.org: Zweites Update zum Schultrojaner<br />
    meedia.de: Big Brother im Klassenzimmer<br />
    chip.de: Schultrojaner: Raubkopie-Scanner im Lehrerzimmer<br />
    spiegel.de: Lehrer als Raubkopierer: Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen<br />
    bild.de: Verlage kämpfen gegen Schulbuch-Kopien: Schnüffel-Programm soll Lehrer-PCs ausspionieren<br />
    telepolis.de: Schultrojaner-Vertrag: Rechner von Lehrern sollen künftig auf nicht lizenziertes Material durchsucht werden<br />
    netzpolitik.org: Update zum Schultrojaner<br />
    taz.de: Verlage wollen Schulcomputer scannen: Trojaner im Lehrerzimmer<br />
    zeit.de: Software soll Computer an Schulen durchsuchen<br />
    heise.de: Geplanter "Schultrojaner" sorgt für Wirbel<br />
    golem.de: Verlage suchen auf Schulservern nach illegalen Kopien<br />
    lehrerfreund.de: Schulbuchverlage wollen Rechner an Schulen ausspionieren<br />
<br />
    netzpolitik.org: Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Die Öffentlichkeit reagiert zurzeit empfindlich, wenn der Begriff "Trojaner" im Zusammenhang mit Behörden und staatlichen Organisationen fällt. Seit dem netzpolitik.org am heutigen Montag berichtete, dass deutsche Schulbuchverlage angeblich einen "Schultrojaner" planen, ist in Blogs und auf Twitter eine Menge los. netzpolitik.org bezieht sich auf den "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" (PDF-Datei), der im Dezember 2010 von Vertretern der Bundesländer und verschiedenen Verwertungsgesellschaften unterzeichnet wurde<br />
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Hauptbestandteil dieses Vertrags ist eine pauschale Vergütung für das Kopieren von Lehrmaterial, wie es an Schulen gang und gäbe ist. Für das Jahr 2011 haben die Vertragspartner beispielsweise festgelegt, dass die vertragsgemäßen Vervielfältigungen mit der Zahlung von 7,3 Millionen Euro abgegolten sind. Im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, durch im Vertrag erwähnte technische Maßnahmen sicherzustellen, dass die unerlaubte Verbreitung digitalisierter Unterrichtsmaterialien möglichst unterbleibt.<br />
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Woher nun die Aufregung rührt, ist die Art der technischen Maßnahme. Im Vertrag heißt es: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können." Die Länder haben sich dazu verpflichtet, dass "jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt."<br />
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Im Vertrag ist weder ausgeführt, wie diese Software genau funktionieren soll, noch, auf welchen Rechnern in den Schulen sie eingesetzt werden soll. "Es ist ein Skandal, wenn sich die Länder hier von Verlagen vorschreiben lassen, wie sie mit ihren Bediensteten umgehen sollen", kritisierte Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. "Das ist ein offener Vertrauensbruch mit den Lehrerinnen und Lehrern. Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby." netzpolitik.org spricht von "Schnüffel-Software", die auf Schulen losgelassen werde, um "Lehrer für unberechtigte Kopien zu sanktionieren."<br />
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Noch ist allerdings völlig unklar, ob, wann und welche Software zum Einsatz kommen soll. Zuständig wäre der Verband der Schulbuchverlage und Hersteller von Bildungsmedien (VdS Bildungsmedien), der den Vertrag auch mitunterzeichet hat. VdS-Sprecher Christoph Bornhorn gab sich im Gespräch mit heise online am heutigen Nachmittag überrascht, weil die Plagiatssoftware noch gar nicht existiere: "Wir haben noch nicht einmal einen Entwicklungsauftrag vergeben", sagte er. Wenn jetzt schon von einem Trojaner gesprochen werde, sei das mindestens irreführend.<br />
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Bornhorn zufolge ist noch völlig offen, wie das Vorhaben technisch umgesetzt wird. Es gebe aber auf keinen Fall eine "heimliche Überprüfung" von Rechnern. Ohnehin sei allenfalls geplant, Server zu inspizieren, nicht aber einzelne PCs in Schulen. Und bei allem werde man sich streng an die datenschutzrechtlichen Vorgaben halten, versicherte er. <br />
Quelle: c't Online (hob) <br />
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Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
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Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
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Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
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Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
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<span style="font-weight: bold;">Lehrer als Raubkopierer<br />
Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen</span><br />
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Schul-Computerraum: Eine Software soll nach illegalen igitalkopien suchen<br />
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Kampf dem illegalen Bücherscan: Mit einer Plagiatssoftware wollen Lehrbuchverlage ab dem Frühjahr 2012 Schulcomputer nach unerlaubten Kopien durchstöbern lassen. Ein "Schultrojaner" wird die Software nicht, Netzexperten verurteilen aber das Misstrauen gegen die Lehrer.<br />
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Info:Wozu die Schüler ein Buch kaufen lassen, wenn die Kopie eines Kapitels reicht? Wie viel Lehrer für ihre Klassen kopieren dürfen, ist seit 2008 genau festgelegt. Die Weitergabe von höchstens zwölf Prozent, aber maximal 20 Seiten eines Buchs, ist Pädagogen auf Papier erlaubt, so sehen es die seitdem gültigen Kopierregeln vor, die Kultusminister der Bundesländer mit der Interessenvertretung der Schulbuchverlage (VdS-Bildungsmedien) ausgehandelt haben.<br />
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Bei digitalen Kopien wie PDF-Dateien sind die Regeln noch strikter. Ohne Genehmigung des Verlags ist das Speichern oder Verteilen von digitalem Lehrmaterial komplett verboten. Schon wenn ein Lehrer einen Buchscan über einen Schulserver zugänglich macht, verstößt er gegen das Urheberrecht. Und das könnte ihm künftig schneller Ärger einbringen - denn die Verlage gehen in die Kontrolloffensive.<br />
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Noch wissen die Lehrbuchanbieter zwar nicht, ob und wie viel urheberrechtlich geschütztes Material illegal auf deutschen Schulrechnern lagert, aber wozu vertrauen, wenn man genau nachschauen kann? Mit Hilfe eines Computerprogramms wollen die Buchverkäufer den Schulträgern, also Ländern und Gemeinden, einen tiefen Einblick in die digitalen Bibliotheken der Schulen ermöglichen. Ab Frühjahr 2012 sollen mit einer eigens zu erstellenden Software Schulrechner nach illegalen Digitalkopien durchsucht werden, berichtet das Politikblog Netzpolitik.org.<br />
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Grundlage der geplanten elektronischen Kontrollen ist der auf Dezember 2010 datierte "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG", der unter anderem bei Netzpolitik.org, aber auch auf mehreren anderen Web-Seiten einzusehen ist. Unterzeichner des Vertrags sind demnach ein Ministerialdirektor des bayerischen Kultusministeriums im Namen aller 16 Bundesländer, die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Musikedition, die zusammen als "Zentralstelle Fotokopieren an Schulen" (ZFS) auftreten, und der VdS-Bildungsmedien, Interessenvertreter von mehreren Dutzend Schulbuchverlagen.<br />
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Ein Prozent der Schulen soll überprüft werden<br />
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Das Computerprogramm, das die Verlage den Ländern bereitstellen wollen, wird im Vertrag als "Plagiatssoftware" bezeichnet. Im Schulnetzwerk soll sie nach Digitalkopien, etwa aus Lehrbüchern oder Arbeitsheften, suchen. "Zur Zeit existiert die Software noch nicht", sagt Christoph Bornhorn, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des VdS-Bildungsmedien. "Der Auftrag ist noch gar nicht vergeben." Nach Angaben seines Verbands soll das Programm die Schulserver überprüfen, die Privat- oder Arbeitsrechner der Lehrer dagegen nicht.<br />
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Ein Techniker, der für die Bildungsmedien Service GmbH (BMS) an der Entwicklung des Programms beteiligt ist, erläutert die geplante Funktionsweise so: "Die Software wird vor Ort im Schulnetzwerk eingesetzt und gleicht die dort gespeicherten Texte mit einer Online-Datenbank mit Textbausteinen aus Schulbüchern ab - wo diese Datenbank liegt, ist noch unklar. Gibt es identische Texte, informiert eine Auswertungsdatei den Schulträger darüber." Von der Schule zum Verlag gebe es keinerlei Datenübertragung. "Wir wissen später nicht, welche Schule wie geprüft wurde."<br />
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Dass die Schulträger, etwa Städte und Gemeinden oder das Land, die Überprüfungen selbst durchführen, ist vertraglich geregelt. Dort heißt es: "Die Länder wirken - die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt - darauf hin, dass jährlich mindestens 1 Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt." Die Auswahl der Schulen soll dabei "auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens" erfolgen. Starten sollen die Überprüfungen "ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012".<br />
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Die Trojaner-Angst geht um<br />
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Für den Fall, dass die Software auf den Schulservern illegale Kopien entdeckt, heißt es im Vertrag vage: "Die Länder verpflichten sich, bei Bekanntwerden von Verstößen gegen die in diesem Gesamtvertrag festgelegten Vorgaben für das Vervielfältigen von urheberrechtlich geschützten Werken gegen die betreffenden staatlichen Schulleiter und Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten." Wie diese Maßnahmen aussehen sollen, ist noch nicht bekannt. Verantwortlich dafür seien die Länder, heißt es von Seiten des VdS-Bildungsmedien.<br />
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Bezüglich des Datenschutzes verweist der Verband ebenfalls auf die Schulträger. Sie seien dafür verantwortlich, dass bei den Überprüfungen alle datenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Man gehe selbstverständlich davon aus, dass dies gelinge.<br />
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Im Netz sind viele Nutzer skeptisch, dass die Überprüfungen der Computer mit dem Datenschutz vereinbar sind. Auf Plattformen wie Twitter läuft die Diskussion um das Computerprogramm bereits unter dem Schlagwort "Schultrojaner". Das Blog Netzpolitik.org hatte die Software am Montagmorgen in Anlehnung an den Staatstrojaner so bezeichnet. "Irreführend", findet die Bezeichnung Christoph Bornhorn vom VdS-Bildungsmedien. "Natürlich handelt es sich nicht um eine heimliche Überprüfung, sondern um eine ganz offizielle", sagt er.<br />
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"Schulleiter sind keine Hilfspolizisten"<br />
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Jetzt macht der Ball, was Du willst! Ein neuer Schuh bringt mehr Ball­kon­trolle ins Spiel: Genaue Pässe, sichere Schüsse,... mehr<br />
Glet­schertal Stubai – alles außer Lange­weile 150 km Abfahrten und 67 km Rodel­bahnen faszi­nieren Winter­sport­be­geis­terte. Wunder­schöne... mehr<br />
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Kritik am geplanten Einsatz des Programms äußert unter anderem die Piratenpartei. Sie spricht in einer Stellungnahme von einem "Vertrauensbruch zwischen Land und Lehrerschaft". "Schulleiter und Landesregierungen sind keine Hilfspolizisten der Verlegerlobby", sagt ihr Bundesvorsitzender Sebastian Nerz.<br />
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Kritisch äußerte sich auch Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: "Die vorgesehene stichprobenartige Überprüfung von Rechnern und Speichersystemen der Schulen halte ich aus rechtlicher und technischer Sicht für völlig unhaltbar", sagt Klingbeil. "Offensichtlich gehen die Verlage davon aus, dass die Schulrechner voll sind von unzulässigen digitalen Kopien, anders ist dieses Misstrauen ja kaum erklärbar." Der VdS-Bildungsmedien wollte keine Schätzung darüber abgeben, wie viele unzulässige digitale Kopien derzeit auf Schulservern liegen.<br />
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Laut Vertragstext beginnt die Kooperation von Ländern und Verlagen mit Vertragsschluss, müsste also bereits laufen. Die öffentlichen Schulen sollen den Ländern innerhalb des ersten Schulhalbjahres 2011/2012 bestätigen, dass sich auf ihren Rechnern keine illegalen Kopien befinden. Wie sie das feststellen, stehe den Ländern frei, so der Sprecher des VdS-Bildungsmedien. Zwei von SPIEGEL ONLINE schriftlich angefragte Landesschulbehörden gaben am Montag keine Stellungnahme zum Inhalt des Vertrages und zur Umsetzung der Vereinbarung ab.<br />
Quelle: SpiegelOnline/Markus Böhm<br />
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Mehr Info dazu:<br />
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    inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/: Nicht nur "Schnüffelsoftware", sondern im Gesamtvertrag über den Tisch gezogen: Schulen sollen analog bleiben<br />
    welt.de: Verlage wollen Schulcomputer nach Plagiaten scannen<br />
    fr-online.de: Verlagssoftware: Lehrer sind entsetzt über "Schultrojaner"<br />
    netzpolitik.org: Zweites Update zum Schultrojaner<br />
    meedia.de: Big Brother im Klassenzimmer<br />
    chip.de: Schultrojaner: Raubkopie-Scanner im Lehrerzimmer<br />
    spiegel.de: Lehrer als Raubkopierer: Verlage wollen Schulserver durchsuchen lassen<br />
    bild.de: Verlage kämpfen gegen Schulbuch-Kopien: Schnüffel-Programm soll Lehrer-PCs ausspionieren<br />
    telepolis.de: Schultrojaner-Vertrag: Rechner von Lehrern sollen künftig auf nicht lizenziertes Material durchsucht werden<br />
    netzpolitik.org: Update zum Schultrojaner<br />
    taz.de: Verlage wollen Schulcomputer scannen: Trojaner im Lehrerzimmer<br />
    zeit.de: Software soll Computer an Schulen durchsuchen<br />
    heise.de: Geplanter "Schultrojaner" sorgt für Wirbel<br />
    golem.de: Verlage suchen auf Schulservern nach illegalen Kopien<br />
    lehrerfreund.de: Schulbuchverlage wollen Rechner an Schulen ausspionieren<br />
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    netzpolitik.org: Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Justizministerin will gegen Abmahnunwesen und Datensammler vorgehen]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=326</link>
			<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 07:47:24 +0100</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=326</guid>
			<description><![CDATA[Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu "Perspektiven liberaler Netzpolitik" an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde "als sehr entwickeltes Geschäftsmodell" zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.<br />
<br />
Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.<br />
<br />
Auch beim Datenschutz, den die Ministerin bei ihrem Amtsantritt grundlegend reformieren wollte, schloss Leutheusser-Schnarrenberger ein baldiges Tätigwerden ihres Hauses nicht aus. Die Politik tue sich in diesem Bereich schwer, "konkrete Antworten auf die digitale Revolution zu geben", räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein. Mit einer kleinen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sei hier nicht alles erledigt. Vorrangig sieht die Justizministerin Brüssel in der Pflicht, mit dem lange erwarteten und für Januar angekündigten Plan zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie verbindliche einheitliche Standards zu schaffen. Sie halte es aber auch für richtig, ergänzend schon einmal beim nationalen Rahmen nachzubessern.<br />
<br />
Im Vordergrund müsse dabei das Problem der Profilbildung stehen, also des Zusammentragens personenbezogener Informationen aus unterschiedlichen Diensten, meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Einzelne solle sich auch im Internet selbstbestimmt verwirklichen können. Eine hundertprozentige Einwilligungspflicht in allen Fällen der Verarbeitung seiner Daten könne wohl nicht verwirklicht werden. Zumindest sei es aber denkbar, Widerspruchsrechte zu stärken. Wenn es von allen Akteuren Selbstverpflichtungen gebe, würde dies der Linie der Liberalen freilich noch mehr entsprechen.<br />
<br />
Der Appell richtete sich insbesondere an Facebook. Die Linie des US-Konzerns, der seine europäische Konzernzentrale in Dublin hat, sich in Fragen der Privatsphäre seiner Mitglieder nur auf irisches Recht beziehen zu wollen, hält die Ministerin für unzureichend. Facebook werde sich nicht dem nachhaltigen Druck der Nutzer auf eine bessere Kontrolle über ihre Daten entziehen können. Man wolle dem Unternehmen nicht genau vorschreiben, welche Dienste es anbieten dürfe. Wenn ein Mitglied sein Konto aber aufgebe, müsse sichergestellt werden, dass auch die zugehörigen umfangreichen Nutzungsdaten gelöscht würden. Die FDP unterhält selbst eine Fanseite auf Facebook, die derzeit knapp 16.000 Mitgliedern "gefällt".<br />
<br />
Das Private an sich komme in der digitalen Welt in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck, verschwinde aber nicht, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Nur, weil sich jeder mit jedem vernetzten könne, werde nicht gleich alles öffentlich oder das "Post-Privacy-Zeitalter" eingeläutet. Es sei falsch, den "Facebook-Exhibitionismus Einzelner" als soziologischen Trend zu verallgemeinern. Der Blogger, der in China auf Missstände der Menschenrechte hinweise, wolle genauso unerkannt und anonym bleiben wie syrische Online-Aktivisten im Kampf gegen das Regime. Einen generellen Klarnamenzwang im Internet dürfe es nicht geben. Ohne letzten Rest des Privaten seien Entfaltungsmöglichkeiten und Menschsein nicht mehr gegeben.<br />
<br />
Da vor allem Aufklärung und Transparenz rund um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger Not täten, forderte die Ministerin ihren Kollegen im Innenressort, Hans-Peter Friedrich (CSU), auf, alles dafür zu tun, um die verabredete Stiftung Datenschutz bis spätestens Anfang nächsten Jahres auf den Weg zu bringen. Zuvor war bekannt geworden, dass sich das Prestigeprojekt der Liberalen weiter verzögert. Andere Stichworte, die Leutheusser-Schnarrenberger nannte, waren offene Standards und offene Schnittstellen, "um die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu verringern und technischen Wettbewerb einzelner Lösungen zu ermöglichen". Einig sei man sich auch bei der Betonung der Netzneutralität, da niemand ein Internet möge, in dem Inhalte zensiert würden. Eine allgemeine Kontrolle oder Diskriminierung von Anwendungen oder Diensten dürfe es nicht geben, ohne eine gewisse Form von Verkehrsmanagement gehe es aber auch nicht.<br />
<br />
Allgemein plädierte die FDP-Politikerin für den "autonomen User". Dieser dürfe durch den Staat nicht gläsern werden. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei zu stärken. Einer Logik, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als "Mindestspeicherfrist" verniedliche oder Staatstrojaner im Kampf gegen jegliche Kriminalität einsetzen wolle, erteilte sie eine Absage: "Wir stehen nicht zur Verfügung, um in die Strafprozessordnung die heimliche Online-Durchsuchung einzuführen." Web- oder Internetsperren werde es mit den Liberalen ebenfalls weiterhin nicht geben. Mit keinem Wort erwähnte die Ministerin dagegen den lange angekündigten 3. Korb der Urheberrechtsreform und damit verknüpfte Streitpunkte wie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz. <br />
Quelle: C't  28.10.2011 von (Stefan Krempl) / (jk)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte in einer Grundsatzrede zu "Perspektiven liberaler Netzpolitik" an, einen Gesetzentwurf gegen den "ausufernden Abmahnmissbrauch" vorlegen zu wollen. Jährlich erhielten Internetnutzer rund 700.000 entsprechende Anwaltsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen, führte die Liberale auf dem ersten Online-Medientreff der FDP-Bundestagsfraktion aus. Das Instrument der Abmahnung werde "als sehr entwickeltes Geschäftsmodell" zunehmend in einer nicht vorgesehenen Weise etwa gegen Händler bei eBay oder Amazon angewandt.<br />
<br />
Der Gesetzgeber beschränkte die Anwaltskosten für die erste Abmahnung wegen Urheberrechtsverstößen im Internet in einfachen Fällen ohne gewerbliches Ausmaß bereits 2008 auf 100 Euro. Dies geht Leutheusser-Schnarrenberger aber nicht weit genug. Das jurisitsche Mittel der Abmahnung solle zwar nicht abgeschafft werden, seiner Handhabe sollten aber Grenzen aufgezeigt werden, erläuterte die FDP-Politikerin. Dabei könne es etwa darum gehen, den Streitwert oder der Wahlmöglichkeit des Gerichtsstands einzuengen.<br />
<br />
Auch beim Datenschutz, den die Ministerin bei ihrem Amtsantritt grundlegend reformieren wollte, schloss Leutheusser-Schnarrenberger ein baldiges Tätigwerden ihres Hauses nicht aus. Die Politik tue sich in diesem Bereich schwer, "konkrete Antworten auf die digitale Revolution zu geben", räumte Leutheusser-Schnarrenberger ein. Mit einer kleinen Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sei hier nicht alles erledigt. Vorrangig sieht die Justizministerin Brüssel in der Pflicht, mit dem lange erwarteten und für Januar angekündigten Plan zur Novellierung der EU-Datenschutzrichtlinie verbindliche einheitliche Standards zu schaffen. Sie halte es aber auch für richtig, ergänzend schon einmal beim nationalen Rahmen nachzubessern.<br />
<br />
Im Vordergrund müsse dabei das Problem der Profilbildung stehen, also des Zusammentragens personenbezogener Informationen aus unterschiedlichen Diensten, meinte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Einzelne solle sich auch im Internet selbstbestimmt verwirklichen können. Eine hundertprozentige Einwilligungspflicht in allen Fällen der Verarbeitung seiner Daten könne wohl nicht verwirklicht werden. Zumindest sei es aber denkbar, Widerspruchsrechte zu stärken. Wenn es von allen Akteuren Selbstverpflichtungen gebe, würde dies der Linie der Liberalen freilich noch mehr entsprechen.<br />
<br />
Der Appell richtete sich insbesondere an Facebook. Die Linie des US-Konzerns, der seine europäische Konzernzentrale in Dublin hat, sich in Fragen der Privatsphäre seiner Mitglieder nur auf irisches Recht beziehen zu wollen, hält die Ministerin für unzureichend. Facebook werde sich nicht dem nachhaltigen Druck der Nutzer auf eine bessere Kontrolle über ihre Daten entziehen können. Man wolle dem Unternehmen nicht genau vorschreiben, welche Dienste es anbieten dürfe. Wenn ein Mitglied sein Konto aber aufgebe, müsse sichergestellt werden, dass auch die zugehörigen umfangreichen Nutzungsdaten gelöscht würden. Die FDP unterhält selbst eine Fanseite auf Facebook, die derzeit knapp 16.000 Mitgliedern "gefällt".<br />
<br />
Das Private an sich komme in der digitalen Welt in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck, verschwinde aber nicht, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Nur, weil sich jeder mit jedem vernetzten könne, werde nicht gleich alles öffentlich oder das "Post-Privacy-Zeitalter" eingeläutet. Es sei falsch, den "Facebook-Exhibitionismus Einzelner" als soziologischen Trend zu verallgemeinern. Der Blogger, der in China auf Missstände der Menschenrechte hinweise, wolle genauso unerkannt und anonym bleiben wie syrische Online-Aktivisten im Kampf gegen das Regime. Einen generellen Klarnamenzwang im Internet dürfe es nicht geben. Ohne letzten Rest des Privaten seien Entfaltungsmöglichkeiten und Menschsein nicht mehr gegeben.<br />
<br />
Da vor allem Aufklärung und Transparenz rund um das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bürger Not täten, forderte die Ministerin ihren Kollegen im Innenressort, Hans-Peter Friedrich (CSU), auf, alles dafür zu tun, um die verabredete Stiftung Datenschutz bis spätestens Anfang nächsten Jahres auf den Weg zu bringen. Zuvor war bekannt geworden, dass sich das Prestigeprojekt der Liberalen weiter verzögert. Andere Stichworte, die Leutheusser-Schnarrenberger nannte, waren offene Standards und offene Schnittstellen, "um die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu verringern und technischen Wettbewerb einzelner Lösungen zu ermöglichen". Einig sei man sich auch bei der Betonung der Netzneutralität, da niemand ein Internet möge, in dem Inhalte zensiert würden. Eine allgemeine Kontrolle oder Diskriminierung von Anwendungen oder Diensten dürfe es nicht geben, ohne eine gewisse Form von Verkehrsmanagement gehe es aber auch nicht.<br />
<br />
Allgemein plädierte die FDP-Politikerin für den "autonomen User". Dieser dürfe durch den Staat nicht gläsern werden. Der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung sei zu stärken. Einer Logik, die eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als "Mindestspeicherfrist" verniedliche oder Staatstrojaner im Kampf gegen jegliche Kriminalität einsetzen wolle, erteilte sie eine Absage: "Wir stehen nicht zur Verfügung, um in die Strafprozessordnung die heimliche Online-Durchsuchung einzuführen." Web- oder Internetsperren werde es mit den Liberalen ebenfalls weiterhin nicht geben. Mit keinem Wort erwähnte die Ministerin dagegen den lange angekündigten 3. Korb der Urheberrechtsreform und damit verknüpfte Streitpunkte wie ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse im Netz. <br />
Quelle: C't  28.10.2011 von (Stefan Krempl) / (jk)]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[32 GB USB-Stick Medion Test ./. E89076 (MD 86602)]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=324</link>
			<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 10:16:52 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=324</guid>
			<description><![CDATA[Heute testet der ADCC e.V. ein Aldi Nord Angebot, den 32GB USB 2.0 Stick <br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 06.10.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
<br />
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•	32 GB interner Speicher<br />
•	Netto (FAT32) 29,8 GB<br />
•	Robustes Aluminium Gehäuse<br />
•	USB 2.0<br />
•	Plug &amp; Play <br />
•	Speichern und transportieren Sie Ihre Bilder, Filme, Musik und Dokumente einfach und komfortabel<br />
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Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
•	ca. 5,2 × 1,7 × 0,7 cm<br />
•	Gewicht: ca. 10 g<br />
36 Monate Herstellergarantie<br />
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•	HD Tune 2.55<br />
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HD Tune:         USB DISK 2.0 Benchmark<br />
Transfer Rate Minimum : 24.5 MB/sec<br />
Transfer Rate Maximum : 27.7 MB/sec<br />
Transfer Rate Average : 25.2 MB/sec<br />
Access Time         : 0.8 ms<br />
Burst Rate            : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage           : 6.6%<br />
<br />
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Write speed : 15,87 MB/s<br />
Read speed :  27,18 MB/s<br />
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Schreibrate: 11,0 MByte/s<br />
Leserate: 25,4 MByte/s<br />
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<br />
<span style="font-weight: bold;">Fazit:</span><br />
<br />
<span style="font-style: italic;"><span style="font-weight: bold;">Geschwindigkeit:<br />
Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s</span></span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion  E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro der sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss.  Der Medion  E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.</span>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Heute testet der ADCC e.V. ein Aldi Nord Angebot, den 32GB USB 2.0 Stick <br />
<br />
Verfügbar bei Aldi Nord ab Donnerstag den 06.10.2011 8.00 Uhr und nach kurzer Zeit ausverkauft<br />
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Abmessungen (L × B × H)/Gewicht<br />
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Access Time         : 0.8 ms<br />
Burst Rate            : 22.7 MB/sec<br />
CPU Usage           : 6.6%<br />
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Write speed : 15,87 MB/s<br />
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Lesen Speed: Ca. 25 MB/s bis 27 MB/s<br />
Schreiben Speed: ca. 11 MB/s bis 15,9 MB/s</span></span><br />
<br />
<span style="font-weight: bold;">ALDi Nord liefert mit 32 GB USB-Stick Medion  E89076 (MD 86602) einen 32GB USB 2.0 Stick für 23,99 Euro der sich vor der Konkurrenz nicht zu verstecken muss.  Der Medion  E89076 (MD 86602) ist ein USB 2.0 Stick und klar nicht so schnell wie Moderne 3.0 Sticks, Der Preis von 23,99€ macht vieles wieder gut.<br />
Der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. kann den Stick nur empfehlen, wenn man ihn noch bei Aldi Nord bekommt.</span>]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Steve Jobs ist Tod]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=323</link>
			<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 07:15:11 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=323</guid>
			<description><![CDATA[Samsung betrübt über Tod von Steve Jobs<br />
<br />
SEOUL (dpa-AFX) - Der südkoreanische Apple-Wettbewerber<br />
Samsung hat Steve Jobs als innovativen Geist und großen<br />
Unternehmer beschrieben. Zum Tod des Apple-Mitbegründers sprach der<br />
Geschäftsführer und Vizevorsitzende, G.S. Choi, am Donnerstag im Namen des<br />
Elektronikkonzerns zugleich der Familie und den Kollegen von Jobs sein "tiefstes<br />
Mitgefühl" aus. Jobs habe "zahlreiche revolutionäre Änderungen der<br />
Informationstechnologie-Industrie eingeführt". "Sein innovativer Geist und seine<br />
bemerkenswerten Errungenschaften werden den Menschen in aller Welt für immer im<br />
Gedächtnis bleiben."<br />
<br />
Einige Stunden vor der Nachricht von Jobs Tod hatte Samsung mitgeteilt, dass<br />
es den Verkauf des neuen iPhone 4S von Apple in Frankreich<br />
und Italien verhindern wolle. Bei Gerichten in Paris und Mailand seien eine<br />
Einstweilige Verfügung beantragt worden. Die beiden Unternehmen liefern sich<br />
einen weltweiten Konflikt um Patente und Schutzrechte bei ihren Smartphones und<br />
Tablet-Computern. Jobs war am Mittwoch im Alter von 56 Jahren in Kalifornien<br />
gestorben./DP/zb<br />
<br />
Quelle: dpa]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Samsung betrübt über Tod von Steve Jobs<br />
<br />
SEOUL (dpa-AFX) - Der südkoreanische Apple-Wettbewerber<br />
Samsung hat Steve Jobs als innovativen Geist und großen<br />
Unternehmer beschrieben. Zum Tod des Apple-Mitbegründers sprach der<br />
Geschäftsführer und Vizevorsitzende, G.S. Choi, am Donnerstag im Namen des<br />
Elektronikkonzerns zugleich der Familie und den Kollegen von Jobs sein "tiefstes<br />
Mitgefühl" aus. Jobs habe "zahlreiche revolutionäre Änderungen der<br />
Informationstechnologie-Industrie eingeführt". "Sein innovativer Geist und seine<br />
bemerkenswerten Errungenschaften werden den Menschen in aller Welt für immer im<br />
Gedächtnis bleiben."<br />
<br />
Einige Stunden vor der Nachricht von Jobs Tod hatte Samsung mitgeteilt, dass<br />
es den Verkauf des neuen iPhone 4S von Apple in Frankreich<br />
und Italien verhindern wolle. Bei Gerichten in Paris und Mailand seien eine<br />
Einstweilige Verfügung beantragt worden. Die beiden Unternehmen liefern sich<br />
einen weltweiten Konflikt um Patente und Schutzrechte bei ihren Smartphones und<br />
Tablet-Computern. Jobs war am Mittwoch im Alter von 56 Jahren in Kalifornien<br />
gestorben./DP/zb<br />
<br />
Quelle: dpa]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Samsung Server Störung?]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=322</link>
			<pubDate>Sun, 18 Sep 2011 07:04:31 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=322</guid>
			<description><![CDATA[hi, <br />
<br />
Wie viele Besitzer eines Samsung Fernseher seit Freitag den 16.09.2011 gemerkt haben funktionieren die Geräte nicht ! <br />
Ursache ist wohl laut Samsung Service ein Serverausfall bei Samsung selber. Der Fehler tritt wohl NUR bei TV's auf die am Internet angeschlossen sind.<br />
<br />
Störungsbeschreibung: <br />
Der  Samsung Fernseher C oder D Type geht nach den Einschalten nach ca. 1 Minute wieder aus und direkt wieder an, das wiederholt sich endlos. Auch die Sender, Ton u.s.w. lassen sich nicht einstellen.<br />
<br />
Störungsbeseitigung:<br />
Samsung Fernseher ca. 1 bis 2 Stunden vom Stromnetzt nehmen. <br />
die Internetverbindung (LAN oder WLAN Kabel) kappen<br />
das Internet Gateway im Samsung TV deaktivieren.<br />
<br />
jetzt müste der Samsung TV erstmal wieder laufen. <br />
<br />
Hinweis: Samsung Service Hotline<br />
Wir sind für Sie da! Unsere technischen Fachberater helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Samsung Produkt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Rufnummern und Servicezeiten der einzelnen Produktbereiche. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.<br />
<br />
TV, Audio &amp; Video, Hausgeräte, Monitore &amp; Projektoren, Notebooks<br />
    Telefon 0180 5 SAMSUNG bzw. 0180 5 7267864*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
Telefax 0180 5 121214*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
    Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr<br />
    Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr <br />
<br />
wenn die 0180er Rufnummer gestört sein sollte, oder man aus dem Ausland anrufen will, kann man auch die 06196-9340275 wählen<br />
<br />
cu<br />
<br />
ADCC &copy;/r) 2011]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hi, <br />
<br />
Wie viele Besitzer eines Samsung Fernseher seit Freitag den 16.09.2011 gemerkt haben funktionieren die Geräte nicht ! <br />
Ursache ist wohl laut Samsung Service ein Serverausfall bei Samsung selber. Der Fehler tritt wohl NUR bei TV's auf die am Internet angeschlossen sind.<br />
<br />
Störungsbeschreibung: <br />
Der  Samsung Fernseher C oder D Type geht nach den Einschalten nach ca. 1 Minute wieder aus und direkt wieder an, das wiederholt sich endlos. Auch die Sender, Ton u.s.w. lassen sich nicht einstellen.<br />
<br />
Störungsbeseitigung:<br />
Samsung Fernseher ca. 1 bis 2 Stunden vom Stromnetzt nehmen. <br />
die Internetverbindung (LAN oder WLAN Kabel) kappen<br />
das Internet Gateway im Samsung TV deaktivieren.<br />
<br />
jetzt müste der Samsung TV erstmal wieder laufen. <br />
<br />
Hinweis: Samsung Service Hotline<br />
Wir sind für Sie da! Unsere technischen Fachberater helfen Ihnen gerne bei Fragen zu Ihrem Samsung Produkt. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Rufnummern und Servicezeiten der einzelnen Produktbereiche. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.<br />
<br />
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    Telefon 0180 5 SAMSUNG bzw. 0180 5 7267864*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
Telefax 0180 5 121214*<br />
    (*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, aus dem Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
<br />
    Montag – Freitag: 08:00 – 20:00 Uhr<br />
    Samstag: 09:00 – 17:00 Uhr <br />
<br />
wenn die 0180er Rufnummer gestört sein sollte, oder man aus dem Ausland anrufen will, kann man auch die 06196-9340275 wählen<br />
<br />
cu<br />
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ADCC &copy;/r) 2011]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Hyperlinks in einer Präsentation auf dem Ipad?]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=321</link>
			<pubDate>Sun, 28 Aug 2011 11:09:40 +0200</pubDate>
			<dc:creator>Johnetta</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=321</guid>
			<description><![CDATA[Hyperlinks in einer Präsentation auf dem Ipad?<br />
Hallo zusammen,<br />
ich muss für meine Arbeit eine Präsentation erstellen die Hyperlinks beinhaltet. Jetzt will ich die Präsentation auf mein Ipad importieren und von dort aus präsentieren. Das Problem ist, Keynote entfernt alle Hyperlinks beim Import auf das Ipad... Was kann man da machen? Ich habe die Präsentation übrigens mit ppt und mit keynote erstellt, mit beiden werden die hyperlinks entfernt...<br />
Danke für Eure hilfe!!!<br />
<br />
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			<content:encoded><![CDATA[Hyperlinks in einer Präsentation auf dem Ipad?<br />
Hallo zusammen,<br />
ich muss für meine Arbeit eine Präsentation erstellen die Hyperlinks beinhaltet. Jetzt will ich die Präsentation auf mein Ipad importieren und von dort aus präsentieren. Das Problem ist, Keynote entfernt alle Hyperlinks beim Import auf das Ipad... Was kann man da machen? Ich habe die Präsentation übrigens mit ppt und mit keynote erstellt, mit beiden werden die hyperlinks entfernt...<br />
Danke für Eure hilfe!!!<br />
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		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Problem bei Windows Start]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=320</link>
			<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 23:26:30 +0200</pubDate>
			<dc:creator>Andreas245</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=320</guid>
			<description><![CDATA[Guten Tag, ich habe vor kurzer Zeit nen Rechner mit Win 7 bekommen. Das Notebook funktionierte auch zu Beginn prächtig, aber seit kurzem bleibt er laufend hängen wenn die Startgrafik mit dem Windows Logo kommt. <br />
<br />
Hat irgendjemand ne Idee woran das liegen könnte? Habe nichts installiert etc.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Guten Tag, ich habe vor kurzer Zeit nen Rechner mit Win 7 bekommen. Das Notebook funktionierte auch zu Beginn prächtig, aber seit kurzem bleibt er laufend hängen wenn die Startgrafik mit dem Windows Logo kommt. <br />
<br />
Hat irgendjemand ne Idee woran das liegen könnte? Habe nichts installiert etc.]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[ICQ/Facebook]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=316</link>
			<pubDate>Mon, 18 Jul 2011 09:01:10 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=316</guid>
			<description><![CDATA[hi, Liebe Computerfreunde <br />
<br />
ab Heute ist der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. <br />
im ICQ sind wir unter 554.969.013 als ADCC e.V. erreichbar<br />
bei Facebook einfach unter ADCC e.V. suchen <br />
<br />
mit Grüssen aus Oberhausen <br />
R. Heine]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[hi, Liebe Computerfreunde <br />
<br />
ab Heute ist der Allgemeiner Deutscher Computer-Club e.V. <br />
im ICQ sind wir unter 554.969.013 als ADCC e.V. erreichbar<br />
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<br />
mit Grüssen aus Oberhausen <br />
R. Heine]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Deutsche Forscher entdecken großes Datenloch in Googles Android]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=311</link>
			<pubDate>Wed, 18 May 2011 10:13:29 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=311</guid>
			<description><![CDATA[Deutsche Forscher entdecken großes Datenloch in Googles Android<br />
<br />
Berlin. Deutsche Forscher haben ein Datenleck im Handybetriebssystem von Google entdeckt. Nach Medieninformationen können Hacker auf persönliche Kalender, Kontakte und Fotos zugreifen, wenn der Nutzer offenes W-Lan benutzt.<br />
<img src="http://www.derwesten.de/img/4662385-35818256/0273_543_38762920-543x199.jpg" border="0" alt="[Bild: 0273_543_38762920-543x199.jpg&#93;" /><br />
Der Internetkonzern Google sieht sich mit Vorwürfen beim Umgang mit den Daten seiner Nutzer konfrontiert. IT-Experten der Universität Ulm wollen eine Sicherheitslücke in der Plattform Android entdeckt haben, die Google Herstellern sogenannter Smartphones kostenfrei zur Verfügung stellt. Wie „Spiegel Online“ in der Nacht zum Mittwoch weiter berichtete, könnten Hacker in WLAN-Netzen, mit denen Nutzer unter anderem in Cafés oder in Unternehmen frei im Internet surften, „sämtliche Daten mitlesen, die ein Benutzer seinem Handy-Kalender, seiner Kontaktliste oder dem Android-Fotoprogramm anvertraut“ - zumindest solange diese nicht verschlüsselt seien.<br />
<br />
Schnittstellen seien von Google selbst dokumentiert <br />
<br />
Bastian Könings, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ulmer Institut für Medieninformatik, sagte dem Portal zufolge zu der von seinem Team entdeckten Schwachstelle in Android: „Dafür muss man noch nicht einmal studiert haben.“ Die Schnittstellen, derer sich Kriminelle bedienen könnten, seien von Google selbst sehr gut dokumentiert. „Diese Angriffe sind sehr einfach“, sagte Könings.<br />
<br />
Google prüfe derzeit die Vorwürfe, äußere sich zunächst aber nicht zu den Details, hieß es. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur dapd wurde zunächst nicht beantwortet. Könings hingegen wurde mit der Aussage zitiert, er habe Google schon vor einiger Zeit auf das Problem hingewiesen. Die Antworten des Unternehmens seien jedoch „immer sehr knapp“ ausgefallen. <br />
<br />
Quelle: DerWesten &amp; (dapd)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Deutsche Forscher entdecken großes Datenloch in Googles Android<br />
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Berlin. Deutsche Forscher haben ein Datenleck im Handybetriebssystem von Google entdeckt. Nach Medieninformationen können Hacker auf persönliche Kalender, Kontakte und Fotos zugreifen, wenn der Nutzer offenes W-Lan benutzt.<br />
<img src="http://www.derwesten.de/img/4662385-35818256/0273_543_38762920-543x199.jpg" border="0" alt="[Bild: 0273_543_38762920-543x199.jpg]" /><br />
Der Internetkonzern Google sieht sich mit Vorwürfen beim Umgang mit den Daten seiner Nutzer konfrontiert. IT-Experten der Universität Ulm wollen eine Sicherheitslücke in der Plattform Android entdeckt haben, die Google Herstellern sogenannter Smartphones kostenfrei zur Verfügung stellt. Wie „Spiegel Online“ in der Nacht zum Mittwoch weiter berichtete, könnten Hacker in WLAN-Netzen, mit denen Nutzer unter anderem in Cafés oder in Unternehmen frei im Internet surften, „sämtliche Daten mitlesen, die ein Benutzer seinem Handy-Kalender, seiner Kontaktliste oder dem Android-Fotoprogramm anvertraut“ - zumindest solange diese nicht verschlüsselt seien.<br />
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Schnittstellen seien von Google selbst dokumentiert <br />
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Bastian Könings, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ulmer Institut für Medieninformatik, sagte dem Portal zufolge zu der von seinem Team entdeckten Schwachstelle in Android: „Dafür muss man noch nicht einmal studiert haben.“ Die Schnittstellen, derer sich Kriminelle bedienen könnten, seien von Google selbst sehr gut dokumentiert. „Diese Angriffe sind sehr einfach“, sagte Könings.<br />
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Google prüfe derzeit die Vorwürfe, äußere sich zunächst aber nicht zu den Details, hieß es. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur dapd wurde zunächst nicht beantwortet. Könings hingegen wurde mit der Aussage zitiert, er habe Google schon vor einiger Zeit auf das Problem hingewiesen. Die Antworten des Unternehmens seien jedoch „immer sehr knapp“ ausgefallen. <br />
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Quelle: DerWesten &amp; (dapd)]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[Telekom: IT muss für intelligente Stromnetze drastisch ausgebaut werden]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=310</link>
			<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 05:55:53 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=310</guid>
			<description><![CDATA[Telekom: IT muss für intelligente Stromnetze drastisch ausgebaut werden<br />
Die Deutsche Telekom meint, dass sich die Diskussion um den Stromumstieg auf erneuerbare Energien nicht allein mit Stromtrassen, Windparks und Photovoltaikanlagen befassen sollte. Auch bewältigt werde müsse die damit einhergehende Verhundertfachung der Abrechnungsdaten im Energiesektor.<br />
<br />
Mit intelligenten Stromzählern, wie sie von der Telekom in ihrer T-City Friedrichshafen getestet werden, können alle 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen werden. So entstünden nach Rechnung der Telekom pro Haushalt 35.000 Datensätze, die sich bei 40 Millionen Haushalte in Deutschland auf 1,4 Billionen jährlich summieren. Nach Angaben von Reinhard Clemens, CEO von T-Systems, stehen 800 Energieversorger in Deutschland vor der Aufgabe, jeden Abrechnungscomputer um 99 weitere Systeme zu ergänzen – oder an Dienstleister wie T-Systems auszulagern. Für diesen Bedarf planen Telekom und T-Systems den Bau von Deutschlands größtem Rechenzentrum in Magdeburg.<br />
<br />
Die geplante viertelstündliche zentrale Erfassung der Verbrauchswerte wird von Datenschützern seit einiger Zeit kritisiert. Datenschutz in intelligenten Stromnetzen besteht ihrer Ansicht nach auch in der Beachtung der Datensparsamkeit. Dementsprechend arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Schutzprofilen für intelligente Stromzähler, damit vertrauliche Verbrauchsinformationen (PDF-Datei) erst gar nicht im Rechenzentrum aufschlagen. Smart Metering ist eines der Themen auf dem IT-Sicherheitskongress des BSI, auf dem Reinhard Clemens einer der Keynote-Redner sein wird. <br />
(Quelle: C't Online - Detlef Borchers)]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Telekom: IT muss für intelligente Stromnetze drastisch ausgebaut werden<br />
Die Deutsche Telekom meint, dass sich die Diskussion um den Stromumstieg auf erneuerbare Energien nicht allein mit Stromtrassen, Windparks und Photovoltaikanlagen befassen sollte. Auch bewältigt werde müsse die damit einhergehende Verhundertfachung der Abrechnungsdaten im Energiesektor.<br />
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Mit intelligenten Stromzählern, wie sie von der Telekom in ihrer T-City Friedrichshafen getestet werden, können alle 15 Minuten Verbrauchswerte übertragen werden. So entstünden nach Rechnung der Telekom pro Haushalt 35.000 Datensätze, die sich bei 40 Millionen Haushalte in Deutschland auf 1,4 Billionen jährlich summieren. Nach Angaben von Reinhard Clemens, CEO von T-Systems, stehen 800 Energieversorger in Deutschland vor der Aufgabe, jeden Abrechnungscomputer um 99 weitere Systeme zu ergänzen – oder an Dienstleister wie T-Systems auszulagern. Für diesen Bedarf planen Telekom und T-Systems den Bau von Deutschlands größtem Rechenzentrum in Magdeburg.<br />
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Die geplante viertelstündliche zentrale Erfassung der Verbrauchswerte wird von Datenschützern seit einiger Zeit kritisiert. Datenschutz in intelligenten Stromnetzen besteht ihrer Ansicht nach auch in der Beachtung der Datensparsamkeit. Dementsprechend arbeitet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Schutzprofilen für intelligente Stromzähler, damit vertrauliche Verbrauchsinformationen (PDF-Datei) erst gar nicht im Rechenzentrum aufschlagen. Smart Metering ist eines der Themen auf dem IT-Sicherheitskongress des BSI, auf dem Reinhard Clemens einer der Keynote-Redner sein wird. <br />
(Quelle: C't Online - Detlef Borchers)]]></content:encoded>
		</item>
		<item>
			<title><![CDATA[iPhone und iPad überwachen ihre Besitzer]]></title>
			<link>http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=309</link>
			<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 07:47:08 +0200</pubDate>
			<dc:creator>R. Heine</dc:creator>
			<guid isPermaLink="false">http://www.adcc-ev.de/forum/showthread.php?tid=309</guid>
			<description><![CDATA[Zwei Forscher haben herausgefunden: Apples iPhone und das iPad protokollieren die Aufenthaltsorte ihrer Besitzer – und speichern die Bewegungsprofile unverschlüsselt ab.<br />
<br />
Smartphones, Notebooks, Tablet-Computer – die Liste der Geräte, mit denen wir auch unterwegs online gehen, wird immer länger. Und vor allem auf Handys nutzen zahlreiche Apps die Möglichkeit, den Besitzer des Gerätes mit seiner Erlaubnis über die Mobilfunkmasten oder per GPS zu orten, um ihm ortsbezogene Inhalte anzubieten. Das ist in vielen Fällen sehr praktisch, stellt aber immer wieder eine Frage in den Raum: Welche Datenspuren hinterlassen wir dabei – und wer speichert diese eventuell?<br />
<br />
Aufenthaltsort mit Zeitstempel<br />
Die US-Forscher Alasdair Allan und Pete Warden haben diese Frage nun teilweise beantwortet. Sie haben auf Geräten mit Apples mobilem Betriebsystem iOS4 eine Datei entdeckt, die ein Bewegungsprofil ihrer Besitzer enthält. Betroffen sind nach Angaben der beiden Männer, die ihre Analyse der Log-Datei auf der US-Internetkonferenz Where 2.0 präsentierten, sowohl das iPhone als auch das iPad mit Mobilfunkmodul. Beides sind sehr populäre Geräte und millionenfach im Betrieb – ein Horrorszenario des digitalen Alltags.<br />
<br />
Die Datei mit dem Namen „consolidated.db.“ enthält nach Angaben von Allan nicht nur die Koordinaten der Aufenthaltsorte, sondern speichert dazu auch noch den Zeitpunkt ab, an dem sich der Besitzer des Gerätes an dem Standort aufgehalten hat. Die Ortskoordinaten seien nicht immer ganz exakt, jedoch könnten Zehntausende Datensätze in der Datei zu finden sein. Vor allem aber, so Allan in einem Blogeintrag, seien die Daten nicht verschlüsselt – und würden bei der Synchronisation des iPhones oder iPads mit Apples iTunes-Software auf den jeweiligen Computer übertragen werden. Und dort ließen sie sich mit einfachen Hilfsmitteln auslesen.<br />
<br />
Wie einfach das geht, haben Allan und Warden mit einer selbstprogrammierten Software demonstriert, die den Inhalt der Protokolldatei auswertet und auf einer Karte visualisiert. Erste Tests von unterschiedlichen Medien und iPhone-Nutzern im Netz bestätigen die Erkenntnisse der beiden Amerikaner. Es gibt jedoch bislang keinerlei Hinweise, aus welchem Grund Apple die Bewegungsprotokolle erstellt. Auch nicht darauf, dass der Hersteller von iPhone, iPad und iPod die Daten selber abruft.<br />
<br />
Quelle: focusonline<hr />
Datensammler Apple - Your iPhone is watching you<br />
<br />
Diese Daten haben es in sich: iPhones speichern, wo sich ihre Besitzer aufhalten - unverschlüsselt. Einen Freibrief für diese Praxis stellte sich Apple mithilfe einer Datenschutzrichtlinie selbst aus. Zwei Software-Entwickler zeigten nun, wie leicht Dritte an die Informationen herankommen können.<br />
<img src="http://www.spiegel.de/images/image-205834-galleryV9-pcyj.jpg" border="0" alt="[Bild: image-205834-galleryV9-pcyj.jpg&#93;" /><br />
Bislang war es nur eine vage Formulierung in Apples neuer Datenschutzrichtlinie: Im Juni 2010 ergänzte der Konzern das Dokument um einen interessanten Absatz. Darin lässt es sich das Unternehmen pauschal erlauben, "präzise Standortdaten" zu erheben, zu nutzen und diese weiterzugeben, einschließlich "des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit".<br />
<br />
Nun haben zwei Entwickler nachvollzogen, wie umfangreich Apples Datensammlung tatsächlich ist. Das iPhone zeichnet ständig standardmäßig auf, wo sich der Nutzer aufhält - und speichert diese Information in eine Datei auf dem Telefon. Schließt man das iPhone an den Rechner an und startet eine Synchronisierung, wird die Datei auf den Computer überspielt - unverschlüsselt. Dort kann sie praktisch von jedem ausgelesen werden, der Zugang zu dem Gerät hat.<br />
<br />
Diese Darstellung bestätigt eine erste Analyse der iPhone-Daten eines SPIEGEL-ONLINE-Redakteurs. Aus den Backups dieses Geräts geht hervor, dass von Juni 2010 Standortdaten inklusive Uhrzeit bei allen Auslandsaufenthalten, aber auch an vielen Orten in Hamburg und Norddeutschland aufgezeichnet wurden. In welchen Intervallen das iPhone die Daten speichert, konnten wir bei der ersten Analyse nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Das iPhone hat den Griechenland-Urlaub zwar gespeichert, dabei aber auch zahlreiche Grenzübertritte in der Datenbank verzeichnet. Angeblich haben sich Telefon und Nutzer auch in der Türkei aufgehalten - eine große Ungenauigkeit. Offenbar speichert Apple die Ortsdaten nicht mittels GPS, was auch mehr Strom benötigen würde, sondern anhand der Signallaufzeiten zu den Funktürmen, über die das iPhone gerade ins Netz eingebucht ist.<br />
<br />
iPhone-Nutzer können in den Geräteeinstellungen das Erfassen von Standortdaten abschalten - oder jeder einzelnen App den Zugriff gesondert erlauben oder untersagen. Ob sich diese Einstellung auch auf die Daten bezieht, die ein Gerät bereits gesammelt hat, konnte zunächst nicht geklärt werden.<br />
<br />
Eine detaillierte Anleitung zur Auswertung der eigenen iPhone-Standortprotokolle haben die Entwickler Pete Warden und Alasdair Allan auf einer eigens eingerichteten Website veröffentlicht. Warden war fünf Jahre lang bei Apple beschäftigt, vor drei Jahren verließ er die Firma nach eigenen Angaben im Guten. Die beiden haben ihren besorgniserregenden Fund am Mittwoch auf einer Konferenz in San Francisco präsentiert.<br />
<br />
Apple speichert die Positionsdatenbank unverschlüsselt<br />
<br />
Beide betonen, beim Aufspüren des iPhone-Geodatenspeichers habe kein Apple-Mitarbeiter mitgeholfen. Sie schreiben auf ihrer Website: "Wir sind beide große Fans von Apple-Produkten. Das Aufdecken hat uns keine Freude bereitet." Sie bieten ein Programm zum kostenlosen Download an, das die unbemerkt aufgezeichneten Geodaten auf einer Karte verzeichnet. Alasdair Allan hat als Beispiel die Aufzeichnung seiner Positionsdaten während einer Reise von Washington nach New York in einem Video visualisiert.<br />
<br />
Die Entwickler mutmaßen, dass die Tracking-Funktion mit dem Update auf iOS 4 eingeführt worden ist, im Juni 2010. Ältere Daten haben sie demnach offenbar nicht gefunden. Ein erster Test von SPIEGEL ONLINE führte zum gleichen Resultat. Mit einem Zugang zu Telefon oder Computer könne praktisch jeder, etwa ein Privatdetektiv oder eifersüchtiger Partner, detaillierte Informationen über den Aufenthaltsort abrufen, sagte Warden dem " Guardian". Warden und Allan weisen darauf hin, dass die Datensammlung beim Kauf eines neuen iPhones aus den Backups auf das neue Gerät überspielt wird. Die Entwickler interpretieren diesen Vorgang im Gespräch mit dem "Guardian" so: "Das ist ein Beleg dafür, dass die Datensammlung nicht zufällig ist."<br />
<br />
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Standort-Protokolle an Apple übertragen werden.<br />
<br />
Apple hat auf eine Anfrage zu den Entdeckungen bislang nicht geantwortet. Der stellvertretende Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sagte, man "prüfe den Vorgang".<br />
<br />
Apple nutzt iPhone-Besitzer als Umgebungsscanner<br />
<br />
Bekannt ist, dass Apple bestimmte Positionsdaten von iPhones abfragt. Im Juli 2010 informierte Apples Justitiar Bruce Sewell zwei Abgeordnete des US-Abgeordnetenhauses in einem 13-seitigen Brief über diese Sammelpraxis. Das brisanteste Eingeständnis in dem Schreiben: Schon seit 2008 sammelt Apple mit Hilfe der Millionen iPhones weltweit Informationen über Mobilfunkmasten und drahtlose Netzwerke, sogenannte W-Lan-Hotspots. Der Konzern hat aus diesen Informationen eine eigene Datenbank aufgebaut. Seit April 2010 nutzt er diese, um eine wichtige Funktion des iPhones zu verbessern - nämlich ausgerechnet jene Positionsbestimmung, deren Informationen zugleich ausgebeutet werden.<br />
<br />
Es ist unklar, ob für diese Datenübertragung die nun entdeckten Dateien verwendet werden oder ob Apple dafür eine andere Datenbank nutzt.<br />
<br />
Quelle: Siegelonline<br />
Von Konrad Lischka, Ole Reißmann und Matthias Kremp]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[Zwei Forscher haben herausgefunden: Apples iPhone und das iPad protokollieren die Aufenthaltsorte ihrer Besitzer – und speichern die Bewegungsprofile unverschlüsselt ab.<br />
<br />
Smartphones, Notebooks, Tablet-Computer – die Liste der Geräte, mit denen wir auch unterwegs online gehen, wird immer länger. Und vor allem auf Handys nutzen zahlreiche Apps die Möglichkeit, den Besitzer des Gerätes mit seiner Erlaubnis über die Mobilfunkmasten oder per GPS zu orten, um ihm ortsbezogene Inhalte anzubieten. Das ist in vielen Fällen sehr praktisch, stellt aber immer wieder eine Frage in den Raum: Welche Datenspuren hinterlassen wir dabei – und wer speichert diese eventuell?<br />
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Aufenthaltsort mit Zeitstempel<br />
Die US-Forscher Alasdair Allan und Pete Warden haben diese Frage nun teilweise beantwortet. Sie haben auf Geräten mit Apples mobilem Betriebsystem iOS4 eine Datei entdeckt, die ein Bewegungsprofil ihrer Besitzer enthält. Betroffen sind nach Angaben der beiden Männer, die ihre Analyse der Log-Datei auf der US-Internetkonferenz Where 2.0 präsentierten, sowohl das iPhone als auch das iPad mit Mobilfunkmodul. Beides sind sehr populäre Geräte und millionenfach im Betrieb – ein Horrorszenario des digitalen Alltags.<br />
<br />
Die Datei mit dem Namen „consolidated.db.“ enthält nach Angaben von Allan nicht nur die Koordinaten der Aufenthaltsorte, sondern speichert dazu auch noch den Zeitpunkt ab, an dem sich der Besitzer des Gerätes an dem Standort aufgehalten hat. Die Ortskoordinaten seien nicht immer ganz exakt, jedoch könnten Zehntausende Datensätze in der Datei zu finden sein. Vor allem aber, so Allan in einem Blogeintrag, seien die Daten nicht verschlüsselt – und würden bei der Synchronisation des iPhones oder iPads mit Apples iTunes-Software auf den jeweiligen Computer übertragen werden. Und dort ließen sie sich mit einfachen Hilfsmitteln auslesen.<br />
<br />
Wie einfach das geht, haben Allan und Warden mit einer selbstprogrammierten Software demonstriert, die den Inhalt der Protokolldatei auswertet und auf einer Karte visualisiert. Erste Tests von unterschiedlichen Medien und iPhone-Nutzern im Netz bestätigen die Erkenntnisse der beiden Amerikaner. Es gibt jedoch bislang keinerlei Hinweise, aus welchem Grund Apple die Bewegungsprotokolle erstellt. Auch nicht darauf, dass der Hersteller von iPhone, iPad und iPod die Daten selber abruft.<br />
<br />
Quelle: focusonline<hr />
Datensammler Apple - Your iPhone is watching you<br />
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Diese Daten haben es in sich: iPhones speichern, wo sich ihre Besitzer aufhalten - unverschlüsselt. Einen Freibrief für diese Praxis stellte sich Apple mithilfe einer Datenschutzrichtlinie selbst aus. Zwei Software-Entwickler zeigten nun, wie leicht Dritte an die Informationen herankommen können.<br />
<img src="http://www.spiegel.de/images/image-205834-galleryV9-pcyj.jpg" border="0" alt="[Bild: image-205834-galleryV9-pcyj.jpg]" /><br />
Bislang war es nur eine vage Formulierung in Apples neuer Datenschutzrichtlinie: Im Juni 2010 ergänzte der Konzern das Dokument um einen interessanten Absatz. Darin lässt es sich das Unternehmen pauschal erlauben, "präzise Standortdaten" zu erheben, zu nutzen und diese weiterzugeben, einschließlich "des geografischen Standorts Ihres Apple-Computers oder Geräts in Echtzeit".<br />
<br />
Nun haben zwei Entwickler nachvollzogen, wie umfangreich Apples Datensammlung tatsächlich ist. Das iPhone zeichnet ständig standardmäßig auf, wo sich der Nutzer aufhält - und speichert diese Information in eine Datei auf dem Telefon. Schließt man das iPhone an den Rechner an und startet eine Synchronisierung, wird die Datei auf den Computer überspielt - unverschlüsselt. Dort kann sie praktisch von jedem ausgelesen werden, der Zugang zu dem Gerät hat.<br />
<br />
Diese Darstellung bestätigt eine erste Analyse der iPhone-Daten eines SPIEGEL-ONLINE-Redakteurs. Aus den Backups dieses Geräts geht hervor, dass von Juni 2010 Standortdaten inklusive Uhrzeit bei allen Auslandsaufenthalten, aber auch an vielen Orten in Hamburg und Norddeutschland aufgezeichnet wurden. In welchen Intervallen das iPhone die Daten speichert, konnten wir bei der ersten Analyse nicht nachvollziehen.<br />
<br />
Das iPhone hat den Griechenland-Urlaub zwar gespeichert, dabei aber auch zahlreiche Grenzübertritte in der Datenbank verzeichnet. Angeblich haben sich Telefon und Nutzer auch in der Türkei aufgehalten - eine große Ungenauigkeit. Offenbar speichert Apple die Ortsdaten nicht mittels GPS, was auch mehr Strom benötigen würde, sondern anhand der Signallaufzeiten zu den Funktürmen, über die das iPhone gerade ins Netz eingebucht ist.<br />
<br />
iPhone-Nutzer können in den Geräteeinstellungen das Erfassen von Standortdaten abschalten - oder jeder einzelnen App den Zugriff gesondert erlauben oder untersagen. Ob sich diese Einstellung auch auf die Daten bezieht, die ein Gerät bereits gesammelt hat, konnte zunächst nicht geklärt werden.<br />
<br />
Eine detaillierte Anleitung zur Auswertung der eigenen iPhone-Standortprotokolle haben die Entwickler Pete Warden und Alasdair Allan auf einer eigens eingerichteten Website veröffentlicht. Warden war fünf Jahre lang bei Apple beschäftigt, vor drei Jahren verließ er die Firma nach eigenen Angaben im Guten. Die beiden haben ihren besorgniserregenden Fund am Mittwoch auf einer Konferenz in San Francisco präsentiert.<br />
<br />
Apple speichert die Positionsdatenbank unverschlüsselt<br />
<br />
Beide betonen, beim Aufspüren des iPhone-Geodatenspeichers habe kein Apple-Mitarbeiter mitgeholfen. Sie schreiben auf ihrer Website: "Wir sind beide große Fans von Apple-Produkten. Das Aufdecken hat uns keine Freude bereitet." Sie bieten ein Programm zum kostenlosen Download an, das die unbemerkt aufgezeichneten Geodaten auf einer Karte verzeichnet. Alasdair Allan hat als Beispiel die Aufzeichnung seiner Positionsdaten während einer Reise von Washington nach New York in einem Video visualisiert.<br />
<br />
Die Entwickler mutmaßen, dass die Tracking-Funktion mit dem Update auf iOS 4 eingeführt worden ist, im Juni 2010. Ältere Daten haben sie demnach offenbar nicht gefunden. Ein erster Test von SPIEGEL ONLINE führte zum gleichen Resultat. Mit einem Zugang zu Telefon oder Computer könne praktisch jeder, etwa ein Privatdetektiv oder eifersüchtiger Partner, detaillierte Informationen über den Aufenthaltsort abrufen, sagte Warden dem " Guardian". Warden und Allan weisen darauf hin, dass die Datensammlung beim Kauf eines neuen iPhones aus den Backups auf das neue Gerät überspielt wird. Die Entwickler interpretieren diesen Vorgang im Gespräch mit dem "Guardian" so: "Das ist ein Beleg dafür, dass die Datensammlung nicht zufällig ist."<br />
<br />
Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass die Standort-Protokolle an Apple übertragen werden.<br />
<br />
Apple hat auf eine Anfrage zu den Entdeckungen bislang nicht geantwortet. Der stellvertretende Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht sagte, man "prüfe den Vorgang".<br />
<br />
Apple nutzt iPhone-Besitzer als Umgebungsscanner<br />
<br />
Bekannt ist, dass Apple bestimmte Positionsdaten von iPhones abfragt. Im Juli 2010 informierte Apples Justitiar Bruce Sewell zwei Abgeordnete des US-Abgeordnetenhauses in einem 13-seitigen Brief über diese Sammelpraxis. Das brisanteste Eingeständnis in dem Schreiben: Schon seit 2008 sammelt Apple mit Hilfe der Millionen iPhones weltweit Informationen über Mobilfunkmasten und drahtlose Netzwerke, sogenannte W-Lan-Hotspots. Der Konzern hat aus diesen Informationen eine eigene Datenbank aufgebaut. Seit April 2010 nutzt er diese, um eine wichtige Funktion des iPhones zu verbessern - nämlich ausgerechnet jene Positionsbestimmung, deren Informationen zugleich ausgebeutet werden.<br />
<br />
Es ist unklar, ob für diese Datenübertragung die nun entdeckten Dateien verwendet werden oder ob Apple dafür eine andere Datenbank nutzt.<br />
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Quelle: Siegelonline<br />
Von Konrad Lischka, Ole Reißmann und Matthias Kremp]]></content:encoded>
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